Hebezeuge und Druckgeräte — wiederkehrende Prüfungen (Italien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Italienisches Kit für Unternehmen, die Hebezeuge, fahrbare Hubarbeitsbühnen, Druckgeräte oder Aufzüge betreiben. Deckt die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen nach Anlage VII des D.Lgs. 81/2008 ab (INAIL für die Erstprüfung, danach örtliche Behörden oder zugelassene Stellen), ferner die Aufzugsprüfungen nach DPR 162/1999 und die betriebsinternen Kontrollen an Gabelstaplern. NICHT abgedeckt sind die CE-Kennzeichnung, Ausbildung und Befähigungsnachweise der Bediener sowie Prüfungen von Seilen und Ketten als Anschlagmittel.
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- 9 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat ab der Installation
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
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Die Funktionsprüfung der Druckgeräte durchführen lassen
Die Funktionsprüfung von Druckgeräten und Baugruppen erfolgt zweijährlich für Behälter der Gruppe 1 in Kategorie III und IV, für Behälter mit instabilen Gasen, für Erzeuger und Behälter überhitzter Flüssigkeiten außer Wasser sowie für Wasserdampferzeuger, die zusätzlich einer zweijährlichen inneren Prüfung unterliegen; vierjährlich für Behälter der Gruppen 1 und 2 in Kategorie I und II und fünfjährlich für Rohrleitungen und Flüssigkeitsbehälter der Gruppe 1. Nachweis ist der Prüfbericht mit Eintrag im Stammbuch. Gilt für Kompressoren mit Behälter, Autoklaven, Dampferzeuger, Flüssiggastanks, Druckluftbehälter und weitere meldepflichtige Druckgeräte: Kategorie und Fluidgruppe sind der EG-Konformitätserklärung zu entnehmen.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 Allegato VII; D.Lgs. 93/2000 art. 3; D.M. 329/2004Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Den Aufzug alle zwei Jahre prüfen lassen
Der Gebäudeeigentümer oder sein gesetzlicher Vertreter sorgt für regelmäßige Wartung und lässt den Aufzug oder Lastenaufzug alle zwei Jahre auf eigene Kosten prüfen, und zwar durch die Gesundheitsbehörde, bei Anlagen in Industrie- oder Landwirtschaftsbetrieben durch die Provinzarbeitsdirektion oder durch eine benannte Zertifizierungsstelle. Nachweis ist der im Anlagenbuch vermerkte oder diesem beigefügte Prüfbericht. Gilt für Aufzüge und Lastenaufzüge im privaten Betrieb in Wohn-, Industrie- und Geschäftsgebäuden: Verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer bzw. in Eigentümergemeinschaften der Verwalter, nicht der Nutzer.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.P.R. 30 aprile 1999, n. 162, art. 13Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Hängebühnen und Mastkletterbühnen alle 2 Jahre prüfen
Zweijährliche Prüfung für Hängebühnen und deren Winden, handbetriebene vertikal ausfahrbare fahrbare Bühnen, Mastkletterarbeitsbühnen sowie diskontinuierliche Zentrifugalschleudern oberhalb des Schwellenwerts 450 (Korbdurchmesser mal Drehzahl). Nachweis ist der Prüfbericht. Gilt für Fassadenwartungsbetriebe, Bauunternehmen mit Mastkletterbühnen, Industriewäschereien und Anlagen mit Schleudern.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 Allegato VII, tabella 'Verifiche di attrezzature'Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Mobile Hebezeuge jährlich prüfen
Jährliche Prüfung für nicht handbetriebene Materialhebezeuge über 200 kg Tragfähigkeit, mobil oder ortsveränderlich, eingesetzt im Bauwesen, in der Stahlindustrie, im Hafen- oder Bergbaubetrieb oder mit einem Baujahr von mehr als 10 Jahren; derselbe Turnus gilt für Drehleitern mit veränderlicher Neigung, motorisch betriebene fahrbare Hubarbeitsbühnen, selbstfahrende Teleskopstapler, Bauaufzüge und Schleudern mit brennbaren Lösemitteln und Korbdurchmesser über 500 mm. Nachweis ist der Prüfbericht mit aktuell geführtem Prüfbuch. Gilt für Lkw-Krane, Autokrane, Krane mit begrenzter Struktur, Teleskopstapler, motorisierte fahrbare Arbeitsbühnen, Drehleitern sowie Bauaufzüge, wobei sowohl der Einsatzbereich als auch das Baujahr maßgeblich sind.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 Allegato VII, tabella 'Verifiche di attrezzature'Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Die halbjährliche Aufzugswartung durchführen lassen
Der zugelassene Wartungsbetrieb muss mindestens alle sechs Monate bei Aufzügen und einmal jährlich bei Lastenaufzügen die Unversehrtheit und Wirksamkeit der Fangvorrichtung, des Geschwindigkeitsbegrenzers und der übrigen Sicherheitseinrichtungen prüfen, Seile, Ketten und deren Befestigungen eingehend untersuchen, die elektrische Isolierung und die Erdung kontrollieren und die Ergebnisse im Anlagenbuch eintragen. Nachweis sind der Eintrag im Anlagenbuch und der Wartungsvertrag. Gilt für alle Aufzüge im privaten Betrieb und für Lastenaufzüge: Die Ausführungspflicht liegt beim Wartungsbetrieb, der Eigentümer haftet jedoch dafür, die Wartung einem zugelassenen Betrieb übertragen zu haben.
alle 6 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtD.P.R. 30 aprile 1999, n. 162, art. 15 comma 4Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Die zehnjährliche Integritätsprüfung durchführen lassen
Alle prüfpflichtigen Druckgeräte und Baugruppen — Gruppe 1 und 2, Behälter, Dampferzeuger und Rohrleitungen — sind alle zehn Jahre einer Integritätsprüfung mit Wanddicken- und Zustandsbewertung zu unterziehen. Die Prüfung erfordert in der Regel die Außerbetriebnahme des Geräts und ist langfristig zu planen; Nachweis ist der Bericht der Integritätsprüfung. Gilt für alle nach Anlage VII wiederkehrend prüfpflichtigen Druckgeräte.
alle 120 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 Allegato VII; D.M. 329/2004Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Die erste wiederkehrende Prüfung bei INAIL beantragen
Bei Inbetriebnahme eines Arbeitsmittels der Anlage VII meldet der Arbeitgeber dies INAIL und beantragt die erste wiederkehrende Prüfung, die INAIL innerhalb von 45 Tagen nach dem Antrag durchführt; verstreicht diese Frist ergebnislos, kann der Arbeitgeber jede andere zugelassene öffentliche oder private Stelle beauftragen. Nachweis sind die Inbetriebnahmemeldung und der Bericht der Erstprüfung mit der zugeteilten Registriernummer. Gilt für jedes in Anlage VII aufgeführte Arbeitsmittel, das erstmals in Betrieb genommen oder an einen neuen Arbeitgeber übergeben wird.
jeden Monat ab der InstallationGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 art. 71 commi 11 e 12 e Allegato VII; D.M. 11 aprile 2011Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
Regelmäßige betriebsinterne Kontrollen an Gabelstaplern durchführen
Für Frontstapler und Schubmaststapler, die keiner gesetzlichen wiederkehrenden Prüfung unterliegen, sind betriebsinterne Kontrollen zu planen — Zustand und Längung der Hubketten, Gabeln, Hydraulik, Bremsen, Sicherheitseinrichtungen und Fahrerschutz — nach der Herstelleranleitung, empfohlener Turnus vierteljährlich. Nachweis ist das von der prüfenden Person unterschriebene Prüfblatt. Gilt für Unternehmen mit Frontstaplern, Schubmaststaplern oder Kommissionierern; selbstfahrende Teleskopstapler unterliegen dagegen der gesetzlichen jährlichen Prüfung, die in diesem Kit eine eigene Regel hat.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 3 MonateEmpfohlenD.Lgs. 81/2008 art. 71 commi 4 e 8Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 09
Ortsfeste Hebezeuge alle 3 Jahre prüfen
Dreijährliche Prüfung für ortsfeste, nicht handbetriebene Materialhebezeuge über 200 kg Tragfähigkeit bei regelmäßiger Nutzung und einem Baujahr von höchstens 10 Jahren, etwa Hallenkrane und ortsfeste Flaschenzüge. Nachweis ist der Prüfbericht. Gilt für Brücken- und Portalkrane, Winden und fest installierte Hebezeuge in regelmäßigem Einsatz und mit weniger als 10 Jahren seit der Herstellung: Im zehnten Jahr ist die Einstufung zu überprüfen, da sich der Turnus verkürzt.
alle 36 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 Allegato VII, tabella 'Verifiche di attrezzature'Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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