Umweltgenehmigungen und F-Gase (Vereinigtes Königreich)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Unternehmen, die in England und Wales eine genehmigungspflichtige Anlage (environmental permit) betreiben (Abfall, Industrieanlagen, Gewässereinleitungen, mittelgroße Feuerungsanlagen), und für Betreiber von Kälte-, Klima-, Wärmepumpen- oder Brandschutzanlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Umfasst die Einhaltung der Genehmigungsauflagen, die periodischen Meldungen an die Behörde, die F-Gas-Dichtheitskontrollen und die COMAH-Pflichten für Betriebsbereiche der oberen Klasse. Nicht abgedeckt sind die tägliche Abfallbewirtschaftung (siehe Duty-of-Care-Kit), Einleitgenehmigungen bei den water companies sowie die Regime in Schottland (SEPA) und Nordirland (NIEA).
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- 10 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 3 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Internen COMAH-Notfallplan alle 3 Jahre erproben
Der Betreiber eines COMAH-Betriebsbereichs der oberen Klasse muss den internen Notfallplan in Abständen von höchstens drei Jahren überprüfen, erforderlichenfalls überarbeiten und erproben; dabei sind Veränderungen im Betrieb und bei den Rettungsdiensten zu berücksichtigen. Nachweis sind das Übungsprotokoll und die aktualisierte Planfassung. Gilt für COMAH-Betriebsbereiche der oberen Klasse; die örtliche Behörde muss zusätzlich den externen Notfallplan erstellen und ebenfalls alle drei Jahre erproben.
alle 36 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtControl of Major Accident Hazards Regulations 2015 (SI 2015/483) reg. 12(6)Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Pollution Inventory bis zum 28. Februar übermitteln
Betreiber von Anlagen mit Pollution-Inventory-Berichtspflicht müssen der Environment Agency Emissionen und Verbringungen von Schadstoffen des Vorjahres bis zum 28. Februar melden. Die Daten fließen in das nationale Inventar und das UK PRTR ein; Nachweis ist die Eingangsbestätigung der Jahresmeldung. Gilt für Part-A(1)-Anlagen, bestimmte Abfallanlagen und kerntechnische Standorte, deren Genehmigung die Berichtspflicht vorsieht; nicht für Betriebe ohne Pollution-Inventory-Auflage in der Genehmigung.
jedes Jahr bis zum 28. FebruarGesetzliche PflichtEnvironmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016 (SI 2016/1154), permit condition on Pollution Inventory reportingNur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Die im Genehmigungsbescheid geforderten waste returns übermitteln
Betreiber genehmigter Abfallanlagen müssen der Environment Agency die Daten zu angenommenen und behandelten Abfallmengen (national operator waste returns) übermitteln, in der Regel quartalsweise und zu den in der Genehmigung genannten Fristen. Eine verspätete Übermittlung verstößt gegen die Genehmigungsauflagen; Nachweis ist die Eingangsbestätigung der Meldung. Gilt für Betreiber genehmigter Abfallbehandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen in England; nicht für registrierte Ausnahmen (exemptions).
laufende Prüfung, Bestätigung alle 3 MonateGesetzliche PflichtEnvironmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016 (SI 2016/1154) reg. 12; permit conditions on record keeping and reportingNur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
F-Gas-Leckage-Erkennungssystem überprüfen lassen
Verfügt die Anlage über ein automatisches Leckage-Erkennungssystem, muss der Betreiber es mindestens alle 12 Monate auf einwandfreie Funktion prüfen lassen; bei elektrischen Schaltanlagen erfolgt die Prüfung mindestens alle 6 Jahre, also 72 Monate. Ohne diese Prüfung können die verdoppelten Kontrollintervalle nicht in Anspruch genommen werden; Nachweis ist der Prüfbericht des Systems. Gilt nur für Anlagen mit automatischem Leckage-Erkennungssystem, das ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent vorgeschrieben ist.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtAssimilated Regulation (EU) No 517/2014 art. 5(3)Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
COMAH-Sicherheitsbericht mindestens alle 5 Jahre überprüfen
Der Betreiber eines COMAH-Betriebsbereichs der oberen Klasse muss den Sicherheitsbericht spätestens fünf Jahre nach der letzten Vorlage überprüfen und erforderlichenfalls überarbeiten, ebenso nach einem schweren Unfall oder einer wesentlichen Anlagenänderung. Nachweis sind der aktualisierte Sicherheitsbericht und der Schriftwechsel mit der Competent Authority (HSE und Environment Agency). Gilt nur für Betriebsbereiche der oberen Klasse oberhalb der Mengenschwellen des Anhangs 1 der COMAH 2015; Betriebe der unteren Klasse erstellen keinen Sicherheitsbericht, müssen aber eine MAPP führen und überprüfen.
alle 60 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtControl of Major Accident Hazards Regulations 2015 (SI 2015/483) reg. 8 and reg. 10Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
F-Gas-Dichtheitskontrolle alle 3 Monate (ab 500 t CO2e)
Bei Anlagen mit einer Füllmenge ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent muss die Dichtheitskontrolle mindestens alle 3 Monate erfolgen; mit installiertem und funktionsfähigem automatischem Leckage-Erkennungssystem verlängert sich das Intervall auf 6 Monate. Ab dieser Schwelle ist ein Leckage-Erkennungssystem Pflicht, Nachweis ist der Prüfbericht im Logbuch. Gilt für ortsfeste Anlagen mit einer Füllmenge ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent je Kreislauf.
alle 3 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtAssimilated Regulation (EU) No 517/2014 art. 4(3)(c) and art. 5(1); Fluorinated Greenhouse Gases Regulations 2015 (SI 2015/310)Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
F-Gas-Dichtheitskontrolle alle 6 Monate (50-500 t CO2e)
Bei Anlagen mit einer Füllmenge von 50 bis unter 500 Tonnen CO2-Äquivalent muss die Dichtheitskontrolle mindestens alle 6 Monate durch zertifiziertes Personal erfolgen. Mit einem installierten und funktionsfähigen automatischen Leckage-Erkennungssystem verlängert sich das Intervall auf 12 Monate; Nachweis ist der im Logbuch eingetragene Prüfbericht. Gilt für ortsfeste Anlagen mit einer Füllmenge von 50 bis unter 500 Tonnen CO2-Äquivalent je Kreislauf.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtAssimilated Regulation (EU) No 517/2014 art. 4(3)(b); Fluorinated Greenhouse Gases Regulations 2015 (SI 2015/310)Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
F-Gas-Dichtheitskontrolle alle 12 Monate (5-50 t CO2e)
Der Betreiber ortsfester Anlagen mit einer F-Gas-Füllmenge von 5 bis unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent muss mindestens alle 12 Monate eine Dichtheitskontrolle durch zertifiziertes Personal durchführen lassen. Mit einem installierten und funktionsfähigen automatischen Leckage-Erkennungssystem verdoppelt sich das Intervall auf 24 Monate; Nachweis ist der im Anlagenlogbuch eingetragene Prüfbericht. Gilt für ortsfeste Kälte-, Klima-, Wärmepumpen-, Brandschutz-, ORC-Anlagen und Schaltanlagen mit einer Füllmenge von 5 bis unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent, berechnet je Kältekreislauf und nicht nach kg.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtAssimilated Regulation (EU) No 517/2014 art. 4(3)(a); Fluorinated Greenhouse Gases Regulations 2015 (SI 2015/310)Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 09
Einhaltung der Auflagen der Umweltgenehmigung prüfen
Der Betreiber darf die Anlage nur im Rahmen der Umweltgenehmigung betreiben und muss sämtliche Auflagen einhalten: Emissionsgrenzwerte, Überwachung, Register und Betriebsverfahren. Eine regelmäßige interne Prüfung der Auflagen und der gesammelten Nachweise senkt das Risiko von Verstößen; Nachweis sind die geltende Genehmigung und die Compliance-Akte. Gilt für jeden Betreiber einer regulated facility: Installationen, mobile plant, Abfallbehandlung, Intensivtierhaltung, Gewässer- und Grundwassereinleitungen, medium combustion plant und specified generators nach den Übergangsdaten der reg. 12(1A).
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtEnvironmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016 (SI 2016/1154) reg. 12, reg. 38Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 10
F-Gas-Register führen und 5 Jahre aufbewahren
Der Betreiber muss für jede Anlage mit 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr ein Register führen: Art und Menge des eingefüllten Gases, bei Wartung oder Reparatur nachgefüllte Mengen, Daten und Ergebnisse der Dichtheitskontrollen, rückgewonnenes und entsorgtes Gas sowie Name, Anschrift und Zertifikatsnummer des ausführenden Betriebs. Die Register sind 5 Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Gilt für Betreiber von Anlagen mit 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr; die Registerpflicht trifft sowohl den Betreiber als auch den Servicebetrieb.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtAssimilated Regulation (EU) No 517/2014 art. 6Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026
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