Abfall — Pflichten und Registrierungen (Portugal)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Kit für Unternehmen und Standorte in Portugal, die nicht-kommunale Abfälle nach dem RGGR (Decreto-Lei n.º 102-D/2020) erzeugen, befördern oder bewirtschaften. Abgedeckt sind die Registrierung im SIRER/SILiAmb, die jährliche MIRR-Meldung, die e-GAR-Begleitscheine, die Grenzen der Lagerung am Standort, die Pflichten für gefährliche Abfälle, die Genehmigung für Abfallbewirtschaftungsvorgänge und das Register der Verpackungshersteller. Nicht abgedeckt sind die TGR-Abgabe, branchenspezifische Regelungen (Bau- und Abbruchabfälle auf der Baustelle, Altfahrzeuge, Elektroaltgeräte als Betreiber) sowie die ADR-Transportvorschriften.
Fragen zu diesem Produkt?
Fragen Sie, was in den Handbüchern steht, wie oft gewartet werden muss und was dafür nötig ist.
Was er bereits zur Hand hat
- Keine Handbücher auf dieser Seite
- 8 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jedes Jahr bis zum 31. März
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Jährliche MIRR-Meldung bis zum 31. März einreichen
Füllen Sie den Mapa Integrado de Registo de Resíduos in SILiAmb für jeden Standort mit den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres aus und reichen Sie ihn ein; Nachweis ist die Einreichungsbestätigung je Standort. Die Formulare können aus den e-GAR-Daten vorbefüllt werden, müssen aber vor der Abgabe geprüft und korrigiert werden. Das RGGR legt den 31. März nicht fest: Art. 101.º n.º 2 verweist auf eine Portaria, und das Datum stammt aus der jährlich von der APA veröffentlichten MIRR-Kampagne und ist daher jedes Jahr zu bestätigen. Gilt für dieselben Pflichtigen wie die SIRER-Registrierung, wobei je Standort und nicht je Unternehmen eingereicht wird.
jedes Jahr bis zum 31. MärzGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 102-D/2020, Anexo I (RGGR), arts. 98.º e 99.º; art. 101.º n.º 2Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Lagerungsgrenze für Abfälle am Standort einhalten
Erzeugte Abfälle dürfen nach den geltenden technischen Normen höchstens drei Jahre am Erzeugungsort gelagert werden; danach sind sie einer Entsorgung zuzuführen, und eine Überschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Führen Sie als Nachweis das Ein- und Ausgangsregister der Zwischenlagerung und die Daten der ausgehenden e-GAR. Gilt für Abfallerzeuger, die nicht unter Art. 9.º n.º 2 des RGGR fallen; unterliegt die Tätigkeit einer Genehmigung, die andere Lagerbedingungen zulässt, gehen diese vor.
alle 36 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 102-D/2020, Anexo I (RGGR), art. 29.º n.º 2 al. a)Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Genehmigung für Abfallbewirtschaftungsvorgänge prüfen
Wer Abfallbewirtschaftungsvorgänge durchführt — Sammlung, gewerbliche Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung —, muss über die entsprechende Genehmigung verfügen, die heute in der Regel als Título Único Ambiental im Rahmen der einheitlichen Umweltgenehmigung erteilt wird, und sie gültig und aktuell halten. Die tatsächlichen Auflagen und Fristen (Erneuerung, Überwachung, Berichte) stehen im TUA des jeweiligen Standorts; die jährliche Prüfung dient dazu, sie erneut durchzugehen. Nachweis ist die gültige Genehmigung. Gilt für Abfallbewirtschaftungsbetriebe und für Standorte, die Abfälle Dritter lagern oder behandeln, während die bloße Lagerung eigener Abfälle am Erzeugungsort für sich genommen nicht genehmigungspflichtig ist.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 102-D/2020, Anexo I (RGGR); Decreto-Lei n.º 75/2015 (LUA/TUA)Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Für jede Abfallbeförderung eine e-GAR ausstellen
Jede Abfallbeförderung im Inland muss von einer in SILiAmb ausgestellten guia eletrónica de acompanhamento de resíduos begleitet werden. Für die Ausstellung ist der Erzeuger oder Besitzer verantwortlich, der den Beförderer oder den Empfänger ermächtigen kann, sie in seinem Namen auszufüllen; ist SILiAmb nicht verfügbar, wird das Ersatzformular verwendet und die Begleitscheine sind innerhalb von 30 Tagen nach Wiederherstellung der Plattform hochzuladen. Nachweis ist die in SILiAmb erfasste e-GAR. Gilt für jeden Erzeuger oder Besitzer, der Abfälle zur Beförderung auf Straße, Schiene, See-, Binnenschiffs- oder Luftweg im Inland übergibt, vorbehaltlich der Einzelausnahmen der Portaria n.º 145/2017.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 102-D/2020, Anexo I (RGGR), art. 38.º n.º 2; Portaria n.º 145/2017, alterada pela Portaria n.º 28/2019Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Gefährliche Abfälle nicht vermischen und korrekt kennzeichnen
Jeder Erzeuger oder Besitzer gefährlicher Abfälle muss diese verpacken und konditionieren und nach den geltenden internationalen und europäischen Regeln kennzeichnen; eine Vermischung — einschließlich Verdünnung — mit gefährlichen Abfällen anderer Kategorien, mit nicht gefährlichen Abfällen oder mit Stoffen, Materialien und Produkten, die keine Abfälle sind, ist untersagt, außer bei genehmigten Vorgängen durch einen zugelassenen Betreiber. Nachweis: Behälterkennzeichnung, interne Verfahrensanweisung und e-GAR-Kette; die halbjährliche Prüfung ist ein empfohlener Turnus, keine gesetzliche Frist. Gilt für Standorte, die nach dem Europäischen Abfallverzeichnis als gefährlich eingestufte Abfälle erzeugen oder besitzen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 102-D/2020, Anexo I (RGGR), art. 57.º n.os 7 e 8Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Unternehmen und Standorte im SIRER (SILiAmb) registrieren
Registrieren Sie die Organisation über die NIF/NIPC im Sistema Integrado de Registo Eletrónico de Resíduos über SILiAmb und melden Sie jeden meldepflichtigen Standort an. Die Registrierung ist innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen und bei Änderungen von Beschäftigtenzahl, Tätigkeitsschlüssel, Standorten oder Abfallarten zu überprüfen; Nachweis ist ein aktives SILiAmb-Konto mit der Liste der registrierten Standorte. Gilt für Organisationen mit mehr als 10 Beschäftigten, die nicht von den kommunalen Systemen erfasste Abfälle erzeugen, für Erzeuger gefährlicher Abfälle oder von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen unabhängig von der Beschäftigtenzahl, für Behandlungsbetriebe auch ohne Genehmigungspflicht, für gewerbliche Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, für Produkthersteller und Verpacker sowie in jedem Fall für alle an einer e-GAR Beteiligten.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 102-D/2020, Anexo I (RGGR), arts. 97.º e 98.º; art. 101.º n.º 1 (prazo de inscrição)Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Abschluss der e-GAR innerhalb von 30 Tagen sicherstellen
Nach Ausstellung der e-GAR muss der Erzeuger oder Besitzer die vom Empfänger bei der Annahme vorgenommenen Datenänderungen auf der Plattform prüfen und innerhalb von 10 Tagen annehmen oder ablehnen sowie dafür sorgen, dass die e-GAR spätestens 30 Tage nach Annahme der Abfälle abgeschlossen wird. Werden die Fristen überschritten, benachrichtigt die APA den Erzeuger, der 15 Tage Zeit zur Bereinigung hat, bevor der Fall an die Aufsichtsbehörden geht; Nachweis ist die e-GAR im Status abgeschlossen. Eine monatliche Prüfung ist der empfohlene betriebliche Turnus. Gilt für alle Erzeuger, die e-GAR ausstellen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtPortaria n.º 145/2017, art. 9.º n.º 2 al. a) e b), alterada pela Portaria n.º 28/2019Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
Als Hersteller oder Verpacker registrieren und bis 31. März melden
Hersteller, Verpacker und Lieferanten von Serviceverpackungen müssen sich bei der APA im Herstellerregister eintragen und jedes Jahr bis zum 31. März Art und Menge der Produkte bzw. Material und Menge der auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen melden und dabei das gewählte Rücknahmesystem angeben. Die Meldung umfasst Korrekturen für das Vorjahr und Schätzungen für das laufende Jahr; Nachweis sind die eingereichte Meldung und der Nachweis über die Teilnahme an einem Rücknahmesystem oder einem individuellen System. Gilt für alle, die in Portugal Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Schmieröle, Batterien und Akkumulatoren, Reifen und Fahrzeuge in Verkehr bringen, seit dem 6. Januar 2023 auch Tabakprodukte mit Filter und seit dem 1. Januar 2025 Kunststoffbecher und Fanggeräte.
jedes Jahr bis zum 31. MärzGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 152-D/2017, art. 19.ºNur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
Stimmt etwas auf dieser Seite nicht?
Helfen Sie uns, sie korrekt zu halten: Jede Meldung wird von einer Person gelesen.