Fahrzeuge und Fuhrpark — Hauptuntersuchung, Versicherung, Wartung (Frankreich)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Privatpersonen mit Pkw oder Motorrad und für Unternehmen mit einem Fuhrpark in Frankreich zugelassener Fahrzeuge. Abgedeckt sind die wiederkehrende technische Untersuchung (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge mit ergänzender Abgasuntersuchung, schwere Nutzfahrzeuge, Omnibusse, Zwei- und Dreiräder), die Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung und die Wartung nach Herstellerplan. NICHT abgedeckt sind die Ausbildung von Berufskraftfahrern (FIMO/FCO), der Fahrtenschreiber, die Transportlizenz und die Besteuerung von Firmenfahrzeugen.
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- 8 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 6 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Erste technische Untersuchung binnen 4 Jahren nach Erstzulassung durchführen
Ein Fahrzeug der Klasse M1 oder N1 muss in den sechs Monaten vor Ablauf von vier Jahren nach der Erstzulassung der technischen Untersuchung unterzogen werden. Nachweis sind der Prüfbericht mit positivem Ergebnis und der Stempel auf der carte grise; beim Verkauf eines über vier Jahre alten Fahrzeugs ist zusätzlich eine Untersuchung vorgeschrieben, die nicht älter als sechs Monate sein darf. Gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw, Wohnmobile) bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, mit einem Zeitfenster von sechs Monaten vor Fristablauf.
alle 48 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtCode de la route art. R323-22 ; arrêté du 18 juin 1991Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Technische Untersuchung alle 2 Jahre erneuern
Nach der ersten bestandenen Untersuchung wird die wiederkehrende technische Untersuchung alle zwei Jahre in einer zugelassenen Prüfstelle erneuert; bei negativem Ergebnis muss die Nachuntersuchung binnen zwei Monaten nach dem Prüfdatum erfolgen. Nachweis ist der gültige Prüfbericht; sein Fehlen wird als Ordnungswidrigkeit der 4. Klasse geahndet, bis hin zur Stilllegung oder Abschleppung des Fahrzeugs. Gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 bis 3,5 t; für Oldtimer verlängert sich der Abstand auf fünf Jahre, außer bei Halterwechsel.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtCode de la route art. L323-1 et art. R323-22Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Jährliche technische Untersuchung schwerer Nutzfahrzeuge durchführen
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen (Lkw, Anhänger und Sattelanhänger oberhalb der Schwelle) werden jährlich in einer zugelassenen Prüfstelle oder von einem zugelassenen Prüfer untersucht; hinzu kommen ergänzende Untersuchungen und die unionsrechtlich vorgesehenen technischen Unterwegskontrollen. Nachweis ist der jährliche Prüfbericht. Gilt für Fahrzeuge über 3,5 t, deren Typ unter Teil A des Anhangs VIII des arrêté du 27 juillet 2004 fällt.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtCode de la route art. R323-23 à R323-26 ; arrêté du 27 juillet 2004Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Technische Untersuchung der Zwei- und Dreiräder durchführen
Motorisierte Zwei- und Dreiräder sowie Vierradfahrzeuge mit Motor werden spätestens fünf Jahre nach der Erstzulassung und danach alle drei Jahre technisch untersucht. Nachweis ist der gültige Prüfbericht. Gilt für Krafträder, Mopeds, Dreiräder und motorisierte Vierradfahrzeuge; für vor Inkrafttreten zugelassene Fahrzeuge gilt ein bis Ende 2026 gestaffelter Erstuntersuchungskalender, der vor dem Einstellen des Dreijahresturnus zu prüfen ist.
alle 36 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtCode de la route art. R323-1 et suivants ; arrêté du 23 octobre 2023Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Wartungsplan des Herstellers einhalten
Die im Serviceheft des Herstellers vorgesehenen Inspektionen durchführen lassen, in der Regel alle 15 000 bis 30 000 km oder alle 12 bzw. 24 Monate, je nachdem was zuerst eintritt. Nachweis ist das abgestempelte Serviceheft oder die Werkstattrechnung; der Wert von 15 000 km ist ein vorsichtiger Ausgangswert und durch das Intervall des jeweiligen Modells zu ersetzen. Gilt für alle Fahrzeuge: eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht, doch kann die Nichtbeachtung des Plans die vertragliche Garantie entfallen lassen, den Wiederverkaufswert mindern und bei Firmenflotten die allgemeine Pflicht zur Bereitstellung sicherer Fahrzeuge für die Beschäftigten berühren.
alle 15000 kmEmpfohlenAucune obligation légale générale ; carnet d'entretien du constructeur et conditions de la garantie contractuelleNur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Halbjährliche technische Untersuchung von Bussen durchführen
Omnibusse und Reisebusse zur Personenbeförderung werden alle sechs Monate technisch untersucht — ein strengerer Turnus als bei schweren Güterfahrzeugen. Nachweis ist der halbjährliche Prüfbericht, der im Fahrzeug oder im Unternehmen aufzubewahren ist. Gilt für Fahrzeuge zur gemeinschaftlichen Personenbeförderung (Omnibusse, Reisebusse).
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtCode de la route art. R323-23 à R323-26 ; arrêté du 27 juillet 2004Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Kfz-Haftpflichtversicherung aufrechterhalten
Jedes Landkraftfahrzeug einschließlich Anhängern und Sattelanhängern muss über eine bei einem zugelassenen Versicherer abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten verfügen. Nachweis sind die Versicherungsbestätigung und der Eintrag im fichier des véhicules assurés, da die grüne Versicherungskarte in Papierform am 1. April 2024 abgeschafft wurde; zu überwachen ist die jährliche Vertragsverlängerung. Gilt für jede natürliche oder juristische Person außer dem Staat, die ein Landkraftfahrzeug in Verkehr bringt — auch wenn es nicht genutzt, aber nicht abgemeldet ist —, einschließlich Firmenfahrzeugen und Anhängern. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtCode des assurances art. L211-1Nur FrankreichQuelle - 08
Ergänzende Abgasuntersuchung der leichten Nutzfahrzeuge durchführen
Fahrzeuge der Klasse N1 sind in den zwei Monaten vor Ablauf eines Jahres nach jeder technischen Untersuchung einer ergänzenden Abgasuntersuchung zu unterziehen, sodass sich vollständige Untersuchung und Abgasuntersuchung jährlich abwechseln. Nachweis ist der Prüfbericht der ergänzenden Untersuchung. Gilt nur für Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) und liegt jeweils zwischen zwei wiederkehrenden technischen Untersuchungen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtCode de la route art. R323-22 ; arrêté du 18 juin 1991Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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