Fahrzeuge — gesetzliche Fristen (Portugal)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Kit für Privatpersonen und Unternehmen mit in Portugal zugelassenen Fahrzeugen. Abgedeckt sind die vorgeschriebene wiederkehrende technische Überwachung (Inspeção Periódica Obrigatória, IPO) nach Fahrzeugart und Alter, die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung und die Zahlung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer (Imposto Único de Circulação, IUC). Nicht abgedeckt sind die Verlängerung des Führerscheins, Fahrtenschreiber und Lenkzeiten, das ADR sowie Parkgebühren und Maut.
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- 7 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 12 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Erste IPO des Pkw 4 Jahre nach der Erstzulassung durchführen
Leichte Personenkraftwagen sind in den ersten 4 Jahren nach der Erstzulassung von der Überwachung befreit: Stellen Sie das Fahrzeug vier Jahre später bis zu dem Tag und Monat vor, die der Erstzulassung entsprechen, und bewahren Sie den Prüfbericht mit positivem Ergebnis zusammen mit der Prüfplakette auf. Das Fahrzeug kann in den 3 Monaten vor dem Stichtag vorgeführt werden, ohne dass das Bezugsdatum verloren geht. Gilt für leichte Personenkraftwagen der Klasse M1 im privaten Gebrauch, während leichte Fahrzeuge mit Konzession für den öffentlichen Personenverkehr, Krankenwagen sowie Fahrzeuge für Schülerbeförderung und Fahrschulen ab dem ersten Jahr jährlich und ab dem achten Jahr halbjährlich geprüft werden.
alle 48 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 144/2012, Anexo INur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
IPO des Pkw bis zum 8. Jahr alle 2 Jahre wiederholen
Nach der ersten Prüfung und bis zum Alter von 8 Jahren ist die IPO für leichte Personenkraftwagen alle zwei Jahre fällig, jeweils zum Tag und Monat der Erstzulassung; bewahren Sie den Prüfbericht mit positivem Ergebnis auf. Nach Vollendung des achten Jahres wird die Prüfung jährlich. Gilt für leichte Personenkraftwagen zwischen 4 und 8 Jahren ab der Erstzulassung.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 144/2012, Anexo INur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Jährliche IPO für leichte Nutzfahrzeuge durchführen
Bei leichten Güterkraftfahrzeugen findet die erste wiederkehrende Prüfung 2 Jahre nach der Erstzulassung und danach jährlich statt; bewahren Sie den Prüfbericht mit positivem Ergebnis auf. Für diese Klasse ist keine halbjährliche Prüfung vorgesehen. Gilt für leichte Güterkraftfahrzeuge der Klasse N1, bei denen der erste Termin nach 2 Jahren für Neufahrzeuge manuell zu setzen ist.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 144/2012, Anexo INur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
IPO für Nutzfahrzeuge, ab dem 8. Jahr halbjährlich für Busse
Schwere Personenkraftfahrzeuge der Klassen M2 und M3 werden ein Jahr nach der Erstzulassung und danach jährlich bis zum vollendeten siebten Jahr geprüft; ab dem achten Jahr erfolgt die Prüfung halbjährlich. Schwere Güterkraftfahrzeuge der Klassen N2 und N3 werden ein Jahr nach der Erstzulassung und danach jährlich geprüft; bewahren Sie den Prüfbericht mit positivem Ergebnis auf. Gilt für schwere Personen- und Güterkraftfahrzeuge, wobei der hier hinterlegte Turnus von 12 Monaten für schwere Güterkraftfahrzeuge gilt und für schwere Personenkraftfahrzeuge nur bis zum siebten Jahr; Anhänger und Sattelanhänger von 750 kg bis 3500 kg werden erstmals nach 2 Jahren und danach jährlich geprüft, solche über 3500 kg nach 1 Jahr und danach jährlich, während für Sammelbeförderung und Gefahrgut zusätzliche, von diesem Kit nicht abgedeckte Pflichten gelten.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 144/2012, Anexo INur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung aufrechterhalten
Wer für Schäden haften kann, die Dritten durch ein Landkraftfahrzeug entstehen, muss durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sein: Verlängern Sie den Schutz zum Ablauf der Police und halten Sie ihn ununterbrochen aufrecht, solange das Fahrzeug zugelassen ist, und bewahren Sie die gültige Police sowie den Versicherungsnachweis bzw. die Grüne Karte auf. Maßgeblich ist die Frist der einzelnen Police und kein festes gesetzliches Datum; der Decreto-Lei n.º 26/2025 hat die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen mit Übergangszeitraum angepasst, die bei der Verlängerung bei der ASF zu prüfen sind. Gilt für alle in Portugal zugelassenen Landkraftfahrzeuge und deren Anhänger, auch für vorübergehend stillgelegte, sofern sie nicht förmlich aus dem Verkehr gezogen wurden.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 291/2007, art. 4.ºNur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
IPO des Pkw ab dem 8. Jahr jährlich wiederholen
Ab einem Alter von 8 Jahren ist die IPO für leichte Personenkraftwagen jährlich fällig; bewahren Sie den Prüfbericht mit positivem Ergebnis auf. Auch hier kann das Fahrzeug in den 3 Monaten vor dem Stichtag vorgeführt werden, ohne dass das Bezugsdatum verloren geht. Gilt für leichte Personenkraftwagen, deren Erstzulassung mehr als 8 Jahre zurückliegt, während die übrigen leichten Kraftfahrzeuge dem Schema von 2 Jahren und danach jährlich folgen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 144/2012, Anexo INur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
IUC im Monat der Zulassung zahlen
Die Imposto Único de Circulação ist jedes Jahr fällig, solange das Fahrzeug auf den Eigentümer zugelassen und die Zulassung nicht gelöscht ist, und muss bis zum Ende des Monats gezahlt werden, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde, mit dem im Portal der Steuerverwaltung erstellten Zahlungsbeleg; bewahren Sie den Zahlungsnachweis auf. Die Frist ist nicht für alle gleich und muss je Fahrzeug gesetzt werden. Gilt für Eigentümer, Leasingnehmer oder eingetragene Nießbraucher von in Portugal zugelassenen Fahrzeugen: Für die Klassen A, B, C, D und E ist bis zum Ende des Monats des Zulassungsjahrestags zu zahlen, für die Klassen F und G bis zum Ende des ersten Kalendermonats des Jahres, während im Jahr der Zulassung, einschließlich Einfuhren, die IUC innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der gesetzlichen 60-Tage-Frist für die Fahrzeugregistrierung zu entrichten ist.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtCódigo do Imposto Único de Circulação (CIUC), art. 17.ºNur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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