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FahrzeugpflichtenKonformitätspaket

Firmenfahrzeuge und Transport — Fristen (Spanien)

Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.

Für spanische Unternehmen mit Transportern, Lkw, Taxis, Mietwagen mit Fahrer oder Bussen. Deckt die ITV für Nutzfahrzeuge und Personenbeförderungsfahrzeuge, die Pflichtversicherung, das visado der tarjeta de transporte, die zweijährige Fahrtenschreiberprüfung und das regelmäßige Auslesen der Daten ab. Nicht abgedeckt sind Lenk- und Ruhezeiten, ADR, die Berufskraftfahrerqualifikation sowie Zufahrtsgenehmigungen für Umweltzonen.

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  • 6 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 12 Monate seit der letzten Inspektion

Vorgesehene Prüfungen

Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.

Version 1Abgedeckte LänderEuropäische Union
Prüfungen nach Land

Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.

  1. 01

    Den Fahrtenschreiber kalibrieren und prüfen lassen

    Der eingebaute Fahrtenschreiber ist mindestens alle zwei Jahre von einer zugelassenen Werkstatt zu prüfen; kontrolliert werden Einbau, Funktion, Typgenehmigungszeichen, Unversehrtheit der Plomben und das Fehlen von Manipulationseinrichtungen. Nachweis: aktualisiertes Einbauschild und Bescheinigung der Werkstatt. Gilt für Fahrzeuge mit Fahrtenschreiberpflicht, im Allgemeinen Güterverkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Personenverkehr mit mehr als 9 Sitzplätzen, vorbehaltlich der Ausnahmen der Verordnung (EG) 561/2006.

    alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 22 y art. 23Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
  2. 02

    Fahrtenschreiberdaten auslesen und aufbewahren

    Das Unternehmen liest die Daten des Fahrzeugspeichers und der Fahrerkarten regelmäßig aus, bewahrt sie auf und stellt sie der Behörde auf Verlangen zur Verfügung; Schaublätter und Ausdrucke sind mindestens ein Jahr nach ihrer Verwendung aufzubewahren. Die in Spanien üblichen Intervalle von 28 und 90 Tagen ergeben sich nicht aus der Verordnung (EU) 165/2014, die kein Ausleseintervall festlegt: sie sind anhand der spanischen Durchführungsvorschriften zu prüfen, bevor sie als verbindliche Frist behandelt werden. Nachweis: archivierte Auslesedateien und Ausleseregister. Gilt für Unternehmen, die fahrtenschreiberpflichtige Fahrer beschäftigen.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 33Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026

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