Gebäudetechnik — vorgeschriebene Prüfungen (Portugal)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Kit für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gebäudeverwalter in Portugal. Abgedeckt sind die wiederkehrenden Prüfungen von Heizungs- und Klimaanlagen (SCE/RECS, Decreto-Lei n.º 101-D/2020), privaten Elektroanlagen (Decreto-Lei n.º 96/2017), Gasanlagen (Decreto-Lei n.º 97/2017) sowie Aufzügen und Hebeanlagen (Decreto-Lei n.º 320/2002) samt den zugehörigen Wartungspflichten. Nicht abgedeckt sind Feuerlöscher und Löschmittel, die bereits vom eigenen Preset erfasst sind, Druckgeräte sowie das erstmalige Inverkehrbringen von Aufzügen.
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- 9 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat seit dem letzten Einsatz
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Gasanlage alle 3 Jahre prüfen lassen
Brenngasanlagen in Gebäuden unterliegen einer dreijährlichen wiederkehrenden Prüfung durch eine anerkannte Gasprüfstelle, die vom Eigentümer oder Nießbraucher veranlasst und bezahlt wird; Nachweis ist die Prüferklärung. Bei Versäumnis wird die DGEG benachrichtigt und die Gasversorgung kann nach drei Monaten unterbrochen werden; kritische Mängel verhindern die Versorgung, nicht kritische sind innerhalb von 60 Tagen zu beheben. Gilt für versorgte Brenngasanlagen in Gebäuden und Anlagen, die nach dem Decreto-Lei n.º 220/2008 eingestuft sind, mit dreijährlichem Turnus für die Nutzungsarten III bis XII und für sonstige öffentlich zugängliche Gebäude; die herangezogenen Quellen nennen für über 10 Jahre alte, nicht sanierte Anlagen einen fünfjährlichen Turnus, der im Einzelfall zu prüfen ist.
alle 36 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 97/2017, art. 21.ºNur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Gebäudetechnische Anlagen über 250 kW alle 2 Jahre prüfen
Bei gebäudetechnischen Anlagen mit einer Nennleistung über 250 kW verkürzt sich der Prüfturnus auf zwei Jahre; Nachweis sind Prüfbericht und Prüfbescheinigung. Die Schwellen von 70 kW und 250 kW beziehen sich auf die Nennleistung der einzelnen Anlage, nicht auf einen einzelnen Erzeuger und nicht auf die Summe der Einheiten des Gebäudes. Gilt für gebäudetechnische Anlagen mit einer Nennleistung über 250 kW; Gebäude mit konformen Gebäudeautomations- und Steuerungssystemen (SACE) können von der Prüfung der gebäudetechnischen Anlagen befreit sein, das SACE selbst ist jedoch alle vier Jahre zu prüfen.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 101-D/2020, art. 15.º; Despacho n.º 6476-C/2021Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Wiederkehrende Prüfung des Aufzugs beantragen
Hebeanlagen müssen von einer Prüfstelle wiederkehrend geprüft werden; die Prüfung wird vom Eigentümer oder von der Eigentümergemeinschaft beantragt, zuständig ist die Gemeinde. Werden dabei nicht erfüllte Sicherheitsanforderungen festgestellt, folgt eine Nachprüfung. Nachweis: Prüfbericht und gegebenenfalls Protokoll der Nachprüfung nach Behebung der Mängel; hier ist der strengste Fall von 24 Monaten hinterlegt und an die Gebäudeart anzupassen. Es gelten folgende Fristen: Aufzüge 2 Jahre in öffentlich zugänglichen Handels- oder Dienstleistungsgebäuden, 4 Jahre in gemischt genutzten Wohn- und Handels- oder Dienstleistungsgebäuden, 4 Jahre in Wohngebäuden mit mehr als 32 Wohnungen oder mehr als acht Geschossen und 6 Jahre in sonstigen Wohngebäuden, Industriebetrieben und nicht genannten Fällen; Fahrtreppen und Fahrsteige 2 Jahre; Lastenaufzüge 6 Jahre.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 320/2002, art. 8.ºNur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Monatlichen Wartungsvertrag für den Aufzug aufrechterhalten
Aufzüge, Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige im Betrieb müssen von einem anerkannten Wartungsunternehmen nach einem Wartungsplan mit monatlichem Turnus gewartet werden, sofern die DGEG nichts anderes genehmigt. Der einfache Vertrag darf nicht kürzer als ein Jahr laufen und umfasst unter anderem die jährliche Reinigung von Schacht, Kabine, Kabinendach und Triebwerksraum sowie halbjährliche Prüfungen von Tragseilen und Fangvorrichtung, während der Vollvertrag fünf Jahre läuft und verlängerbar ist; Nachweis sind der Vertrag und das Register der monatlichen Besuche im Anlagenbuch. Gilt für alle in Betrieb befindlichen Aufzüge, Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, einschließlich derer in Wohnanlagen.
jeden Monat seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 320/2002, arts. 3.º e 4.º; Anexo II, ponto A) n.º 2Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Gasanlage warten lassen
Gasanlagen sind von einem anerkannten Installationsbetrieb nach den geltenden Vorschriften und den Herstellerangaben der Geräte zu warten; verantwortlich ist der Eigentümer oder Nießbraucher, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Bewahren Sie die Wartungsberichte des Installationsbetriebs als Nachweis auf; Art. 20.º legt keinen zahlenmäßigen Turnus fest, die jährliche Prüfung ist daher eine empfohlene Kontrolle und keine gesetzliche Frist. Gilt für alle Brenngasanlagen in Gebäuden.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 97/2017, art. 20.ºNur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Elektroanlage alle 5 Jahre prüfen lassen
Elektroanlagen ohne verantwortliche Betriebsfachkraft müssen wiederkehrend geprüft werden; die Prüfung wird vom Betreiber veranlasst und alle 5 Jahre von einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Nachweis ist die Prüferklärung oder die Betriebsbescheinigung. Wird an der Anlage eine durch Konformitätserklärung oder Verantwortlichkeitserklärung bestätigte Wartung durchgeführt, läuft die Frist für die nächste Prüfung ab dem Datum dieser Arbeiten. Gilt für Anlagen des Typs A über 20 kVA, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen über 20 kVA, Anlagen des Typs C in Veranstaltungsstätten, Krankenhäusern, Bildungs-, Kultur- und Kultusgebäuden der 1. bis 4. Kategorie über 20 kVA, Handelsbetriebe über 50 kVA, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe des Typs C über 50 kVA sowie Badeanstalten des Typs C über 20 kVA.
alle 60 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 96/2017, art. 19.ºNur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Anlage zweimal jährlich durch die verantwortliche Fachkraft prüfen lassen
Die verantwortliche Betriebsfachkraft muss die Elektroanlage mindestens zweimal jährlich prüfen, einmal in den Sommermonaten und einmal in den Wintermonaten, um die vorgeschriebenen Kontrollen, Prüfungen und Messungen durchzuführen und den auf der Plattform SRIESP hinterlegten Betriebsbericht zu erstellen. Derselbe Artikel verpflichtet sie, dem Betreiber risikobehaftete Mängel zu melden und Vorfälle elektrischer Art innerhalb von 5 Arbeitstagen der DGEG zu berichten. Gilt nur für Elektroanlagen, die eine verantwortliche Betriebsfachkraft haben müssen; diese sind umgekehrt von der fünfjährlichen wiederkehrenden Prüfung ausgenommen.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 96/2017, art. 16.º n.º 1 al. b)Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
Gebäudetechnische Anlagen warten lassen
Die gebäudetechnischen Anlagen sind nach den mit dem Despacho n.º 6476-C/2021 genehmigten Bedingungen zu warten, mit einem Plan der vorbeugenden Wartung, der Häufigkeit der Arbeiten und Qualifikation der Fachkräfte festlegt, sowie mit Dokumentation der Eingriffe. Wartungsplan und Wartungsregister sind erst nach Einreichung im Portal SCE und Vergabe einer Kennung gültig, und jede Aktualisierung des Plans ist erneut einzureichen; die jährliche Prüfung ist ein empfohlener Turnus. Gilt für gebäudetechnische Anlagen in großen Handels- und Dienstleistungsgebäuden im Betrieb, während kleine Handels- und Dienstleistungsgebäude keinen Wartungsplan benötigen und Anlagen mit eigener Wartungsregelung ausgenommen sind.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 101-D/2020, art. 10.º n.os 3 e 10; Despacho n.º 6476-C/2021, Anexo INur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 09
Gebäudetechnische Anlagen über 70 kW alle 4 Jahre prüfen
Heizungsanlagen, kombinierte Heizungs- und Lüftungsanlagen, Trinkwarmwasseranlagen, Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung über 70 kW müssen von einer SCE-qualifizierten Fachkraft wiederkehrend geprüft werden; Nachweis sind Prüfbericht und Prüfbescheinigung. Die erste Prüfung ist bei neuen oder sanierten Gebäuden innerhalb von 3 Jahren nach der Installation fällig, bei bestehenden Anlagen ab Inkrafttreten des Despacho. Gilt für gebäudetechnische Anlagen mit einer Nennleistung über 70 kW bis einschließlich 250 kW, wobei der Schwellenwert je Einzelanlage und nicht durch Addition der Einheiten des Gebäudes zu bestimmen ist.
alle 48 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 101-D/2020, art. 15.º; Despacho n.º 6476-C/2021Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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