AED — Meldung und Instandhaltung (Italien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Italienisches Kit für alle, die einen halbautomatischen oder automatischen externen Defibrillator im Betrieb, in einer Sportstätte, in einer Wohnanlage oder an einem öffentlich zugänglichen Ort vorhalten. Abgedeckt sind die Meldung an die Notrufzentrale 118/112 bei der Installation, die Aktualisierung der gemeldeten Daten, die Ablaufdaten von Batterie und Elektroden, die mindestens wöchentlich im Register einzutragende Zustandskontrolle (D.M. 16 marzo 2023), die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach jedem Einsatz und die Entsorgung verbrauchter Batterien und Elektroden. Die Intervalle der Verbrauchsteile gibt dagegen kein Gesetz vor: maßgeblich ist das vom Hersteller aufgedruckte Datum.
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- 7 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 2 Monate ab der Installation
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
- 01
Elektroden bei Ablauf und nach jedem Einsatz tauschen
Elektroden tragen ein Kontaktgel, das austrocknet: nach dem Ablaufdatum kann der Schock nicht mehr zuverlässig abgegeben werden. Auch hier gibt der Hersteller die Haltbarkeit an — typischerweise zwei bis drei Jahre — und nicht das Gesetz; die vorgeschlagenen 24 Monate sind ein vorsichtiger Wert, der an die Verpackung anzupassen ist. Nach jedem Einsatz am Patienten sind sie außerdem stets zu ersetzen, auch wenn sie nicht abgelaufen sind, und ein Ersatzsatz ist vorzuhalten, sofern das Handbuch dies vorsieht. Zuständig ist die für den AED verantwortliche Person.
alle 24 Monate seit dem letzten EinsatzEmpfohlenIstruzioni per l'uso del fabbricante; Legge 4 agosto 2021, n. 116Nur Italien - 02
Die Batterie vor dem Herstellerdatum tauschen
Die Batterie eines AED entlädt sich auch dann, wenn das Gerät nie eingesetzt wird. Kein Gesetz legt eine Lebensdauer fest: maßgeblich ist das vom Hersteller aufgedruckte Datum, auf dem italienischen Markt je nach Modell typischerweise zwei bis vier Jahre. Das hier vorgeschlagene Intervall von 24 Monaten ist ein vorsichtiger Ausgangswert und durch das tatsächliche Ablaufdatum des eigenen Geräts zu ersetzen. Den Austausch übernimmt die für den AED verantwortliche Person oder ein beauftragter Techniker nach Handbuch.
alle 24 Monate seit dem letzten EinsatzEmpfohlenIstruzioni per l'uso del fabbricante; Legge 4 agosto 2021, n. 116Nur Italien - 03
Verbrauchte Batterien und Elektroden getrennt entsorgen
Auslöser dieser Pflicht ist der Austausch selbst: Sobald Batterie und Elektroden das Gerät verlassen, sind sie Abfall. Verbrauchte Batterien und Akkumulatoren gelten als gefährlicher Abfall und sind über die dafür eingerichteten Rücknahmesysteme getrennt zu sammeln, nie über den Restmüll. Zuständig ist, wer den AED besitzt: Er gibt sie beim Händler, am Wertstoffhof oder bei dem zugelassenen Entsorger ab, der sie zurücknimmt; gebrauchte Elektroden gehen den Weg der medizinischen Abfälle oder den vom Hersteller genannten Kanal.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtD.Lgs. 20 novembre 2008, n. 188 (direttiva 2006/66/CE)Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 04
Zustand von AED, Batterie und Elektroden wöchentlich eintragen
Das D.M. 16 marzo 2023, die Durchführungsverordnung zum Gesetz 116/2021, verlangt vom Verantwortlichen ein Register, in dem MINDESTENS EINMAL WÖCHENTLICH der Funktionszustand von AED, Batterie und Elektroden festzuhalten ist (Anlage A, Punkt C.4, Buchstabe b). Die Kontrolle erfolgt in Augenschein: Anzeige oder Display des Selbsttests ansehen und prüfen, ob das Gerät am Platz, erreichbar und gekennzeichnet ist und ob Batterie und Elektroden nicht abgelaufen sind. Eine vom Verantwortlichen beauftragte Person genügt, ein Techniker ist nicht nötig. Die Erinnerung dieser Zeile ist monatlich — das kürzeste Intervall, das der Terminplan abbilden kann —, der Eintrag ins Register bleibt jedoch wöchentlich.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtD.M. 16 marzo 2023, All. A, punto C.4Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 05
Den AED nach jedem Einsatz wieder bereitstellen
Nach einem Einsatz am Patienten ist der Defibrillator nicht mehr einsatzbereit: Die Elektroden sind verbraucht, die Batterie hat Energie abgegeben, und das Gerät muss vor der Rückkehr in den Wandkasten instand gesetzt werden. Die verantwortliche Person ersetzt die Elektroden, prüft die Restkapazität nach Handbuch, startet den Selbsttest neu und hält den Vorfall fest. Eine interne Aufgabe, die kein Terminplan vorwegnehmen kann: Sie wird durch den Einsatz ausgelöst.
laufende PrüfungBetriebliche RegelNur Italien - 06
Die an die Zentrale gemeldeten Daten aktuell halten
Gemeldete Daten veralten: Ein AED, der ein Stockwerk weiter hängt, durch ein anderes Modell ersetzt oder mit neuer Batterie und neuen Elektroden bestückt wurde, stimmt nicht mehr mit dem Bestand der Notrufzentrale überein — und wer ihn holen soll, findet ihn nicht. Die für das Gerät verantwortliche Person prüft mindestens einmal jährlich, ob Standort, Modell, Zugangszeiten und gemeldete Ablaufdaten noch stimmen, und übermittelt die Änderungen. Eine organisatorische Aufgabe, die die Meldung abschließt.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelLegge 4 agosto 2021, n. 116Nur Italien - 07
Den AED bei der Installation an 118/112 melden
Wer einen Defibrillator installiert, meldet ihn dem territorialen Notfallsystem 118/112 mit genauem Standort, Marke, Modell und Ablaufdatum der Verbrauchsteile. Die 60-Tage-Frist des Gesetzes 116/2021 (Art. 6 Abs. 1) galt für AED, die beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits vorhanden waren, nicht für den Kauf eines neuen Geräts: Eine neue Installation wird sofort gemeldet, und die hier vorgeschlagenen zwei Monate sind nur der Spielraum, der jene Frist nachzeichnet. Sportvereine, die öffentliche Sportstätten nutzen, teilen sich das Gerät und melden es der zuständigen Leitstelle 118 (D.M. 7 aprile 2023). Verpflichtet ist der Betreiber der Einrichtung, der Sportverein oder der Verantwortliche des öffentlichen Ortes, nicht der Installateur; die Meldung erfolgt auf dem von der regionalen Notrufzentrale veröffentlichten Weg. Nachweis ist die von der Zentrale zurückgegebene Bestätigung.
alle 2 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtLegge 4 agosto 2021, n. 116, art. 6; D.M. 16 marzo 2023; D.M. 7 aprile 2023Nur ItalienQuellegeprüft am 12.09.2026
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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