F-Gase — Klimaanlagen und Wärmepumpen (Italien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Italienisches Kit für Betreiber von Klima-, Kälte- oder Wärmepumpenanlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Abgedeckt sind die Berechnung der Füllmenge in Tonnen CO2-Äquivalent — die Zahl, von der alles Übrige abhängt —, die drei Intervalle der Dichtheitskontrolle, die Pflicht zum Einsatz zertifizierten Personals, die Meldung an die nationale FGAS-Datenbank binnen 30 Tagen nach jedem Eingriff und die Rückgewinnung des Kältemittels vor der Verschrottung. Adressat ist der Betreiber der Anlage, also wer die tatsächliche Kontrolle über sie hat, nicht der Wartungsbetrieb.
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- 7 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat seit dem letzten Einsatz
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
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Jeden Eingriff binnen 30 Tagen der Datenbank melden
Jeder Eingriff — Installation, Wartung, Reparatur, Dichtheitskontrolle, Außerbetriebnahme — ist binnen 30 Tagen an die nationale FGAS-Datenbank zu melden, mit den Daten des Betreibers, der Anlage, der Art und Menge des bewegten Gases und des zertifizierten Technikers. Das ist kein Papierregister im Betrieb, sondern eine elektronische Übermittlung, und die Frist läuft ab dem Eingriff, nicht ab der Rechnung. Gemeldet wird durch den zertifizierten Betrieb, doch der Eintrag gehört dem Betreiber, der ihn kontrollieren muss.
jeden Monat seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtD.P.R. 16 novembre 2018, n. 146, art. 16Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 02
Die Füllmenge in Tonnen CO2-Äquivalent berechnen
Alle F-Gas-Fristen hängen an einer einzigen Zahl: der Füllmenge des fluorierten Gases in Tonnen CO2-Äquivalent, also den Kilogramm Kältemittel multipliziert mit dem GWP. Ohne diese Berechnung weiß der Betreiber nicht, ob seine Anlage unter der Schwelle liegt, halbjährlich oder vierteljährlich zu prüfen ist — und die falsche Stufe bedeutet ausgelassene Pflichtprüfungen. Der Betreiber führt eine Anlagenliste mit Gasart, Menge und berechneter Füllmenge und aktualisiert sie bei jeder Neuanlage, jedem Austausch und jeder Nachfüllung.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelRegolamento (UE) 2024/573Nur Italien - 03
Alle 6 Monate auf Dichtheit prüfen (50-500 t CO2eq)
Zwischen 50 und 500 Tonnen CO2-Äquivalent sind zwei Prüfungen im Jahr fällig. In diese Stufe fallen mittelgroße Zentralanlagen und viele gewerbliche Kältesätze — oft ohne dass der Betreiber es bemerkt: Die Füllmenge in t CO2-Äquivalent steigt mit Kältemitteln hohen GWP auch bei gleichem Kilogrammgewicht rasch an. Mit automatischer Leckage-Erkennung verlängert sich das Intervall auf 12 Monate. Die Prüfung führt eine F-Gas-zertifizierte Person im Auftrag des Betreibers durch.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (UE) 2024/573Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 04
Alle 12 Monate auf Dichtheit prüfen (5-50 t CO2eq)
Anlagen mit einer Füllmenge zwischen 5 und 50 Tonnen CO2-Äquivalent sind einmal jährlich auf Dichtheit zu prüfen. Verfügt die Anlage über ein ordnungsgemäß installiertes und geprüftes automatisches Leckage-Erkennungssystem, verdoppelt sich das Intervall auf 24 Monate. Verpflichtet ist der Betreiber, der die Prüfung beauftragen muss; ausführen darf sie nur eine F-Gas-zertifizierte natürliche Person. Die Intervalle sind über eine spezialisierte Fachquelle bestätigt, der volle Verordnungstext wurde nicht gelesen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (UE) 2024/573Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 05
Alle 3 Monate prüfen (über 500 t CO2-Äquivalent)
Über 500 Tonnen CO2-Äquivalent ist die Dichtheitskontrolle vierteljährlich fällig: vier Einsätze im Jahr, von denen jeder eine Meldung an die Datenbank auslöst. Das ist die Stufe der Industrieanlagen und großen Handelszentren. Mit einem automatischen Leckage-Erkennungssystem verdoppelt sich das Intervall auf 6 Monate. Verpflichtet bleibt der Betreiber der Anlage; ausführen dürfen nur F-Gas-zertifizierte natürliche Personen, die den Prüfbericht ausstellen.
alle 3 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (UE) 2024/573Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 06
Das Kältemittel vor der Verschrottung zurückgewinnen
Auslöser dieser Pflicht ist die Außerbetriebnahme des Geräts. Vor Demontage oder Verschrottung ist das fluorierte Gas vollständig zurückzugewinnen, mit zertifiziertem Gerät und durch eine Person mit F-Gas-Zertifikat; das absichtliche Freisetzen in die Atmosphäre ist ausnahmslos verboten. Erst nach dieser Entleerung geht das Gerät in die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Der Rückgewinnungseinsatz löst seinerseits eine Meldung an die Datenbank aus.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtRegolamento (UE) 2024/573; D.P.R. 16 novembre 2018, n. 146Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 07
Eingriffe nur zertifiziertem Personal übertragen
Installation, Wartung, Reparatur, Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung des Kältemittels dürfen ausschließlich F-Gas-zertifizierte natürliche Personen ausführen, die für ebenfalls zertifizierte Betriebe arbeiten. Der Betreiber muss die Arbeit nicht selbst beherrschen, wohl aber prüfen, ob die ausführende Person ein gültiges Zertifikat besitzt: Genau diese Prüfung geht beim Wechsel des Wartungsbetriebs verloren. Eine Kopie der Zertifikate von Betrieb und Techniker aufzubewahren ist der einfachste Nachweis.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRegolamento (UE) 2024/573; D.P.R. 16 novembre 2018, n. 146Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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