Heizung und Klimatisierung — vorgeschriebene Wartungen (Frankreich)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Bewohner, Eigentümer und Verwalter in Frankreich sowie für Unternehmen, die thermische Anlagen betreiben. Abgedeckt sind die Schornsteinfegerarbeiten (ramonage) an den Abgasleitungen, die zweijährliche Wartung von Wärmepumpen und thermodynamischen Systemen von 4 bis 70 kW, die fünfjährliche wiederkehrende Inspektion von Heiz- und Klimasystemen über 70 kW sowie die Dichtheitskontrolle von Kältemitteln (F-Gase). NICHT abgedeckt ist die jährliche Kesselwartung für Geräte von 4 bis 400 kW, die bereits im ToriSet-Katalog für Frankreich enthalten ist, ebenso wenig Aufzugs-, Hausgas- und Elektroprüfungen.
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- 8 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 6 Monate seit dem letzten Einsatz
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Heiz- und Klimasysteme über 70 kW alle 5 Jahre inspizieren lassen
Thermodynamische Systeme und Heizsysteme mit einer Nennleistung über 70 kW werden alle fünf Jahre von einer zugelassenen Fachkraft wiederkehrend inspiziert, die den Wirkungsgrad und die Auslegung im Verhältnis zum Bedarf bewertet; die erste Inspektion muss binnen fünf Jahren nach Einbau oder Austausch erfolgen. Nachweis ist der dem Eigentümer oder Verwalter übergebene Inspektionsbericht, der mindestens zehn Jahre zusammen mit dem zwischen den Inspektionen fortgeschriebenen livret CVC aufzubewahren ist. Gilt für Heiz- und thermodynamische Systeme über 70 kW in Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Verantwortung des Eigentümers oder Verwalters; Großanlagen in einer ICPE können zusätzlich den Auflagen des arrêté préfectoral unterliegen.
alle 60 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDécret n° 2020-912 du 28 juillet 2020 ; Code de l'environnement art. R224-45 à R224-45-9 (systèmes thermodynamiques) et art. R224-31 et suivants (chaudières)Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Wärmepumpe alle zwei Jahre warten lassen (4-70 kW)
Thermodynamische Systeme (Wärmepumpen, reversible Klimageräte) mit einer Nennleistung zwischen 4 und 70 kW sind einmal alle zwei Kalenderjahre von einer qualifizierten Fachkraft zu warten, die binnen 15 Tagen eine Wartungsbescheinigung ausstellt; die erste Wartung ist spätestens zwei Jahre nach Einbau oder Austausch der Anlage fällig. Nachweis ist die unterzeichnete Bescheinigung. Gilt für thermodynamische Systeme mit einer Nennnutzleistung von 4 bis 70 kW; die Pflicht trifft bei Einzelanlagen den Nutzer, bei Gemeinschaftsanlagen den Eigentümer oder den Verwalter.
alle 24 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDécret n° 2020-912 du 28 juillet 2020 ; Code de l'environnement art. R224-44 à R224-44-5Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Zweite jährliche Kehrung bei festen oder flüssigen Brennstoffen durchführen
Bei Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe (Holz, Pellets, Heizöl, Kohle) wird die Abgasleitung zweimal im Jahr gekehrt, davon einmal während der Nutzungszeit der Feuerstätte. Nachweis ist die zweite Kehrbescheinigung des Jahres; diese Regel ist anstelle der jährlichen Kehrregel zu aktivieren, nicht zusätzlich, da der Halbjahresturnus die jährliche Pflicht einschließt. Gilt nur für Feuerstätten mit festen oder flüssigen Brennstoffen: Gasgeräte bleiben beim jährlichen Kehren. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 6 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDécret n° 2023-641 du 20 juillet 2023Nur FrankreichQuelle - 04
Festlegen, wer die Jahreswartung beauftragen muss
Bei einer Einzelanlage trifft die Pflicht den Bewohner der Wohnung, sofern der Mietvertrag nichts anderes bestimmt; bei einer Gemeinschaftsanlage den Eigentümer oder den Verwalter der Wohnungseigentümer. An dieser Unterscheidung gehen die meisten Fristen verloren, weil Mieter und Eigentümer jeweils annehmen, der andere kümmere sich. Die Kontrolle hält vor der Heizsaison schriftlich fest, wer beauftragt und wer die Bescheinigung aufbewahrt.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDécret n° 2009-649 du 9 juin 2009Nur FrankreichQuellegeprüft am 12.09.2026 - 05
Dichtheitskontrolle der Kältemittel durchführen lassen
Der Betreiber lässt Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen von einem Unternehmen mit attestation de capacité und zertifiziertem Personal auf Dichtheit prüfen. Nachweis sind das Einsatzprotokoll (Cerfa 15497) und der Eintrag im Anlagenbuch. Gilt für Anlagen mit einer Füllmenge ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent: von 5 bis unter 50 t CO2e alle 12 Monate (24 mit fest installiertem Leckage-Erkennungssystem), von 50 bis unter 500 t CO2e alle 6 Monate (12 mit Erkennungssystem), ab 500 t CO2e alle 3 Monate (6 mit Erkennungssystem), wobei ab dieser Schwelle ein Erkennungssystem vorgeschrieben und selbst mindestens jährlich zu prüfen ist; bei Anlagen, die ausschließlich HFO oder ungesättigte HFKW enthalten, sind dieselben Stufen in Kilogramm Füllmenge ausgedrückt, ab 10 kg und dann ab 100 kg.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRèglement (UE) 2024/573 art. 5 (contrôles d'étanchéité) ; arrêté du 29 février 2016 ; Code de l'environnement art. R543-75 et suivantsNur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Abgasleitung mindestens einmal jährlich kehren lassen
Abgasleitungen und Verbindungsstücke werden mindestens alle zwölf Monate von einer qualifizierten Fachkraft gekehrt. Nachweis ist die auf den Namen ausgestellte Kehrbescheinigung, die im Schadensfall auch der Versicherung vorzulegen ist. Gilt für die Abgasleitungen von Feuerstätten (Gas, Holz, Pellets, Heizöl, Kohle); bei festen oder flüssigen Brennstoffen sind zwei Kehrungen pro Jahr vorgesehen, die Gegenstand der eigenen Regel sind. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDécret n° 2023-641 du 20 juillet 2023 ; Code de l'environnement art. R224-41-8 et suivantsNur FrankreichQuelle - 07
Vor dem Austausch eines Ölkessels das Verbot prüfen
Auslöser dieser Kontrolle ist der Austausch des Wärmeerzeugers. Seit dem 1. Juli 2022 darf in einer bestehenden Wohnung kein Ölkessel mehr eingebaut werden: Ausführungstext ist das Décret vom 5. Januar 2022, veröffentlicht im Journal officiel vom 6. Januar 2022, erlassen im Rahmen des Gesetzes Nr. 2021-1104 (loi Climat et résilience), das den gesetzlichen Rahmen bildet und nicht den Ausführungstext. Beim Ausbau ist es üblich, den Tank durch einen Fachbetrieb neutralisieren oder entgasen zu lassen — ein Schritt, den die geprüfte Quelle nicht bestätigt und der mit dem Betrieb zu klären ist. Erkundigen muss sich der Eigentümer der Anlage.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtDécret du 5 janvier 2022 (JO du 6 janvier 2022) ; loi n° 2021-1104 du 22 août 2021Nur Frankreich - 08
Heizkessel von 4 bis 400 kW jährlich warten lassen
Heizkessel mit einer Leistung zwischen 4 und 400 kW sind einmal je Kalenderjahr zu warten: Prüfung des Geräts, Reinigung und Einstellung, Bewertung von Wirkungsgrad und Schadstoffen, Hinweise zum Betrieb. Maßgeblich ist das Kalenderjahr und nicht zwölf Monate ab dem letzten Besuch; eine Wartung im November verschiebt den Folgetermin also nicht. Am Ende stellt die nach Artikel 16 des Gesetzes Nr. 96-603 qualifizierte Fachkraft eine Bescheinigung aus — der Nachweis der erfüllten Pflicht.
jedes Jahr bis zum 31. DezemberGesetzliche PflichtDécret n° 2009-649 du 9 juin 2009 ; arrêté du 15 septembre 2009Nur FrankreichQuellegeprüft am 12.09.2026
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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