Brandschutz — Übungen, Anlagen und Register (Frankreich)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für französische Arbeitsstätten und für Versammlungsstätten mit Publikumsverkehr (ERP). Abgedeckt sind Räumungsübungen und wiederkehrende Erprobungen der Brandschutzausrüstung, die Sicherheitsbeleuchtung (BAES), die jährlichen und dreijährlichen Prüfungen der Brandmelde- und Sicherheitsanlage (SSI) sowie der maschinellen Entrauchung, das Sicherheitsregister und die Unterweisung des Personals. Enthalten sind die jährliche Feuerlöscherprüfung, die Zehnjahresrevision und die jährliche Prüfung der Brandschutzklappen; der vollständige Lebenszyklus von Feuerlöschern und Brandschutztüren steht in den eigenen Paketen dieser Produkte. NICHT abgedeckt sind die Vorschriften je ERP-Typ (J, U, L, M…) und ICPE mit besonderem Brandrisiko.
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- 11 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Feuerlöscher des Betriebs jährlich prüfen lassen
Jeder Feuerlöscher ist einmal jährlich von einer sachkundigen Person oder Stelle zu prüfen: Allgemeinzustand, Druck, Dichtheit und lesbare Kennzeichnung. Die Pflicht überlagert sich auf zwei Ebenen — Code du travail für den Arbeitgeber, Arrêté vom 25. Juni 1980 für den Betreiber einer ERP — und ist der Standort beides, genügt eine einzige Prüfung. Der vollständige Lebenszyklus des Löschers samt Zehnjahresrevision und Entsorgung steht im eigenen Feuerlöscher-Paket.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtCode du travail art. R4227-39 ; Arrêté du 25 juin 1980 modifié, art. MS 38Nur FrankreichQuellegeprüft am 12.09.2026 - 02
Dreijährliche Prüfung der SSI A/B und der Entrauchung veranlassen
Verfügt das ERP über eine maschinelle Entrauchung, die an eine SSI der Kategorie A oder B gekoppelt ist, oder über eine Detektionsanlage einer SSI der Kategorie A oder B, führt eine zugelassene Stelle alle drei Jahre eine Prüfung durch, die zur jährlichen Prüfung hinzutritt und diese nicht ersetzt. Nachweis ist der Bericht der zugelassenen Stelle; die SSI-Kategorie ergibt sich aus der Anlagenakte (dossier d'identité du SSI) des Gebäudes. Gilt für ERP mit SSI der Kategorie A oder B und gekoppelter maschineller Entrauchung, nicht für solche mit SSI der Kategorien C, D oder E ohne Kopplung. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 36 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtArrêté du 25 juin 1980 art. MS 73 et art. DF 10 ; art. GE 7Nur FrankreichQuelle - 03
SSI, Entrauchung und Sicherheitsanlagen jährlich prüfen lassen
Unveränderte sicherheitstechnische Anlagen (SSI, Entrauchung, Alarmierung, sicherheitsrelevante Elektroanlagen) werden jährlich von einer fachkundigen Person unter der Verantwortung des Betreibers oder, wo die Vorschrift dies verlangt, von einer zugelassenen Stelle geprüft. Nachweis ist der dem Sicherheitsregister beigefügte Prüfbericht. Gilt für ERP: in den Kategorien 1 bis 4 müssen die vorgeschriebenen Prüfungen von durch das Innenministerium zugelassenen Stellen durchgeführt werden, in den übrigen Fällen genügen fachkundige Techniker unter der Verantwortung des Betreibers. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtArrêté du 25 juin 1980 art. GE 7, GE 8 et GE 10 ; art. MS 73 (SSI) ; art. DF 10 (désenfumage)Nur FrankreichQuelle - 04
Personal regelmäßig im Umgang mit Löschmitteln unterweisen
Das Personal ist in der praktischen Handhabung der Erstlöschmittel (Feuerlöscher, Wandhydranten) sowie in den Alarm- und Räumungsabläufen zu unterweisen. Nachweis sind die namentlichen Schulungsnachweise und der Bericht über die Unterweisung; der jährliche Turnus ist gute Praxis, die Versicherer und Sicherheitskommissionen häufig verlangen, und keine bezifferte gesetzliche Pflicht. Gilt für alle Arbeitsstätten, mit verschärften Anforderungen in ERP und Betrieben mit besonderem Risiko, wo das règlement de sécurité einen eigenen Sicherheitsdienst verlangt und einzelne ERP-Typen (J, U) eigene Schulungspflichten haben.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenCode du travail art. R4227-28 et art. R4227-39Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Halbjährlich die einstündige Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung prüfen
Alle sechs Monate ist die Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung von mindestens einer Stunde durch Simulation des Ausfalls der Normalversorgung zu prüfen. Ergebnis und Datum werden im Sicherheitsregister eingetragen. Gilt für ERP mit Sicherheitsbeleuchtung. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtArrêté du 25 juin 1980 art. EC 14Nur FrankreichQuelle - 06
Brandschutzklappen der Kanäle jährlich prüfen lassen
In Lüftungskanälen eingebaute Brandschutzklappen sind mindestens einmal jährlich zu prüfen: Schließen, thermische oder elektromagnetische Auslösung, Zustand von Blatt und Rahmen. Bestätigte Referenzen sind der Arrêté vom 22. März 2004 in geänderter Fassung sowie NF S 61-937-1, NF S 61-937-5 und NF EN 15650; das oft genannte Kürzel „IT 246" und der halbjährliche Turnus für ICPE-Anlagen sind nicht bestätigt und stehen hier nicht. Auf einer klassifizierten Anlage gilt der Arrêté préfectoral; ausführen darf eine qualifizierte Fachkraft oder der Errichter.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtArrêté du 22 mars 2004 modifié ; NF S 61-937-1 et NF S 61-937-5 ; NF EN 15650Nur Frankreich - 07
Sicherheitsregister des ERP aktuell halten
Der Betreiber des ERP führt ein Sicherheitsregister mit dem Personal des Sicherheitsdienstes, den technischen Prüfungen und ihren Ergebnissen, den ausgeführten Arbeiten, den Übungen und den Betriebsanweisungen; fortgeschrieben wird anlassbezogen, die vierteljährliche Kontrolle dient nur als Erinnerung an die Vollständigkeit. Das Register wird der Sicherheitskommission bei jedem Besuch vorgelegt. Gilt für alle ERP: in Einrichtungen der 5. Kategorie ist die Pflicht abgeschwächt, die Registerführung bleibt jedoch die von den Sicherheitskommissionen erwartete Praxis. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 3 MonateGesetzliche PflichtCode de la construction et de l'habitation art. R143-44Nur FrankreichQuelle - 08
Räumungsübung alle sechs Monate durchführen
Mindestens alle sechs Monate führt der Arbeitgeber eine Übung durch, bei der die Beschäftigten lernen, das allgemeine Alarmsignal zu erkennen, Ausgänge und gesicherte Warteflächen zu finden und zu nutzen und die vorgesehenen Abläufe umzusetzen. Nachweis ist der im Sicherheitsregister eingetragene Übungsbericht mit Datum und Beanstandungen. Gilt für Betriebe, die eine consigne de sécurité incendie vorhalten müssen, also solche mit mehr als 50 Personen oder mit Umgang beziehungsweise Lagerung brennbarer Stoffe; in Räumlichkeiten, die zugleich ERP sind, können je nach Nutzungsart strengere Turnusse gelten.
alle 6 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtCode du travail art. R4227-39Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 09
Zehnjahresrevision der Feuerlöscher einplanen
Neben der Jahresprüfung ist jeder Feuerlöscher alle zehn Jahre vollständig zu revidieren: Öffnen, Prüfen oder Ersetzen der Bauteile und neue Stempelung. Der Turnus stammt aus Art. MS 38 des Arrêté vom 25. Juni 1980; die für das Vorgehen oft genannte technische Norm konnte nicht erneut bestätigt werden und steht hier nicht. Die Revision übernimmt eine sachkundige Stelle oder Fachkraft, und die Bescheinigung gehört zum Sicherheitsregister.
alle 120 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtArrêté du 25 juin 1980 modifié, art. MS 38Nur FrankreichQuellegeprüft am 12.09.2026 - 10
Halbjährliche Erprobungen der Lösch- und Rettungsmittel durchführen
Die consigne de sécurité sieht mindestens alle sechs Monate Erprobungen und Prüfungen der Lösch- und Rettungsmittel vor: allgemeiner Alarm, Beleuchtung, Wandhydranten, Auslöseeinrichtungen, Notausgänge. Nachweis ist der Registereintrag mit Datum und Beanstandungen; diese Erprobungen ersetzen nicht die vorgeschriebenen Prüfungen von Feuerlöschern, SSI und Elektroanlagen durch Fachkräfte oder Prüfstellen, sondern treten als interne Funktionskontrolle hinzu. Gilt für Betriebe, die der consigne de sécurité incendie unterliegen.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtCode du travail art. R4227-39Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 11
Monatlich den Übergang der Sicherheitsbeleuchtung in den Betriebszustand prüfen
Einmal im Monat sind der Übergang der Einzelbatterieleuchten in den Betriebszustand, die Wirksamkeit der Ruhestellungsschaltung und das Ansprechen der Lampen zu prüfen. Vorgänge und Ergebnisse werden im Sicherheitsregister eingetragen. Gilt für ERP mit Sicherheitsbeleuchtung, sei es mit Einzelbatterieleuchten BAES/BAEH oder mit Zentralbatterie; in Arbeitsstätten, die keine ERP sind, fällt die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung unter die halbjährlichen Erprobungen nach Art. R4227-39. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
jeden Monat seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtArrêté du 25 juin 1980 art. EC 14Nur FrankreichQuelle
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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