Emissionen und Umweltgenehmigungen (Portugal)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Kit für Industriestandorte in Portugal mit Emissionsquellen in die Luft, Gewässereinleitungen oder Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Abgedeckt sind die Eigenüberwachung und Meldung der Luftemissionen (Decreto-Lei n.º 39/2018), der Título Único Ambiental aus der einheitlichen Umweltgenehmigung, die PRTR-Meldung, die Pflichten zu fluorierten Treibhausgasen und die Eigenüberwachung der Abwassereinleitungen. Nicht abgedeckt sind der EU-Emissionshandel, Lärm, Lösemittelbilanzen für VOC sowie branchenspezifische Emissionsgrenzwerte.
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- 10 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 6 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen auf Dichtheit prüfen
Der Betreiber ortsfester Anlagen, die fluorierte Treibhausgase in Mengen von mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent enthalten, muss regelmäßige Dichtheitsprüfungen durch zertifiziertes Personal durchführen lassen und den vom Techniker unterzeichneten Bericht aufbewahren. Ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent ist ein Leckage-Erkennungssystem vorgeschrieben, dessen Funktion mindestens alle 12 Monate und bei elektrischen Schaltanlagen mindestens alle 6 Jahre zu überprüfen ist. Der Turnus richtet sich nach der Füllmenge: alle 12 Monate von 5 bis unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent (24 Monate mit Erkennungssystem), alle 6 Monate von 50 bis unter 500 (12 mit Erkennung) und alle 3 Monate ab 500 (6 mit Erkennung); hermetisch geschlossene Anlagen unterhalb der Schwelle sind ausgenommen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegulation (EU) 2024/573, Article 5Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Auflagen des TUA einhalten und erneuern
Der Standort muss den im Rahmen der einheitlichen Umweltgenehmigung erteilten Título Único Ambiental gültig halten, der sämtliche einschlägigen Umweltgenehmigungen bündelt — Umweltverträglichkeitsprüfung, integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Abfall, Wasserressourcen, Emissionen, Emissionszertifikate — und dessen Auflagen, Überwachungen und Fristen einhalten. Der TUA ist eine Sammelgenehmigung, und das Dekret legt keinen allgemeinen Turnus fest: Die jährliche Prüfung dient dazu, die Genehmigung erneut durchzugehen und ihre Fristen wieder in den Kalender zu übernehmen; Nachweis sind der gültige TUA und die Konformitätsbelege. Gilt für Standorte, die einem oder mehreren der im LUA zusammengefassten Umweltregime unterliegen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 75/2015 (Regime de Licenciamento Único de Ambiente)Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Kontinuierliche Emissionsüberwachung in Betrieb halten
Überschreitet der Massenstrom eines Schadstoffs den Höchstschwellenwert des Anexo II, muss kontinuierlich gemessen werden: Halten Sie das Messsystem kalibriert und in Betrieb und melden Sie jede Störung innerhalb von 48 Stunden der zuständigen CCDR. Die hier hinterlegte jährliche Prüfung ist die empfohlene Konformitätsprüfung von Kalibrierung und Funktion, während die Messpflicht selbst dauerhaft besteht; Nachweis: Systemaufzeichnungen, Kalibrierzertifikate und Störungsmeldungen. Gilt für Quellen, deren Massenstrom den Höchstschwellenwert des Anexo II, Teil 1, des Decreto-Lei n.º 39/2018 überschreitet.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 39/2018, art. 14.º n.º 2 e art. 8.º al. d)Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Einzelmessungen der Emissionen alle 3 Jahre durchführen
Bleibt der Massenstrom des Schadstoffs unter dem mittleren Schwellenwert, erreicht oder überschreitet aber den Mindestschwellenwert, und ändern sich die Betriebsbedingungen der Anlage nicht, darf die Einzelmessung einmal alle drei Jahre erfolgen. Bewahren Sie den Messbericht zusammen mit der Erklärung über die unveränderten Betriebsbedingungen auf. Gilt für Quellen mit einem Massenstrom unter dem mittleren und mindestens auf Höhe des Mindestschwellenwerts; bleibt der Massenstrom unter dem Mindestschwellenwert, verlängert sich der Turnus auf einmal alle fünf Jahre, während für mittelgroße Feuerungsanlagen die besonderen Häufigkeiten des Decreto-Lei n.º 39/2018 gelten.
alle 36 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 39/2018, art. 15.ºNur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Jährliche PRTR-Meldung einreichen
Betreiber von PRTR-Betrieben melden jedes Jahr über ein Formular in SILiAmb die Schadstofffreisetzungen und die Verbringung von Abfällen außerhalb des Standorts für das Vorjahr, auch wenn die Meldeschwellen der europäischen Verordnung nicht überschritten werden; Nachweis ist das eingereichte Formular. Das Zeitfenster ist keine gesetzliche Frist, sondern eine jährlich von der APA angekündigte Kampagne, weshalb das Datum erneut zu bestätigen ist; die Verordnung (EU) 2024/1244 ersetzt das Regulamento (CE) n.º 166/2006 und gilt verbindlich ab dem 1. Januar 2028. Gilt für Betriebe, die eine der Tätigkeiten des Anhangs I des Regulamento (CE) n.º 166/2006 oberhalb der dort genannten Kapazitätsschwellen ausüben.
jedes Jahr bis zum 1. JuniGesetzliche PflichtRegulamento (CE) n.º 166/2006; Decreto-Lei n.º 127/2008, alterado pelo Decreto-Lei n.º 6/2011Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Eigenüberwachung der Abwassereinleitungen durchführen
Der Inhaber des Titels zur Nutzung von Wasserressourcen für die Abwassereinleitung muss das im Titel vorgesehene Eigenüberwachungsprogramm umsetzen und die Ergebnisse in Form und Häufigkeit gemäß der Genehmigung an die zuständige Stelle übermitteln. Die Häufigkeit ist nicht einheitlich gesetzlich festgelegt, sondern im TURH einzelfallbezogen bestimmt: Lesen Sie den Titel, bevor Sie Termine setzen; Nachweis: Analyseberichte und Übermittlungen der Eigenüberwachung. Gilt für Standorte mit Abwassereinleitung in ein Gewässer oder in den Boden auf Grundlage eines TURH, wobei der Titel für höchstens 10 Jahre erteilt wird und verlängerbar ist. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtLei n.º 58/2005 (Lei da Água); Decreto-Lei n.º 226-A/2007Nur PortugalQuelle - 07
F-Gas-Register führen und der APA melden
Führen Sie für jede dichtheitsprüfpflichtige Anlage mindestens 5 Jahre lang Aufzeichnungen über Menge und Art des Gases, Datum und Ergebnis der Prüfungen, Rückgewinnungsmaßnahmen und die Identität des Technikers und melden Sie die Daten jährlich in SILiAmb. Nachweis sind das Anlagenregister und die Bestätigung des Formulars; der 31. März entspricht der Praxis der APA-Kampagnen und ist keine in der europäischen Verordnung festgelegte Frist, daher jedes Jahr erneut zu bestätigen. Gilt für Betreiber von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen, die der Dichtheitsprüfung unterliegen, sowie für die zur jährlichen Meldung an die APA Verpflichteten.
jedes Jahr bis zum 31. MärzGesetzliche PflichtRegulation (EU) 2024/573, Article 7Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
Jährlichen Umweltbericht (RAA) einreichen
Inhaber einer IVU-Umweltgenehmigung müssen der APA den Relatório Ambiental Anual mit den Betriebs-, Emissions-, Verbrauchs- und Überwachungsdaten des Vorjahres übermitteln und den eingereichten Bericht samt Bestätigung aufbewahren. Der Decreto-Lei n.º 127/2013 legt kein einheitliches Datum fest: Die Frist steht in den Auflagen der jeweiligen Umweltgenehmigung bzw. des TUA, die vor dem Setzen des Termins zu lesen sind. Gilt nur für Anlagen mit IVU-Umweltgenehmigung, also solche, die eine Tätigkeit des Anhangs I des Decreto-Lei n.º 127/2013 ausüben. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 127/2013 (Regime de Emissões Industriais, PCIP); condições da licença ambiental/TUANur PortugalQuelle - 09
Überwachungsergebnisse bis zum 30. April melden
Übermitteln Sie jedes Jahr bis zum 30. April des Folgejahres die Angaben zur Einzel- und zur kontinuierlichen Emissionsüberwachung in Form und Inhalt nach der Portaria n.º 221/2018 und bewahren Sie die Einreichungsbestätigung auf. Beachten Sie die beiden weiteren Fristen desselben Artikels: Ergebnisse der kontinuierlichen Überwachung sind monatlich bis zum Ende des Folgemonats zu übermitteln, Ergebnisse der Einzelmessungen innerhalb von 45 aufeinanderfolgenden Tagen nach der Messung; erstere gehen an die APA, letztere an die örtlich zuständige CCDR. Gilt für alle Betreiber von Anlagen mit Emissionsquellen, die Grenzwerten nach dem Decreto-Lei n.º 39/2018 unterliegen.
jedes Jahr bis zum 30. AprilGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 39/2018, art. 16.º n.º 4; Portaria n.º 221/2018Nur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026 - 10
Einzelmessungen der Emissionen zweimal jährlich durchführen
Lassen Sie die Einzelmessung der Emissionen zweimal pro Kalenderjahr mit einem Mindestabstand von zwei Monaten von einem akkreditierten Labor durchführen und bewahren Sie den Messbericht jeder Kampagne auf. Der Decreto-Lei n.º 39/2018 wurde durch den Decreto-Lei n.º 124/2026 geändert, der eigene Mindesthäufigkeiten für mittelgroße Feuerungsanlagen festlegt: Prüfen Sie bei solchen Anlagen die konsolidierte Fassung. Gilt für Quellen, deren Massenstrom den mittleren Schwellenwert erreicht oder überschreitet und unter dem Höchstschwellenwert des Anexo II, Teil 1, des Decreto-Lei n.º 39/2018 liegt.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 39/2018, art. 15.ºNur PortugalQuellegeprüft am 11.09.2026
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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