AED — Ausstattung, Wartungsregister und Verbrauchsteile (Frankreich)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Betreiber französischer Versammlungsstätten mit Publikumsverkehr (ERP) und für Unternehmen, die einen automatisierten externen Defibrillator installiert haben. Das Paket bündelt die Ausstattungspflicht nach ERP-Kategorie, die Meldung in der nationalen georeferenzierten Datenbank, das im Arrêté vom 29. Oktober 2019 vorgesehene Wartungsregister, die Funktionskontrollen sowie den Wechsel von Batterie und Elektroden und schließlich die Entsorgung von Batterien und Gerät. Die Intervalle der Verbrauchsteile sind in keinem französischen Gesetz festgelegt: sie hängen vom Modell ab und stehen hier als Herstellerangabe. Das Paket hilft bei der Einhaltung der Pflichten; es ersetzt weder die zitierten Texte noch die Herstelleranleitung.
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- 8 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 Monate
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Ablaufdatum der Hauptbatterie im Blick behalten
Kein französisches Gesetz legt die Lebensdauer einer AED-Batterie fest: der Hersteller gibt sie an und druckt sie auf Gerät oder Batterie. Je nach Modell reicht sie von zwei bis sieben Jahren, und mehrere Hersteller koppeln den Wechsel zusätzlich an die Zahl der abgegebenen Schocks. Die Kontrolle besteht darin, dieses Datum regelmäßig zu prüfen und den Ersatz rechtzeitig zu beschaffen; zuständig ist der Halter des AED, und der Wechsel gehört ins Wartungsregister.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateEmpfohlenNur Frankreich - 02
Wartungsregister des Defibrillators führen
Jeder Eingriff am AED ist in einem Wartungsregister mit Name des Ausführenden, Datum, Art des Eingriffs und Ergebnis festzuhalten. Grundlage ist der Arrêté vom 29. Oktober 2019 über Beschilderung und Wartung von AED, nicht das häufig genannte Décret Nr. 2007-705 vom 4. Mai 2007: jener Text erlaubt jedermann die Anwendung eines Defibrillators und schreibt kein Register vor. Verpflichtet ist der Halter des Geräts; die Arbeiten können geschultes Personal oder der Wartungsdienst übernehmen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateGesetzliche PflichtArrêté du 29 octobre 2019 relatif à la signalétique et à la maintenance des défibrillateurs automatisés externesNur Frankreich - 03
Batterien des AED der vorgesehenen Sammlung zuführen
Auslöser dieser Kontrolle ist der Wechsel der Defibrillator-Batterie: die verbrauchte Zelle gehört nicht in den Restmüll, sondern in die Herstellerverantwortung für Batterien und Akkumulatoren. Der Händler muss sie beim Kauf eines gleichwertigen Geräts oder einer gleichwertigen Batterie nach dem Grundsatz „1 für 1" kostenlos zurücknehmen, und Sammelstellen nehmen Gerätebatterien ohnehin an. Der Halter des AED ist für die Rückgabe und im Betrieb für die Nachweisführung verantwortlich.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtCode de l'environnement — filières REP piles et accumulateurs et DEEENur FrankreichQuellegeprüft am 12.09.2026 - 04
Entsorgung des Geräts mit dem Rücknahmesystem klären
Wird der Defibrillator außer Betrieb genommen, ist das Gerät selbst ein Elektro- und Elektronikaltgerät und gehört in eine Sammlung, nicht in den Restmüll. Welcher Weg für einen professionellen AED gilt — die gewerbliche Elektroaltgerätesammlung oder ein eigener Weg für Medizinprodukte — hat die Recherche hinter diesem Paket nicht Punkt für Punkt bestätigt: Fragen Sie vor der Entsorgung beim Rücknahmesystem oder beim Lieferanten nach. Die Zeile ist daher eine organisatorische Erinnerung und keine Pflicht mit gesetzlichem Turnus.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenNur Frankreich - 05
AED-Ausstattung nach ERP-Kategorie überprüfen
Das Décret Nr. 2018-1186 verlangt einen automatisierten externen Defibrillator in Versammlungsstätten mit Publikumsverkehr je nach Kategorie: seit dem 1. Januar 2020 für die Kategorien 1, 2 und 3, seit dem 1. Januar 2021 für Kategorie 4 und seit dem 1. Januar 2022 für die im Text genannten ERP der Kategorie 5. Alle drei Termine sind verstrichen; die Kontrolle dient daher der regelmäßigen Prüfung, ob das Gerät vorhanden, für das Publikum erreichbar und ausgeschildert ist. Verpflichtet ist der Betreiber der ERP, der die Prüfung mit eigenem Personal durchführen kann.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDécret n° 2018-1186 du 19 décembre 2018Nur FrankreichQuellegeprüft am 12.09.2026 - 06
Statusanzeige und Ergebnisse der Selbsttests kontrollieren
Der Arrêté vom 29. Oktober 2019 verlangt eine Wartung nach Herstellerangaben: nahezu jeder AED führt täglich oder wöchentlich einen automatischen Selbsttest durch und meldet das Ergebnis über eine Anzeige oder ein Display. Kein französischer Text legt fest, wie oft man darauf schauen muss: die hier genannte Frequenz ist eine Empfehlung und an die Anleitung des installierten Modells anzupassen. Zuständig ist der Halter oder eine von ihm benannte Person; jede Auffälligkeit gehört ins Wartungsregister.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateEmpfohlenArrêté du 29 octobre 2019 ; préconisations du fabricantNur Frankreich - 07
AED in der nationalen georeferenzierten Datenbank melden
Jeder installierte Defibrillator ist in der mit dem Décret Nr. 2018-1186 eingerichteten nationalen georeferenzierten Datenbank zu melden, damit Rettungsdienste und öffentliche Anwendungen Suchende zum nächsten Gerät führen können. Die Meldung erfolgt bei der Installation und ist zu aktualisieren, wenn das Gerät versetzt, ersetzt oder außer Betrieb genommen wird. Verpflichtet ist der Halter des AED: der Betreiber der ERP oder das Unternehmen, das ihn angeschafft hat.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDécret n° 2018-1186 du 19 décembre 2018 ; arrêté du 29 octobre 2019Nur FrankreichQuellegeprüft am 12.09.2026 - 08
Verfallsdatum der Elektroden prüfen und nach jedem Einsatz wechseln
Auch die Haltbarkeit der Elektroden gibt der Hersteller an — je nach Modell meist zwei bis fünf Jahre — und das Datum steht auf dem versiegelten Beutel. Zu dieser Frist kommt ein Ereignis: nach jedem Einsatz des Defibrillators sind die Elektroden zu ersetzen, denn sie sind Einwegartikel. Zuständig ist der Halter des AED; ein Ersatzsatz auf Vorrat ist sinnvoll, da ein Gerät ohne gültige Elektroden nicht einsatzfähig ist.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateEmpfohlenNur Frankreich
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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