Ein Defibrillator ist an manchen Orten Pflicht, nicht überall — und der Unterschied zählt.
In Italien ist ein AED nicht überall Pflicht, aber die Pflicht besteht länger, als die meisten denken: seit 2013 für Sportvereine, die Wettkämpfe und Training organisieren, und seit 2021 — im Rahmen eines noch laufenden Programms — für größere Behörden, Flughäfen, Bahnhöfe und Fernverkehrsmittel. Für ein gewöhnliches Privatunternehmen gibt es heute dagegen keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Hier steht die vollständige Übersicht: wo die Pflicht gilt, wo nicht, und was sich unterscheidet, wenn Sie auch in Frankreich, Deutschland, der Schweiz oder Österreich tätig sind.
In Italien gibt es zwei getrennte Pflichten, nicht eine
Wer nach „Defibrillator Pflicht“ sucht, findet oft pauschale Antworten, als gäbe es in Italien ein einziges Gesetz, das den AED für alle vorschreibt. Das stimmt nicht: Es gibt zwei getrennte Pflichten, entstanden zu unterschiedlichen Zeiten und mit unterschiedlichen Adressaten. Zu wissen, welche für die eigene Tätigkeit gilt, ist der erste Schritt, um nicht durcheinanderzukommen.
Die erste und ältere betrifft den Sport: Seit dem DM 24 aprile 2013 — dem „decreto Balduzzi“ — müssen sich professionelle und Amateur-Sportvereine für Wettkämpfe und Training mit einem AED ausstatten. Die zweite, jüngere und noch in der Umsetzung befindliche, betrifft die öffentliche Verwaltung und den Verkehr: Das Gesetz 116/2021 startet ein Fünfjahresprogramm, das bei den Schulen beginnt und schrittweise Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen und Fernverkehrsmittel erreicht.
Außerhalb dieser beiden Bereiche — also für die große Mehrheit der privaten Unternehmen, Geschäfte, Büros und Lagerhallen — besteht heute keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Das ist der Punkt, der die meiste Verwirrung stiftet, weshalb es sich lohnt, ihn zuerst zu klären.
Wo ein AED heute bereits Pflicht ist
Das Bild ändert sich stark von Bereich zu Bereich: Manche Pflichten gelten seit Jahren vollständig, andere folgen einem Programm, das sich Ort für Ort in Etappen vervollständigt.
| Bereich | Pflicht | Referenz | Seit wann |
|---|---|---|---|
| Sportstätten (Wettkämpfe und Training) | ja, für professionelle und Amateurvereine | DM 24 aprile 2013 | Profivereine seit 2014, Amateurvereine seit 1. Juli 2017 |
| Schulen aller Stufen, Universitäten | ja, Priorität des Fünfjahresprogramms | Gesetz 116/2021 | schrittweise Umsetzung |
| Behörden mit mindestens 15 Beschäftigten, öffentlich zugänglich | ja | Gesetz 116/2021 | schrittweise Umsetzung |
| Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen | ja | Gesetz 116/2021 | schrittweise Umsetzung |
| Verkehrsmittel mit durchgehender Fahrt von mindestens 2 Stunden | ja | Gesetz 116/2021 | schrittweise Umsetzung |
| Gewöhnliche Privatunternehmen (Büros, Geschäfte, Lagerhallen) | keine allgemeine Pflicht | — | — |
Es handelt sich um zwei parallele Programme, nicht um eines: das für den Sport (2013, bereits vollständig in Kraft) und das für Behörden und Verkehr (2021, noch Ort für Ort in Umsetzung). Prüfen Sie immer, ob Ihre Tätigkeit unter eines der beiden fällt, bevor Sie schließen, dass „der AED Pflicht ist“ oder nicht.
Sportstätten: die ältere Pflicht, und die genauere
Das DM 24 aprile 2013 betrifft Sportvereine, professionelle wie Amateurvereine, mit begrenzten Ausnahmen für Disziplinen mit geringer kardiovaskulärer Belastung. Die Pflicht umfasst sowohl Wettkämpfe als auch Training, nicht nur offizielle Spiele — ein Detail, das leicht übersehen wird, wenn man annimmt, es genüge, den AED am Spieltag bereitzuhalten.
Die ursprünglichen Fristen unterschieden sechs Monate für professionelle und dreißig für Amateurvereine: Für Profivereine gilt die Pflicht damit seit Anfang 2014 und wurde nie verlängert; für Amateurvereine wurde die Frist mehrmals verlängert, bis sie am 1. Juli 2017 endgültig wurde.
Wenn sich mehrere Vereine dieselbe öffentliche Sportstätte teilen, verlangt die Regel nicht einen AED pro Verein: Sie verlangt, dass das installierte Gerät unter allen geteilt wird, die den Raum nutzen, und dass es der zuständigen 118-Rettungsleitstelle gemeldet wird.
Sportverein: in Deutschland Empfehlung, in Italien Pflicht
„Ist ein Defibrillator im Sportverein Pflicht?“ — die Antwort hängt davon ab, in welchem Land der Verein spielt: In Deutschland und Österreich gibt es keine allgemeine Ausstattungspflicht, in Italien besteht sie seit über zehn Jahren, und in Frankreich richtet sie sich nach der Gebäudekategorie und nicht nach der Sportart.
| Land | Pflicht im Sport | Referenz | Wenn der AED schon da ist |
|---|---|---|---|
| Italien | ja, Profi- und Amateurvereine, bei Wettkämpfen wie im Training | DM 24 aprile 2013; Gesetz 116/2021 | Meldung an den territorialen Rettungsdienst und Austausch der Verbrauchsmaterialien zu den Fristen des Herstellers |
| Frankreich | ja, wenn die Anlage ein ERP der betroffenen Kategorien ist: 1 bis 3 seit 2020, 4 seit 2021, ein Teil der Kategorie 5 — Sportstätten eingeschlossen — seit 2022 | Décret n° 2018-1186 | Meldung bei Géo'DAE und Wartungsregister mit Datum, ausführender Person und Art des Eingriffs (Arrêté du 29 octobre 2019) |
| Deutschland | nein, keine allgemeine Pflicht für einen Sportverein: die DGUV Information 204-010 ist eine Empfehlung | DGUV Information 204-010 | der Verein ist Betreiber des Geräts: sicherheitstechnische Kontrolle (STK) mindestens alle 2 Jahre, außer bei der Ausnahme für Laien-AED mit Selbsttest (§ 12 MPBetreibV) |
| Österreich | nein, keine allgemeine Pflicht: AUVA und Rotes Kreuz empfehlen ihn für Großveranstaltungen und stark besuchte Anlagen | § 39 AStV (Erste Hilfe, ohne den AED zu nennen) | das Gerät bleibt ein Medizinprodukt: Wartung und Prüfungen nach Herstellerangabe und Medizinprodukterecht |
| Schweiz | nein, keine Pflicht auf Bundesebene, und bislang hat kein Kanton eine eingeführt | OLT 3, art. 36 | Wartung nach Herstellerangabe (Empfehlung der Suva); im Tessin die Registrierung bei der Notrufzentrale 144 prüfen |
Die Tabelle betrifft die Ausstattungspflicht. Wo sie fehlt, kann der AED trotzdem von der Verbandsordnung, vom Eigentümer der Anlage oder von einer Versicherung verlangt werden: Prüfen Sie Ihren Fall, statt zu verallgemeinern. Was für ein bereits installiertes Gerät gilt, steht unten im Block „Regeln nach Land“.
Defibrillator im Büro: keine Pflicht — und trotzdem nicht das Ende
Wer nach „Defibrillator Pflicht Büro“ sucht, bekommt im gesamten deutschsprachigen Raum dieselbe Antwort: nein. In Deutschland muss der Arbeitgeber die betriebliche Erste Hilfe nach der Gefährdungsbeurteilung organisieren, und die DGUV Information 204-010 empfiehlt den AED lediglich dort, wo das Risiko hoch ist, viel Publikum verkehrt oder der Rettungsdienst länger als zehn Minuten braucht. In Österreich verlangt § 39 AStV eine dem Risiko angemessene Ausstattung, ohne das Gerät zu nennen; in der Schweiz gibt es keine Pflicht auf Bundesebene, und die Zuständigkeit im Gesundheitswesen liegt bei den Kantonen.
In Italien führt ein anderer Weg zum selben Ergebnis: Das D.Lgs. 81/2008 verlangt Erste Hilfe im Verhältnis zum Risiko und nennt den Defibrillator nicht, während sich das Gesetz 116/2021 an die öffentliche Verwaltung und den Verkehr richtet. Frankreich ist die Ausnahme, aber nicht wegen der Tätigkeit: Dort folgt die Pflicht dem Gebäude. Ausgestattet werden müssen die ERP — die établissements recevant du public — nach Kategorie und Zeitplan des décret n° 2018-1186. Ein Büro mit Publikumsverkehr kann also darunterfallen, eines mit ausschließlich eigenen Beschäftigten in der Regel nicht: Vor jedem Schluss lohnt der Blick auf die Kategorie des Gebäudes.
Die Pflicht, die am häufigsten übersehen wird, beginnt nach dem Kauf und nicht davor. Wer in Deutschland einen AED hat, ist dessen Betreiber: § 12 MPBetreibV verlangt eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) mindestens alle zwei Jahre, durchgeführt von einer nach § 5 MPBetreibV qualifizierten Person, mit einer fünf Jahre lang aufzubewahrenden Dokumentation. Laien-AED mit Selbsttest in öffentlich zugänglichen Räumen sind davon ausgenommen, solange der Betreiber die Sichtkontrolle übernimmt — und ab dem 1. Januar 2027 müssen neue Geräte dieser Art die Ergebnisse des Selbsttests zusätzlich dokumentieren und automatisch an den Betreiber übermitteln. Den Defibrillator anzuschaffen ist eine Entscheidung; ihn einsatzbereit zu halten, sobald er an der Wand hängt, nicht mehr.
Auch ohne Pflicht ist Ausstattung sinnvoll: worauf es wirklich ankommt
Außerhalb der gesetzlich geregelten Bereiche bleibt die Anschaffung eines AED eine Entscheidung — aber eine, die es sich lohnt, so zu strukturieren, als wäre sie Pflicht, nicht als einmaligen Kauf.
- Ein Gerät, das sichtbar, erreichbar und gekennzeichnet ist, nicht in einem Abstellraum oder einer Schublade weggeschlossen
- Personal, das weiß, wo es steht und wie es funktioniert — auch weil im Notfall jede anwesende Person eingreifen kann
- Batterie und Elektroden mit eigenem, geprüftem Verfallsdatum: der Teil, der am häufigsten vergessen wird
- Ein Register der Einsätze und Prüfungen, auch wenn keine Vorschrift es ausdrücklich verlangt
„Unternehmen sind zum AED verpflichtet“ stimmt fast nie
Das ist das verbreitetste Missverständnis: Das italienische D.Lgs. 81/2008 verlangt Erste Hilfe im Verhältnis zum Risiko, nennt den Defibrillator aber nicht ausdrücklich, und das Gesetz 116/2021 betrifft die öffentliche Verwaltung und den Verkehr, nicht private Unternehmen als solche. Wer in einem Hochrisikobereich oder an einem stark frequentierten Ort tätig ist, kann trotzdem durch eine Branchenregel, ein Lastenheft oder eine Versicherung dazu verpflichtet sein — es lohnt sich, das im Einzelfall zu prüfen, statt pauschal in die eine oder andere Richtung zu urteilen.
Von „nur geschultes Personal“ zu „jede anwesende Person“
Eine der weniger bekannten Neuerungen des Gesetzes 116/2021 ist, dass bei Herzstillstand oder dessen Verdacht und in Abwesenheit von medizinischem Personal oder geschulten Ersthelfern der AED auch von Personen ohne spezifische Ausbildung eingesetzt werden darf: Das Gerät führt sprachgesteuert durch jeden Schritt. Eine Schulung bleibt dennoch der Unterschied zwischen sofortigem Handeln und dem Verlieren wertvoller Sekunden beim Überlegen.
Dieser Ratgeber ist Informationsmaterial: Er ersetzt weder die genannten Normen noch die Herstelleranleitung oder das Urteil einer qualifizierten Fachkraft. ToriSet organisiert Termine und Dokumente; es bestätigt keine Konformität.
Dieselben Termine, ohne die Tabelle zum Neuberechnen.
Wer bis zum Ende eines solchen Ratgebers liest, hält die Termine meist in einer Excel-Tabelle, auf einem Anhänger oder im Kopf fest. Das funktioniert, solange es wenige Geräte sind und eine einzige Person den Überblick behält. Hier steht, was sich mit einem Register ändert.
Eine Excel-Tabelle mit einem Datum pro Zeile, auf einem einzigen PC
Ein gemeinsames Register: Wer die Produktseite öffnet, sieht, was fällig ist und wer zuletzt daran gearbeitet hat
Den nächsten Termin berechnen Sie selbst neu — wenn Sie daran denken
ToriSet berechnet ihn ab der letzten Maßnahme: nach Monaten, nach Betriebsstunden oder je nachdem, was zuerst eintritt
Die Erinnerung ist ein Klebezettel oder ein Kalender
Eine E-Mail 30, 14, 7 und 1 Tag vorher — an Sie und an alle, die handeln müssen
Protokolle und Rechnungen in einem Ordner, zu suchen, wenn man sie braucht
An die Maßnahme angehängt, auf der Produktseite
Was sich von Land zu Land ändert.
Die Pflicht zur AED-Ausstattung ist in Europa nicht harmonisiert: Italien schreibt sie für bestimmte Bereiche mit eigenen Gesetzen vor, Frankreich für Kategorien öffentlich zugänglicher Gebäude, während Deutschland, die Schweiz und Österreich bislang keine allgemeine Pflicht kennen — nur Empfehlungen. Aber Achtung: „keine Ausstattungspflicht“ heißt nicht „keine Pflichten“, denn wer bereits einen AED hat, unterliegt weiterhin dem Medizinprodukterecht. Unten steht die Orientierung Land für Land; maßgeblich bleibt die genannte Norm.
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Italien
Fundstellen
DM 24 aprile 2013
Das „decreto Balduzzi“: verpflichtet professionelle und Amateur-Sportvereine, sich für Wettkämpfe und Training mit einem AED auszustatten — in Kraft seit 2014 für Profivereine und, nach mehreren Verlängerungen, seit 1. Juli 2017 für Amateurvereine — mit gemeinsamer Nutzung des Geräts unter allen, die dieselbe öffentliche Sportstätte nutzen.
L. 4 agosto 2021, n. 116
Startet ein Fünfjahresprogramm zur Verbreitung von AEDs, mit Priorität für Schulen und Universitäten, dann für Behörden mit mindestens 15 Beschäftigten und Publikumsverkehr, für Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen und Verkehrsmittel mit durchgehender Fahrt von mindestens zwei Stunden.
DM 16 marzo 2023
Die Durchführungsverordnung zum Gesetz 116/2021 (Gazzetta Ufficiale Nr. 171 vom 24. Juli 2023): Sie legt Kriterien und Modalitäten für die Installation von AEDs fest und verpflichtet den Verantwortlichen zu einem Register, in dem mindestens einmal wöchentlich der Zustand von AED, Batterie und Elektroden festzuhalten ist (Anlage A, Punkt C.4).
DM 7 aprile 2023
Die Verordnung von Gesundheits- und Sportministerium (Gazzetta Ufficiale Nr. 186 vom 10. August 2023) zur AED-Nutzung durch Sportvereine in öffentlichen Sportstätten: Das Gerät wird von allen Nutzern der Anlage gemeinsam vorgehalten und bei der Leitstelle 118 gemeldet, die Wartung folgt den Fristen der Gebrauchsanweisung.
Intervalle
Sportvereine (Wettkämpfe und Training)
in Kraft seit 2014 für Profivereine, seit 1. Juli 2017 für Amateurvereine
professionelle und Amateur-Sportvereine
Schulen und Universitäten
Priorität des Fünfjahresprogramms, laufende Umsetzung
Schulen und Universitäten
Behörden, Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen, Fernverkehr
schrittweises Programm, noch nicht überall abgeschlossen
öffentliche Stellen und Betreiber
HinweisAußerhalb dieser spezifischen Bereiche besteht heute keine allgemeine gesetzliche Pflicht für private Unternehmen: Es gelten weiterhin die allgemeinen Erste-Hilfe-Regeln des D.Lgs. 81/2008. Zu beachten ist aber, was nach dem Kauf beginnt: Wer einen AED hat — freiwillig oder verpflichtend —, meldet ihn der Leitstelle 118/112 und führt das Register mit dem wöchentlichen Eintrag nach DM 16 marzo 2023.
Frankreich
Fundstellen
Loi n° 2018-527 du 28 juin 2018
Legt den Grundsatz der Ausstattungspflicht für bestimmte ERP (établissements recevant du public, öffentlich zugängliche Gebäude) fest und richtet die nationale Datenbank zur Erfassung der Defibrillatoren ein.
Décret n° 2018-1186 du 19 décembre 2018
Legt die betroffenen ERP-Kategorien und den Zeitplan fest: Kategorien 1 bis 3 seit 1. Januar 2020, Kategorie 4 seit 1. Januar 2021, ein Teil der Kategorie 5 — darunter Sportstätten — seit 1. Januar 2022.
Intervalle
ERP-Kategorien 1 bis 3
Pflicht seit 1. Januar 2020
Betreiber der Einrichtung
ERP-Kategorie 4
Pflicht seit 1. Januar 2021
Betreiber der Einrichtung
Betroffene ERP-Kategorie 5 (Bahnhöfe, Sportstätten, Einrichtungen für ältere oder behinderte Menschen, Gesundheitseinrichtungen, Berghütten und Hotel-Restaurants im Gebirge)
Pflicht seit 1. Januar 2022
Betreiber der Einrichtung
HinweisDas installierte Gerät muss bei Géo'DAE, der nationalen Erfassungsdatenbank, gemeldet werden: Das ist eine eigenständige Pflicht neben der Ausstattungspflicht und gilt auch für alle, die freiwillig einen AED installieren, ohne kategoriebedingt dazu verpflichtet zu sein.
Deutschland
Fundstellen
DGUV Information 204-010
Das Dokument der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur automatisierten Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe: eine fachliche Empfehlung, keine verbindliche Vorschrift.
§ 12 MPBetreibV
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung schreibt keinen AED vor, regelt aber, wer einen besitzt: Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist mindestens alle zwei Jahre von einer nach § 5 MPBetreibV qualifizierten Person durchzuführen, die Dokumentation fünf Jahre aufzubewahren. Laien-AED mit Selbsttest in öffentlich zugänglichen Räumen sind ausgenommen, solange der Betreiber die Sichtkontrolle übernimmt; ab dem 1. Januar 2027 müssen neue Geräte dieser Art ihm die Selbsttest-Ergebnisse automatisch übermitteln.
Intervalle
AED-Ausstattung
keine allgemeine gesetzliche Pflicht
niemand: die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber
Empfohlene Installation
wo das Risiko hoch ist oder der Rettungsdienst mehr als 10 Minuten benötigt, gemäß Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber, auf Grundlage der DGUV-Empfehlung
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) am vorhandenen AED
mindestens alle 2 Jahre, Frist zum Ablauf des Monats der Inbetriebnahme oder der letzten STK
nach § 5 MPBetreibV qualifizierte Person, vom Betreiber beauftragt
Laien-AED mit Selbsttest in öffentlich zugänglichen Räumen
von der STK ausgenommen, solange die Sichtkontrolle laufend erfolgt; ab 1. Januar 2027 müssen neue Geräte die Selbsttest-Ergebnisse dokumentieren und automatisch an den Betreiber übermitteln
Betreiber des Gebäudes oder des Raums
HinweisDeutschland hat kein Gesetz, das die Anschaffung eines AED vorschreibt, weder im Betrieb noch anderswo: Die Entscheidung bleibt freiwillig, geleitet von der Gefährdungsbeurteilung und den Empfehlungen der DGUV. Nicht freiwillig ist, was nach dem Kauf kommt: Wer einen Defibrillator besitzt, ist dessen Betreiber und unterliegt § 12 MPBetreibV — samt der Ausnahme für Laiengeräte mit Selbsttest.
Schweiz
Fundstellen
OLT 3, art. 36
Die eidgenössische Verordnung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz schreibt den AED nicht vor: Der zugehörige Kommentar führte ihn früher unter den empfohlenen Erste-Hilfe-Mitteln auf, ein heute überholter Hinweis.
Intervalle
AED-Ausstattung
keine Bundespflicht; die Kantone könnten gesetzlich regeln, haben es bislang aber nicht getan
niemand: die Entscheidung bleibt freiwillig
Netz registrierter Geräte
im Tessin über 1.800 AEDs auf freiwilliger Basis erfasst
Fondazione Ticino Cuore und die Notrufzentrale 144
HinweisDie Gesundheitskompetenz liegt bei den Kantonen, und keiner hat bislang eine allgemeine Pflicht eingeführt: Prüfen Sie, was Ihre Versicherung verlangt, und im Tessin das Erfassungsnetz von Ticino Soccorso 144.
Österreich
Fundstellen
§ 39 AStV
Die österreichische Arbeitsstättenverordnung schreibt eine dem Risiko angemessene Erste-Hilfe-Ausstattung vor, ohne den Defibrillator ausdrücklich zu nennen.
Intervalle
AED-Ausstattung
keine allgemeine gesetzliche Pflicht
niemand: die Entscheidung bleibt beim Arbeitgeber oder Betreiber
Empfohlene Installation
bei Großveranstaltungen, Sportstätten und stark frequentierten Orten
Betreiber der Anlage oder Veranstaltung, auf Empfehlung von AUVA und Österreichischem Roten Kreuz
HinweisAuch Österreich hat kein allgemeines AED-Gesetz: Wo ein Gerät vorhanden ist, bleibt es ein Medizinprodukt, das nach den einschlägigen Vorschriften zu warten ist, mit periodischen Prüfungen durch qualifiziertes Personal.
Was uns am häufigsten gefragt wird.
Wo ist ein Defibrillator in Italien Pflicht?
In zwei getrennten Bereichen: in Sportstätten, für professionelle und Amateurvereine während Wettkämpfen und Training (DM 24 aprile 2013), sowie in der öffentlichen Verwaltung und im Verkehr, gemäß dem Fünfjahresprogramm des Gesetzes 116/2021 — Schulen, Behörden mit mindestens 15 Beschäftigten und Publikumsverkehr, Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen und Fernverkehrsmittel. Die zweite Pflicht befindet sich noch in schrittweiser Umsetzung und ist nicht überall abgeschlossen.
Ist ein Defibrillator für Unternehmen Pflicht?
Nein, nicht allgemein. Das D.Lgs. 81/2008 verlangt Erste Hilfe im Verhältnis zum Risiko, schreibt aber keinen AED als spezifische Ausstattung für private Unternehmen vor, sofern diese nicht unter die vom Gesetz 116/2021 erfassten Bereiche fallen (öffentliche Verwaltung, Verkehr). Eine Branchenregel, ein Lastenheft oder eine Versicherung können ihn dennoch verlangen: Es lohnt sich, die eigene Situation zu prüfen, statt zu verallgemeinern.
Ist ein Defibrillator in Sportstätten Pflicht?
Ja, und es ist die ältere der beiden Pflichten: seit dem DM 24 aprile 2013 — in Kraft seit 2014 für Profivereine und, nach mehreren Verlängerungen, seit 1. Juli 2017 für Amateurvereine — während Wettkämpfen und Training. Vereine, die sich eine öffentliche Sportstätte mit anderen teilen, können sich auch den AED teilen, sofern das Gerät der zuständigen 118-Leitstelle gemeldet wird.
Wer darf einen Defibrillator im Notfall einsetzen?
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 116/2021 darf bei Herzstillstand und in Abwesenheit von medizinischem Personal oder geschulten Ersthelfern der AED auch von Personen ohne spezifische Ausbildung eingesetzt werden: Das Gerät führt sprachgesteuert durch jeden Schritt. Eine Schulung bleibt dennoch der Unterschied zwischen sofortigem Handeln und dem Verlieren wertvoller Sekunden.
Ist ein Defibrillator im Sportverein Pflicht?
Gesetzlich nicht: Weder Deutschland noch Österreich verpflichten einen Sportverein zur Anschaffung eines AED, und die DGUV Information 204-010 bleibt eine an die Gefährdungsbeurteilung gebundene Empfehlung. In Italien besteht die Pflicht dagegen sehr wohl — DM 24 aprile 2013, für Wettkämpfe und Training. Wichtig ist der Teil, der ohnehin gilt: Ist der AED bereits vorhanden, ist der Verein in Deutschland dessen Betreiber, und § 12 MPBetreibV verlangt die sicherheitstechnische Kontrolle mindestens alle zwei Jahre — außer bei Laiengeräten mit Selbsttest.
Braucht ein Büro einen Defibrillator?
Gesetzlich fast nie: In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien schreibt keine Vorschrift einem Büro als solchem einen AED vor; es bleibt bei der Pflicht zu einer Ersten Hilfe, die zum Risiko passt. In Frankreich zählt das Gebäude und nicht die Tätigkeit: Ausgestattet werden müssen die ERP der betroffenen Kategorien nach décret n° 2018-1186. Steht der Defibrillator dagegen schon im Büro, greifen in Deutschland die Betreiberpflichten des § 12 MPBetreibV — sicherheitstechnische Kontrolle alle zwei Jahre, Dokumentation fünf Jahre — mit der Ausnahme für Laien-AED mit Selbsttest.
Behält ToriSet die Fristen meines AED für mich im Blick?
ToriSet hilft Ihnen, sie einzuhalten: Sie erfassen Ihren Defibrillator mit Modell, Standort sowie den Verfallsdaten von Batterie und Elektroden, und erhalten von dort aus rechtzeitige Erinnerungen, während die Prüfprotokolle beim richtigen Gerät bleiben. Die Entscheidung, ob und wo Sie einen AED brauchen, und dessen Installation nach den geltenden Vorschriften bleiben Ihre eigene Wahl und Verantwortung.
Der AED vergisst sich nicht von selbst, seine Fristen schon.
Batterie, Elektroden, regelmäßige Prüfung: ToriSet hilft Ihnen, die Fristen Ihres Defibrillators einzuhalten, erinnert Sie rechtzeitig und bewahrt die Unterlagen beim richtigen Gerät auf — Sie entscheiden weiterhin selbst, wo ein AED wirklich gebraucht wird.
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