Gefahrstoffe — Datenblätter, Verzeichnis und Schwellenwerte (EU und Italien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Europäisches Kit für Unternehmen, die gefährliche Stoffe und Gemische einkaufen, lagern oder einsetzen, mit den für Italien geltenden Seveso-Regeln. Deckt die REACH-Sicherheitsdatenblätter, die CLP-Kennzeichnung und die Lagerbedingungen, das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis, den Abgleich der Mengen mit den Seveso-Schwellenwerten samt daraus folgenden Pflichten sowie den Ablauf von PSA und Bindemitteln ab. NICHT abgedeckt sind die Gefährdungsbeurteilung chemischer Einwirkungen und die Expositionsüberwachung, krebserzeugende Stoffe und Asbest, der ADR-Transport sowie die REACH-Registrierungspflichten von Herstellern und Importeuren.
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- 9 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 6 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
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CLP-Kennzeichnung und Lagerbedingungen prüfen
Es ist zu prüfen, ob alle Behälter, auch Umfüllbehälter, die vollständige CLP-Kennzeichnung tragen — Piktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise — und ob die Lagerung chemische Unverträglichkeiten, Belüftung und Rückhaltung von Leckagen durch Auffangwannen, Schwellen und flüssigkeitsdichte Böden berücksichtigt. Nachweis ist das Protokoll der regelmäßigen Prüfung mit Fotos oder eine unterzeichnete Checkliste. Gilt für alle Standorte, die gefährliche Stoffe oder Gemische vorhalten; die Rückhaltung von Leckagen verlangen auch Umweltgenehmigungen und Kanalsatzungen, um eine Verunreinigung des Niederschlagswassers zu verhindern.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1272/2008 artt. 17-33 (CLP); D.Lgs. 81/2008 art. 223Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Vorgehaltene Mengen mit den Seveso-Schwellenwerten abgleichen
Die im Betrieb vorhandenen oder vorgesehenen Höchstmengen gefährlicher Stoffe sind mit den Schwellenwerten der Anlage 1 zum Gesetzesdekret 105/2015 zu vergleichen, wobei die Summenregel für Gesundheits-, physikalische und Umweltgefahrenkategorien anzuwenden ist: Das Überschreiten eines Schwellenwerts löst die Mitteilungspflichten und beim oberen Schwellenwert den Sicherheitsbericht aus. Nachweis ist die datierte und unterzeichnete Anwendbarkeitsberechnung. Gilt für alle Betriebe, die gefährliche Stoffe vorhalten, auch unterhalb der Schwellenwerte, da die Prüfung gerade die Nichtanwendbarkeit belegt; sie ist bei jeder wesentlichen Änderung der Mengen oder der eingesetzten Produkte zu wiederholen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 26 giugno 2015 n. 105 art. 3 e Allegato 1, nota 4 (regola di sommatoria)Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Das Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle überprüfen
Der Betreiber überprüft das Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle und das Sicherheitsmanagementsystem mindestens alle zwei Jahre und in jedem Fall bei Änderungen, die das Risiko erhöhen. Nachweis ist das überprüfte, datierte und vom Betreiber unterzeichnete Dokument. Gilt für Betriebe der unteren und oberen Klasse.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 105/2015 art. 14 comma 4 e Allegato BNur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Die Seveso-Mitteilung aktuell halten
Der betroffene Betrieb übermittelt die Mitteilung mit den Angaben der Anlage 5 an das Ministerium, die Region, den regionalen technischen Ausschuss, die Präfektur, die Gemeinde und die Feuerwehrkommandantur und aktualisiert sie vor jeder Änderung, die zu einer erheblichen Erhöhung oder Verringerung der Mengen oder zu einer Änderung der Art oder des Aggregatzustands der Stoffe führt, sowie vor der endgültigen Stilllegung: Eine automatische regelmäßige Neuübermittlung gibt es nicht. Nachweis ist die übermittelte Mitteilung mit den Zustellbestätigungen der zertifizierten E-Mail. Gilt nur für Betriebe der unteren und oberen Klasse nach Anlage 1.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtD.Lgs. 105/2015 art. 13 e Allegato 5Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
PSA und Bindemittel auf Ablauf prüfen
Es ist zu prüfen, ob die für chemische Gefährdungen bestimmte persönliche Schutzausrüstung — Handschuhe, Schutzbrillen, Masken, Filter — unversehrt, innerhalb des vom Hersteller angegebenen Verfallsdatums und sachgerecht gelagert ist und ob Notfall-Bindemittelsets und Bindemittel vollständig und unbeschädigt sind; Abgelaufenes oder Verbrauchtes ist zu ersetzen. Nachweis sind die unterzeichnete Prüfcheckliste und das Ausgaberegister der PSA. Gilt für alle Arbeitsstätten, in denen gefährliche Stoffe oder Gemische gehandhabt werden: Maskenfilter und Chemikalienschutzhandschuhe haben typischerweise eine Lagerfähigkeit von 3 bis 5 Jahren ab Herstellungsdatum.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 art. 77 comma 4 lett. a) e comma 5; Regolamento (UE) 2016/425Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Den internen Notfallplan überprüfen und erproben
Der interne Notfallplan wird in angemessenen, drei Jahre nicht überschreitenden Abständen überprüft, erprobt und erforderlichenfalls aktualisiert, wobei Änderungen im Betrieb, bei den Rettungsdiensten und beim Stand der Technik zu berücksichtigen sind. Nachweis sind das Protokoll der Notfallübung und der aktualisierte Plan. Gilt für Betriebe der unteren und oberen Klasse; der interne Notfallplan ist nicht mit dem externen Notfallplan zu verwechseln, für den die Präfektur zuständig ist.
alle 36 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 105/2015 art. 20 e Allegato 4Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Die Sicherheitsdatenblätter aktuell halten
Vom Lieferanten ist das Sicherheitsdatenblatt jedes gefährlichen Stoffes oder Gemisches in der Landessprache und im Format des Anhangs II der REACH-Verordnung zu beschaffen; regelmäßig ist zu prüfen, ob die jeweils neueste Fassung vorliegt: Der Lieferant muss das Datenblatt bei neuen relevanten Erkenntnissen unverzüglich aktualisieren und allen in den vorangegangenen zwölf Monaten belieferten Empfängern zusenden. Nachweis ist das Archiv der Datenblätter mit Revisionsdatum und -nummer. Gilt für alle, die als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische oder nicht eingestufte Gemische mit gefährlichen Stoffen über den Konzentrationsschwellen kaufen oder erhalten; Datenblätter, die nicht dem Format der Verordnung (EU) 2020/878 entsprechen, sind nicht mehr konform.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1907/2006 art. 31, in particolare paragrafi 1, 5 e 9; Allegato II come sostituito dal Regolamento (UE) 2020/878Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
Den Sicherheitsbericht mindestens alle fünf Jahre überprüfen
Der Betreiber eines Betriebs der oberen Klasse überprüft den Sicherheitsbericht mindestens alle fünf Jahre sowie nach einem schweren Unfall, bei risikoerhöhenden Änderungen oder wenn neue Erkenntnisse dies rechtfertigen, und übermittelt das Ergebnis dem regionalen technischen Ausschuss. Nachweis sind der überprüfte Sicherheitsbericht und die Übermittlungsbestätigung. Gilt nur für Betriebe der oberen Klasse, also jene der Spalte 3 der Anlage 1; Betriebe der unteren Klasse erstellen keinen Sicherheitsbericht, müssen aber ihr Sicherheitsmanagementsystem dokumentieren.
alle 60 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 105/2015 art. 15 comma 8, lettera a) e Allegato 2Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 09
Das Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren
Es ist ein aktuelles Verzeichnis aller im Betrieb vorhandenen gefährlichen Stoffe und Gemische zu führen, mit den maximal vorgehaltenen Mengen, dem Lagerort, der CLP-Einstufung und dem Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt: Das Verzeichnis ist Grundlage der Gefährdungsbeurteilung chemischer Einwirkungen und des Abgleichs mit den Seveso-Schwellenwerten und bei jeder Einführung eines neuen Produkts zu aktualisieren. Nachweis ist das datierte Verzeichnis als Anlage zur Gefährdungsbeurteilung. Gilt für alle Arbeitgeber, die chemische Arbeitsstoffe in der Produktion oder in unterstützenden Tätigkeiten wie Instandhaltung, Reinigung und Labor einsetzen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtD.Lgs. 81/2008 art. 223 comma 1 e art. 28Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026
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CLP-Kennzeichnung und Lagerbedingungen prüfen
Es ist zu prüfen, ob alle Behälter, auch Umfüllbehälter, die vollständige CLP-Kennzeichnung tragen — Piktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise — und ob die Lagerung chemische Unverträglichkeiten, Belüftung und Rückhaltung von Leckagen durch Auffangwannen, Schwellen und flüssigkeitsdichte Böden berücksichtigt. Nachweis ist das Protokoll der regelmäßigen Prüfung mit Fotos oder eine unterzeichnete Checkliste. Gilt für alle Standorte, die gefährliche Stoffe oder Gemische vorhalten; die Rückhaltung von Leckagen verlangen auch Umweltgenehmigungen und Kanalsatzungen, um eine Verunreinigung des Niederschlagswassers zu verhindern.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1272/2008 artt. 17-33 (CLP); D.Lgs. 81/2008 art. 223Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Die Sicherheitsdatenblätter aktuell halten
Vom Lieferanten ist das Sicherheitsdatenblatt jedes gefährlichen Stoffes oder Gemisches in der Landessprache und im Format des Anhangs II der REACH-Verordnung zu beschaffen; regelmäßig ist zu prüfen, ob die jeweils neueste Fassung vorliegt: Der Lieferant muss das Datenblatt bei neuen relevanten Erkenntnissen unverzüglich aktualisieren und allen in den vorangegangenen zwölf Monaten belieferten Empfängern zusenden. Nachweis ist das Archiv der Datenblätter mit Revisionsdatum und -nummer. Gilt für alle, die als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische oder nicht eingestufte Gemische mit gefährlichen Stoffen über den Konzentrationsschwellen kaufen oder erhalten; Datenblätter, die nicht dem Format der Verordnung (EU) 2020/878 entsprechen, sind nicht mehr konform.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1907/2006 art. 31, in particolare paragrafi 1, 5 e 9; Allegato II come sostituito dal Regolamento (UE) 2020/878Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
- 01
CLP-Kennzeichnung und Lagerbedingungen prüfen
Es ist zu prüfen, ob alle Behälter, auch Umfüllbehälter, die vollständige CLP-Kennzeichnung tragen — Piktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise — und ob die Lagerung chemische Unverträglichkeiten, Belüftung und Rückhaltung von Leckagen durch Auffangwannen, Schwellen und flüssigkeitsdichte Böden berücksichtigt. Nachweis ist das Protokoll der regelmäßigen Prüfung mit Fotos oder eine unterzeichnete Checkliste. Gilt für alle Standorte, die gefährliche Stoffe oder Gemische vorhalten; die Rückhaltung von Leckagen verlangen auch Umweltgenehmigungen und Kanalsatzungen, um eine Verunreinigung des Niederschlagswassers zu verhindern.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1272/2008 artt. 17-33 (CLP); D.Lgs. 81/2008 art. 223Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Die Sicherheitsdatenblätter aktuell halten
Vom Lieferanten ist das Sicherheitsdatenblatt jedes gefährlichen Stoffes oder Gemisches in der Landessprache und im Format des Anhangs II der REACH-Verordnung zu beschaffen; regelmäßig ist zu prüfen, ob die jeweils neueste Fassung vorliegt: Der Lieferant muss das Datenblatt bei neuen relevanten Erkenntnissen unverzüglich aktualisieren und allen in den vorangegangenen zwölf Monaten belieferten Empfängern zusenden. Nachweis ist das Archiv der Datenblätter mit Revisionsdatum und -nummer. Gilt für alle, die als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische oder nicht eingestufte Gemische mit gefährlichen Stoffen über den Konzentrationsschwellen kaufen oder erhalten; Datenblätter, die nicht dem Format der Verordnung (EU) 2020/878 entsprechen, sind nicht mehr konform.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1907/2006 art. 31, in particolare paragrafi 1, 5 e 9; Allegato II come sostituito dal Regolamento (UE) 2020/878Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
CLP-Kennzeichnung und Lagerbedingungen prüfen
Es ist zu prüfen, ob alle Behälter, auch Umfüllbehälter, die vollständige CLP-Kennzeichnung tragen — Piktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise — und ob die Lagerung chemische Unverträglichkeiten, Belüftung und Rückhaltung von Leckagen durch Auffangwannen, Schwellen und flüssigkeitsdichte Böden berücksichtigt. Nachweis ist das Protokoll der regelmäßigen Prüfung mit Fotos oder eine unterzeichnete Checkliste. Gilt für alle Standorte, die gefährliche Stoffe oder Gemische vorhalten; die Rückhaltung von Leckagen verlangen auch Umweltgenehmigungen und Kanalsatzungen, um eine Verunreinigung des Niederschlagswassers zu verhindern.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1272/2008 artt. 17-33 (CLP); D.Lgs. 81/2008 art. 223Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Die Sicherheitsdatenblätter aktuell halten
Vom Lieferanten ist das Sicherheitsdatenblatt jedes gefährlichen Stoffes oder Gemisches in der Landessprache und im Format des Anhangs II der REACH-Verordnung zu beschaffen; regelmäßig ist zu prüfen, ob die jeweils neueste Fassung vorliegt: Der Lieferant muss das Datenblatt bei neuen relevanten Erkenntnissen unverzüglich aktualisieren und allen in den vorangegangenen zwölf Monaten belieferten Empfängern zusenden. Nachweis ist das Archiv der Datenblätter mit Revisionsdatum und -nummer. Gilt für alle, die als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische oder nicht eingestufte Gemische mit gefährlichen Stoffen über den Konzentrationsschwellen kaufen oder erhalten; Datenblätter, die nicht dem Format der Verordnung (EU) 2020/878 entsprechen, sind nicht mehr konform.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1907/2006 art. 31, in particolare paragrafi 1, 5 e 9; Allegato II come sostituito dal Regolamento (UE) 2020/878Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
CLP-Kennzeichnung und Lagerbedingungen prüfen
Es ist zu prüfen, ob alle Behälter, auch Umfüllbehälter, die vollständige CLP-Kennzeichnung tragen — Piktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise — und ob die Lagerung chemische Unverträglichkeiten, Belüftung und Rückhaltung von Leckagen durch Auffangwannen, Schwellen und flüssigkeitsdichte Böden berücksichtigt. Nachweis ist das Protokoll der regelmäßigen Prüfung mit Fotos oder eine unterzeichnete Checkliste. Gilt für alle Standorte, die gefährliche Stoffe oder Gemische vorhalten; die Rückhaltung von Leckagen verlangen auch Umweltgenehmigungen und Kanalsatzungen, um eine Verunreinigung des Niederschlagswassers zu verhindern.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1272/2008 artt. 17-33 (CLP); D.Lgs. 81/2008 art. 223Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Die Sicherheitsdatenblätter aktuell halten
Vom Lieferanten ist das Sicherheitsdatenblatt jedes gefährlichen Stoffes oder Gemisches in der Landessprache und im Format des Anhangs II der REACH-Verordnung zu beschaffen; regelmäßig ist zu prüfen, ob die jeweils neueste Fassung vorliegt: Der Lieferant muss das Datenblatt bei neuen relevanten Erkenntnissen unverzüglich aktualisieren und allen in den vorangegangenen zwölf Monaten belieferten Empfängern zusenden. Nachweis ist das Archiv der Datenblätter mit Revisionsdatum und -nummer. Gilt für alle, die als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische oder nicht eingestufte Gemische mit gefährlichen Stoffen über den Konzentrationsschwellen kaufen oder erhalten; Datenblätter, die nicht dem Format der Verordnung (EU) 2020/878 entsprechen, sind nicht mehr konform.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1907/2006 art. 31, in particolare paragrafi 1, 5 e 9; Allegato II come sostituito dal Regolamento (UE) 2020/878Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
- 01
CLP-Kennzeichnung und Lagerbedingungen prüfen
Es ist zu prüfen, ob alle Behälter, auch Umfüllbehälter, die vollständige CLP-Kennzeichnung tragen — Piktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise — und ob die Lagerung chemische Unverträglichkeiten, Belüftung und Rückhaltung von Leckagen durch Auffangwannen, Schwellen und flüssigkeitsdichte Böden berücksichtigt. Nachweis ist das Protokoll der regelmäßigen Prüfung mit Fotos oder eine unterzeichnete Checkliste. Gilt für alle Standorte, die gefährliche Stoffe oder Gemische vorhalten; die Rückhaltung von Leckagen verlangen auch Umweltgenehmigungen und Kanalsatzungen, um eine Verunreinigung des Niederschlagswassers zu verhindern.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1272/2008 artt. 17-33 (CLP); D.Lgs. 81/2008 art. 223Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Die Sicherheitsdatenblätter aktuell halten
Vom Lieferanten ist das Sicherheitsdatenblatt jedes gefährlichen Stoffes oder Gemisches in der Landessprache und im Format des Anhangs II der REACH-Verordnung zu beschaffen; regelmäßig ist zu prüfen, ob die jeweils neueste Fassung vorliegt: Der Lieferant muss das Datenblatt bei neuen relevanten Erkenntnissen unverzüglich aktualisieren und allen in den vorangegangenen zwölf Monaten belieferten Empfängern zusenden. Nachweis ist das Archiv der Datenblätter mit Revisionsdatum und -nummer. Gilt für alle, die als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische oder nicht eingestufte Gemische mit gefährlichen Stoffen über den Konzentrationsschwellen kaufen oder erhalten; Datenblätter, die nicht dem Format der Verordnung (EU) 2020/878 entsprechen, sind nicht mehr konform.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRegolamento (CE) 1907/2006 art. 31, in particolare paragrafi 1, 5 e 9; Allegato II come sostituito dal Regolamento (UE) 2020/878Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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