Absturzsicherungs-PSA — regelmäßige Prüfungen (Italien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Italienisches Kit für Arbeitgeber, die Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen an Beschäftigte in der Höhe ausgeben. Abgedeckt sind die mindestens jährliche wiederkehrende Prüfung, die Aussonderung jedes seit über zwölf Monaten ungeprüften Geräts, die Anforderung einer vom Hersteller befähigten sachkundigen Person, die Kontrolle vor jedem Einsatz, das Gerätedatenblatt, die Aussonderung nach einem Sturz und das Ende der angegebenen Nutzungsdauer. Es betrifft PSA der Kategorie III.
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- 7 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 12 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
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Prüfungen einer sachkundigen Person übertragen
Die wiederkehrende Prüfung darf nicht jede Person durchführen: Zuständig ist eine vom PSA-Hersteller befähigte sachkundige Person, geschult auf die Ablegekriterien genau dieses Produkts — denn Nähte, Falldämpfer und Gewebe werden nach den Maßstäben des Herstellers beurteilt. Der Arbeitgeber prüft diese Befähigung, bevor er den Auftrag vergibt, ob an eigenes Personal oder an einen externen Servicebetrieb, und verwahrt eine Kopie bei den Prüfberichten.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 art. 77 comma 4 lett. a); UNI EN 365:2005Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 02
Nach einem Sturz die PSA aus dem Verkehr ziehen
Auslöser dieser Pflicht ist der Sturz: Ein Gerät, das einen Sturz aufgefangen hat oder außergewöhnlich belastet wurde, ist sofort aus der Verwendung zu nehmen und erst wieder einzusetzen, wenn der Hersteller oder die befähigte sachkundige Person die Eignung schriftlich bestätigt. Ein ausgelöster Falldämpfer und ein ausgelöster Sturzindikator sind Einwegzustände. Der Arbeitgeber regelt den Rücklauf und den sofortigen Ersatz des Geräts, denn die Baustelle hält von allein nicht an.
laufende PrüfungEmpfohlenUNI EN 365:2005; istruzioni per l'uso del fabbricanteNur Italien - 03
Das Gerät vor jedem Einsatz kontrollieren
Vor jedem Einsatz prüft die benutzende Person ihr eigenes Gerät in Augenschein: Nähte, Gurtbänder, Verbindungselemente, Sturzindikator, einwandfreies Blockieren bei Höhensicherungsgeräten. Diese Kontrolle erfasst Schäden, die seit der letzten wiederkehrenden Prüfung entstanden sind — ein Schnitt, eine Verbrennung, ein Schlag — und kein Jahresintervall ersetzt sie. Die Herstelleranleitungen schreiben sie für jede Absturz-PSA vor; die praktische Unterweisung macht daraus einen echten Handgriff statt eines Häkchens.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateEmpfohlenUNI EN 365:2005; istruzioni per l'uso del fabbricanteNur Italien - 04
Die vom Hersteller angegebene Nutzungsdauer prüfen
Textile Bauteile — Auffanggurte, Verbindungsmittel, Bandschlingen — haben eine vom Hersteller angegebene Nutzungsdauer, die ab Herstellung oder Ersteinsatz läuft und auch dann abläuft, wenn das Gerät im Lager lag. Kein Gesetz legt diese Zahl fest: Sie steht im Produkthandbuch. Der Arbeitgeber gleicht die Daten des Kennzeichnungsblatts mindestens einmal jährlich mit der angegebenen Dauer ab, üblicherweise bei der wiederkehrenden Prüfung, und plant den Ersatz.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenUNI EN 365:2005; istruzioni per l'uso del fabbricanteNur Italien - 05
Absturz-PSA mindestens alle 12 Monate prüfen lassen
Jeder Auffanggurt, jedes Verbindungsmittel, jeder Falldämpfer, jedes Höhensicherungsgerät und jede Anschlageinrichtung ist mindestens einmal in zwölf Monaten wiederkehrend zu prüfen; schreibt der Hersteller ein kürzeres Intervall vor — intensive Nutzung, aggressive Umgebung, Rettungseinsatz —, gilt dieses. Verpflichtet ist der Arbeitgeber, der die PSA durch die nötige Wartung und Instandsetzung funktionsfähig und hygienisch zu halten hat. Das Ergebnis wird je Gerät, identifiziert über die Seriennummer, dokumentiert.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 art. 77 comma 4 lett. a); UNI EN 365:2005Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 06
Seit über 12 Monaten ungeprüfte Geräte aussondern
Absturzsicherungs-PSA, die seit mehr als zwölf Monaten keine wiederkehrende Prüfung erhalten hat, ist außer Betrieb zu nehmen: Das ist kein formaler Mangel, der später geheilt wird, sondern ein Gerät, das bis zur Prüfung an niemanden ausgegeben werden darf. Der Arbeitgeber richtet das Lager so ein, dass ein überfälliges Gerät nicht entnommen werden kann — Anhänger, getrennter Bereich, Sperre im System — und ordnet den Rücklauf an. Diese Zeile macht aus der Frist eine betriebliche Tatsache.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 art. 77 comma 4 lett. a); UNI EN 365:2005Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 07
Für jedes Gerät ein Kennzeichnungsblatt führen
Jede Absturzsicherungs-PSA hat eine eigene Geschichte: Hersteller, Modell, Seriennummer, Herstelldatum, Kauf- und Ersteinsatzdatum, durchgeführte Prüfungen mit Ergebnis und Namen der prüfenden Person. Ohne dieses Blatt lässt sich die Jahresprüfung keinem bestimmten Exemplar zuordnen und die Nutzungsdauer nicht berechnen. Der Arbeitgeber legt es bei der Ausgabe an, aktualisiert es bei jeder Prüfung und verwahrt es, solange das Gerät im Einsatz ist, und für den in der eigenen Verfahrensregel gesetzten Zeitraum.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenUNI EN 365:2005Nur Italien
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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