ICPE — Umweltpflichten des Standorts (Frankreich)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für französische Unternehmen, deren Standort unter die ICPE-Nomenklatur fällt (installations classées pour la protection de l'environnement), in den drei Regimen Anzeige, Registrierung und Genehmigung. Abgedeckt sind die fünfjährliche wiederkehrende Prüfung der anzeigepflichtigen Anlagen mit Prüfung (DC), die Eigenüberwachung von Abwasser- und Luftemissionen, die jährliche GEREP-Meldung und die Dokumentationspflichten des Standorts. NICHT abgedeckt sind die operative Abfallnachverfolgung (Kit „Abfall — Nachverfolgung und Getrenntsammlung“), Arbeitssicherheit, Brandschutz sowie die Auflagen des standortbezogenen arrêté préfectoral, die stets vorgehen.
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- 8 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 6 Monate ab der Installation
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Jährliche GEREP-Meldung bis zum 31. März einreichen
Betreiber der in Anhang I des arrêté du 31 janvier 2008 aufgeführten Betriebe melden online über das GEREP-Portal die Luft- und Gewässeremissionen, die Wasserentnahmen und die im Vorjahr erzeugten Abfälle. Nachweis ist die Empfangsbestätigung der elektronischen Meldung. Gilt für Betriebe der Anhänge I a und I b (genehmigungs- oder registrierungspflichtige ICPE, Fischzuchten, kommunale Kläranlagen, Bergbaustandorte, Tätigkeiten oberhalb der Schwellen der Verordnung 166/2006); ein Schadstoff ist erst bei Überschreiten seiner Schwelle zu melden, etwa mehr als 2 t/Jahr gefährliche Abfälle, mehr als 2 000 t/Jahr nicht gefährliche Abfälle oder mehr als 50 000 m³/Jahr Netzwasser.
jedes Jahr bis zum 31. MärzGesetzliche PflichtArrêté du 31 janvier 2008 art. 4 et art. 7 ; Code de l'environnement art. R512-46 ; règlement (CE) n° 166/2006 (E-PRTR)Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Jede wesentliche Änderung der Anlage der Präfektur anzeigen
Vor der Umsetzung zeigt der Betreiber dem Präfekten jede wesentliche Änderung der Anlage, der Art oder des Umfangs der Tätigkeiten oder der eingesetzten Verfahren sowie den Betreiberwechsel und die Betriebseinstellung an. Nachweis ist die Einreichungsbestätigung (preuve de dépôt bzw. récépissé) der zuständigen Stelle über das nationale Online-Verfahren. Gilt für alle ICPE in allen drei Regimen; was als modification substantielle gilt, unterscheidet sich stark zwischen Anzeige, Registrierung und Genehmigung — im Zweifel vor Baubeginn die DREAL einschalten. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtCode de l'environnement art. R512-54 (régime de déclaration) ; art. R181-46 (régime d'autorisation)Nur FrankreichQuelle - 03
Getrenntsammlung der 7 Abfallfraktionen umsetzen
Der Erzeuger oder Besitzer gewerblicher Abfälle trennt an der Quelle Papier/Pappe, Metall, Kunststoff, Glas, Holz, mineralische Fraktionen (Bauschutt, Beton, Ziegel, Dachziegel, Keramik) und Gips und lässt sie zur Verwertung getrennt sammeln. Nachweis sind die Sammelverträge je Fraktion und die jährlichen Verwertungsbescheinigungen. Gilt für alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Abfälle (Unternehmen, Verwaltungen, Gebietskörperschaften); ausgenommen werden kann, wer die Abfälle der öffentlichen Entsorgung überlässt und insgesamt unter 1 100 Litern pro Woche bleibt.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtCode de l'environnement art. D543-278 à D543-287 ; décret n° 2016-288 du 10 mars 2016 ; décret n° 2021-950 du 16 juillet 2021Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Eigenüberwachung der Abwasser- und Luftemissionen durchführen
Der Betreiber setzt das Programm zur Eigenüberwachung (Messungen, Probenahmen, Analysen) um, das der arrêté préfectoral d'autorisation oder der einschlägige arrêté ministériel vorschreibt, und übermittelt die Ergebnisse der Inspektion der klassierten Anlagen. Nachweis sind die Analyseberichte des Labors und die regelmäßigen Übermittlungen über GIDAF; für bestimmte Parameter angeschlossener Abwässer (CSB, BSB5, abfiltrierbare Stoffe, Gesamtstickstoff und -phosphor) schreibt Art. 60 des arrêté du 2 février 1998 eine mindestens wöchentliche Frequenz vor. Gilt für genehmigungspflichtige ICPE und, über Verweis, für zahlreiche registrierte oder angezeigte ICPE, sofern der branchenbezogene arrêté ministériel dies vorsieht: Art und Häufigkeit der Messungen legt der arrêté préfectoral im Einzelfall fest, aus dem der tatsächliche Turnus zu übernehmen ist.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtArrêté du 2 février 1998 art. 58 à 60Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Chronologisches Abfallregister aktuell halten
Ein Betrieb, der Abfälle erzeugt oder versendet, führt ein chronologisches Register über Erzeugung, Versand, Annahme und Behandlung der Abfälle und schreibt es bei jeder Bewegung fort. Nachweis ist das Register selbst, das auch elektronisch geführt werden darf und mindestens drei Jahre aufzubewahren ist; sein Inhalt ergibt sich aus dem arrêté du 31 mai 2021. Gilt für alle gewerblichen Abfallerzeuger und -besitzer, Sammler, Beförderer, Händler, Makler sowie Betreiber von Umschlag-, Zusammenführungs- oder Behandlungsanlagen; private Haushalte sind ausgenommen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtCode de l'environnement art. R541-43 ; arrêté du 31 mai 2021Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Erste wiederkehrende Prüfung binnen 6 Monaten nach Inbetriebnahme veranlassen
Bei einer neuen DC-Anlage muss die erste wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Stelle innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen. Nachweis ist der erste Prüfbericht, der den Fünfjahreszyklus in Gang setzt. Gilt für neu in Betrieb genommene DC-Anlagen; bei Umstufung gelten andere Fristen: 5 Jahre bei Herabstufung, 2 Jahre, wenn die Anlage durch eine Änderung der Nomenklatur zur DC-Anlage wird.
alle 6 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtCode de l'environnement art. R512-58Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Wiederkehrende ICPE-Prüfung durchführen lassen (Regime DC)
Der Betreiber einer ICPE, die der Anzeige mit wiederkehrender Prüfung unterliegt (in der Nomenklatur „DC“), beauftragt schriftlich eine vom Umweltministerium zugelassene Stelle (organisme agréé) mit der Prüfung der Einhaltung des einschlägigen arrêté ministériel. Nachweis ist der Prüfbericht der Stelle, der am Standort aufbewahrt wird; die Behörde erhält ihn nicht. Gilt nur für die in der ICPE-Nomenklatur mit „DC“ gekennzeichneten Rubriken; DC-Anlagen in einem Betrieb, der auch genehmigungs- oder registrierungspflichtige ICPE umfasst, sowie EMAS-registrierte Anlagen sind ausgenommen.
alle 60 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtCode de l'environnement art. L512-11 et art. R512-55 à R512-66Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
Jährliche Verwertungsbescheinigung anfordern und aufbewahren
Der Betreiber der Verwertungsanlage oder der Zwischenhändler, der die getrennten Fraktionen sammelt, übergibt dem Erzeuger vor dem 31. März jedes Jahres eine Bescheinigung mit den Mengen in Tonnen, der Art der im Vorjahr getrennt gesammelten Abfälle und dem endgültigen Verwertungsweg. Der Erzeuger muss sie anfordern und aufbewahren, denn bei einer Kontrolle wird sie von ihm verlangt. Gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Abfälle, die der Getrenntsammlung der 7 Fraktionen unterliegen.
jedes Jahr bis zum 31. MärzGesetzliche PflichtCode de l'environnement art. D543-284 ; arrêté du 18 juillet 2018Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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