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Technische AnlagenKonformitätspaket

Energie und fluorierte Gase — regelmäßige Pflichten (Italien)

Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.

Italienisches Kit für Unternehmen mit Photovoltaik- oder Eigenerzeugungsanlagen, mit Energieauditpflicht oder mit Geräten, die fluorierte Gase enthalten. Deckt die jährliche Verbrauchserklärung an die Zollagentur für lizenzierte Elektrizitätswerke, das Ableseregister, die GSE-Pflichten, das vierjährliche Energieaudit, die Dichtheitskontrollen fluorierter Gase, die Prüfung der Leckage-Erkennungssysteme, die Geräteregister und die nationale F-Gas-Datenbank ab. NICHT abgedeckt sind Förderungen und Netzanschlussverfahren, der ETS-Markt, weiße Zertifikate, die Energieausweise von Gebäuden und die Wartung häuslicher Heizanlagen.

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  • 9 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jedes Jahr bis zum 31. März

Vorgesehene Prüfungen

Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.

Version 1Abgedeckte LänderEuropäische Union
Prüfungen nach Land

Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.

  1. 01

    Das Geräteregister für fluorierte Gase führen

    Für jedes dichtheitskontrollpflichtige Gerät führt der Betreiber ein Register mit Art und Menge des eingefüllten, nachgefüllten oder rückgewonnenen Gases, den Angaben zum zertifizierten Unternehmen und Techniker sowie den Daten und Ergebnissen der Dichtheitskontrollen und Reparaturen. Die Register sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen: Nachweis ist das geräteweise Register in Papierform oder digital. Gilt für alle Betreiber dichtheitskontrollpflichtiger Geräte.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRegolamento (UE) 2024/573 art. 7Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
  2. 02

    Die regelmäßige Dichtheitskontrolle fluorierter Gase durchführen

    Der Betreiber lässt die Dichtheitskontrolle an Geräten mit fluorierten Gasen durch zertifiziertes Personal durchführen, mit einer Häufigkeit entsprechend der Füllmenge in Tonnen CO2-Äquivalent; festgestellte Leckagen sind unverzüglich zu reparieren und innerhalb eines Monats nach der Reparatur ist eine Nachkontrolle durchzuführen. Nachweis ist der vom zertifizierten Unternehmen ausgestellte Dichtheitsprüfbericht. Gilt für Geräte mit mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent der Gase des Anhangs I oder mehr als 1 kg der Stoffe des Anhangs II Abschnitt 1, ausgenommen hermetisch geschlossene Geräte unter 10 Tonnen CO2-Äquivalent: Die Fristen betragen mindestens 12 Monate unter 50 t CO2-Äq. (24 mit Leckage-Erkennungssystem), 6 Monate von 50 bis 500 t (12 mit Erkennung) und 3 Monate über 500 t (6 mit Erkennung).

    alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (UE) 2024/573 art. 5Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
  3. 03

    Die Funktion des Leckage-Erkennungssystems prüfen

    Ortsfeste Geräte mit mindestens 500 Tonnen CO2-Äquivalent müssen mit einem Leckage-Erkennungssystem ausgestattet sein, das den Betreiber warnt; dessen ordnungsgemäße Funktion ist mindestens alle zwölf Monate zu prüfen, bei elektrischen Schaltanlagen alle sechs Jahre. Nachweis ist der Prüfbericht des Erkennungssystems. Gilt nur für ortsfeste Geräte mit mindestens 500 Tonnen CO2-Äquivalent fluorierter Gase des Anhangs I oder mindestens 100 kg der Stoffe des Anhangs II.

    alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (UE) 2024/573 art. 6Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026

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