Firmenfahrzeuge und Transport — Fristen (Spanien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für spanische Unternehmen mit Transportern, Lkw, Taxis, Mietwagen mit Fahrer oder Bussen. Deckt die ITV für Nutzfahrzeuge und Personenbeförderungsfahrzeuge, die Pflichtversicherung, das visado der tarjeta de transporte, die zweijährige Fahrtenschreiberprüfung und das regelmäßige Auslesen der Daten ab. Nicht abgedeckt sind Lenk- und Ruhezeiten, ADR, die Berufskraftfahrerqualifikation sowie Zufahrtsgenehmigungen für Umweltzonen.
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- 6 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 12 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
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Den Fahrtenschreiber kalibrieren und prüfen lassen
Der eingebaute Fahrtenschreiber ist mindestens alle zwei Jahre von einer zugelassenen Werkstatt zu prüfen; kontrolliert werden Einbau, Funktion, Typgenehmigungszeichen, Unversehrtheit der Plomben und das Fehlen von Manipulationseinrichtungen. Nachweis: aktualisiertes Einbauschild und Bescheinigung der Werkstatt. Gilt für Fahrzeuge mit Fahrtenschreiberpflicht, im Allgemeinen Güterverkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Personenverkehr mit mehr als 9 Sitzplätzen, vorbehaltlich der Ausnahmen der Verordnung (EG) 561/2006.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 22 y art. 23Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Fahrtenschreiberdaten auslesen und aufbewahren
Das Unternehmen liest die Daten des Fahrzeugspeichers und der Fahrerkarten regelmäßig aus, bewahrt sie auf und stellt sie der Behörde auf Verlangen zur Verfügung; Schaublätter und Ausdrucke sind mindestens ein Jahr nach ihrer Verwendung aufzubewahren. Die in Spanien üblichen Intervalle von 28 und 90 Tagen ergeben sich nicht aus der Verordnung (EU) 165/2014, die kein Ausleseintervall festlegt: sie sind anhand der spanischen Durchführungsvorschriften zu prüfen, bevor sie als verbindliche Frist behandelt werden. Nachweis: archivierte Auslesedateien und Ausleseregister. Gilt für Unternehmen, die fahrtenschreiberpflichtige Fahrer beschäftigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 33Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
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Den Fahrtenschreiber kalibrieren und prüfen lassen
Der eingebaute Fahrtenschreiber ist mindestens alle zwei Jahre von einer zugelassenen Werkstatt zu prüfen; kontrolliert werden Einbau, Funktion, Typgenehmigungszeichen, Unversehrtheit der Plomben und das Fehlen von Manipulationseinrichtungen. Nachweis: aktualisiertes Einbauschild und Bescheinigung der Werkstatt. Gilt für Fahrzeuge mit Fahrtenschreiberpflicht, im Allgemeinen Güterverkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Personenverkehr mit mehr als 9 Sitzplätzen, vorbehaltlich der Ausnahmen der Verordnung (EG) 561/2006.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 22 y art. 23Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Fahrtenschreiberdaten auslesen und aufbewahren
Das Unternehmen liest die Daten des Fahrzeugspeichers und der Fahrerkarten regelmäßig aus, bewahrt sie auf und stellt sie der Behörde auf Verlangen zur Verfügung; Schaublätter und Ausdrucke sind mindestens ein Jahr nach ihrer Verwendung aufzubewahren. Die in Spanien üblichen Intervalle von 28 und 90 Tagen ergeben sich nicht aus der Verordnung (EU) 165/2014, die kein Ausleseintervall festlegt: sie sind anhand der spanischen Durchführungsvorschriften zu prüfen, bevor sie als verbindliche Frist behandelt werden. Nachweis: archivierte Auslesedateien und Ausleseregister. Gilt für Unternehmen, die fahrtenschreiberpflichtige Fahrer beschäftigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 33Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
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Den Fahrtenschreiber kalibrieren und prüfen lassen
Der eingebaute Fahrtenschreiber ist mindestens alle zwei Jahre von einer zugelassenen Werkstatt zu prüfen; kontrolliert werden Einbau, Funktion, Typgenehmigungszeichen, Unversehrtheit der Plomben und das Fehlen von Manipulationseinrichtungen. Nachweis: aktualisiertes Einbauschild und Bescheinigung der Werkstatt. Gilt für Fahrzeuge mit Fahrtenschreiberpflicht, im Allgemeinen Güterverkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Personenverkehr mit mehr als 9 Sitzplätzen, vorbehaltlich der Ausnahmen der Verordnung (EG) 561/2006.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 22 y art. 23Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Fahrtenschreiberdaten auslesen und aufbewahren
Das Unternehmen liest die Daten des Fahrzeugspeichers und der Fahrerkarten regelmäßig aus, bewahrt sie auf und stellt sie der Behörde auf Verlangen zur Verfügung; Schaublätter und Ausdrucke sind mindestens ein Jahr nach ihrer Verwendung aufzubewahren. Die in Spanien üblichen Intervalle von 28 und 90 Tagen ergeben sich nicht aus der Verordnung (EU) 165/2014, die kein Ausleseintervall festlegt: sie sind anhand der spanischen Durchführungsvorschriften zu prüfen, bevor sie als verbindliche Frist behandelt werden. Nachweis: archivierte Auslesedateien und Ausleseregister. Gilt für Unternehmen, die fahrtenschreiberpflichtige Fahrer beschäftigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 33Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Den Fahrtenschreiber kalibrieren und prüfen lassen
Der eingebaute Fahrtenschreiber ist mindestens alle zwei Jahre von einer zugelassenen Werkstatt zu prüfen; kontrolliert werden Einbau, Funktion, Typgenehmigungszeichen, Unversehrtheit der Plomben und das Fehlen von Manipulationseinrichtungen. Nachweis: aktualisiertes Einbauschild und Bescheinigung der Werkstatt. Gilt für Fahrzeuge mit Fahrtenschreiberpflicht, im Allgemeinen Güterverkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Personenverkehr mit mehr als 9 Sitzplätzen, vorbehaltlich der Ausnahmen der Verordnung (EG) 561/2006.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 22 y art. 23Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Fahrtenschreiberdaten auslesen und aufbewahren
Das Unternehmen liest die Daten des Fahrzeugspeichers und der Fahrerkarten regelmäßig aus, bewahrt sie auf und stellt sie der Behörde auf Verlangen zur Verfügung; Schaublätter und Ausdrucke sind mindestens ein Jahr nach ihrer Verwendung aufzubewahren. Die in Spanien üblichen Intervalle von 28 und 90 Tagen ergeben sich nicht aus der Verordnung (EU) 165/2014, die kein Ausleseintervall festlegt: sie sind anhand der spanischen Durchführungsvorschriften zu prüfen, bevor sie als verbindliche Frist behandelt werden. Nachweis: archivierte Auslesedateien und Ausleseregister. Gilt für Unternehmen, die fahrtenschreiberpflichtige Fahrer beschäftigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 33Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Die ITV des Personenbeförderungsfahrzeugs bestehen
Fahrzeuge der Klasse M1, die als Taxi, Krankenwagen oder für die Schüler- und Minderjährigenbeförderung eingesetzt werden, bestehen die ITV in den ersten 5 Jahren jährlich und danach alle 6 Monate. Fahrschulfahrzeuge der Klassen M1 und L haben eine eigene Tabelle: befreit bis 2 Jahre, jährlich von 2 bis 5 Jahren und halbjährlich ab 5 Jahren. Nachweis: bestandener ITV-Prüfbericht. Gilt für M1-Fahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die als Taxi, Krankenwagen oder für die Schüler- und Minderjährigenbeförderung genutzt werden, sowie für Fahrschulfahrzeuge der Klassen M1 und L; Mietwagen mit Fahrer (VTC) stehen nicht in der Sonderliste des Art. 6.1 und folgen der allgemeinen M1-Tabelle, sofern Lizenz oder regionale Vorschriften nichts anderes bestimmen, während Busse der Klassen M2 und M3 einem eigenen strengeren Regime unterliegen, jährlich bis 5 Jahre und danach halbjährlich.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 920/2017 art. 6Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Pflichtversicherung der Firmenfahrzeuge aufrechterhalten
Jedes Flottenfahrzeug mit gewöhnlichem Standort in Spanien muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, auch wenn es vorübergehend stillgelegt ist. Ablaufdaten der Police sowie Ein- und Ausschlüsse bei Veränderungen der Flotte prüfen; der jährliche Turnus entspricht den üblichen Verträgen und ist keine gesetzliche Frist. Nachweis: Flottenpolice und Zahlungsbelege. Gilt für alle Kraftfahrzeuge der Flotte mit gewöhnlichem Standort in Spanien, solange sie nicht im Registro de Vehículos abgemeldet (baja) sind.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtReal Decreto Legislativo 8/2004 art. 2Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Die ITV des Transporters oder leichten Nutzfahrzeugs bestehen
Güterfahrzeuge bis 3.500 kg der Klasse N1 sind in den ersten 2 Jahren von der ITV befreit, danach alle 2 Jahre bis 6 Jahre, jährlich von 6 bis 10 Jahren und alle 6 Monate ab 10 Jahren zu prüfen. Nachweis: bestandener ITV-Prüfbericht und Plakette. Gilt für N1-Fahrzeuge bis 3.500 kg, wobei zwischen 2 und 6 Jahren 24 Monate, zwischen 6 und 10 Jahren 12 Monate und ab 10 Jahren 6 Monate einzustellen sind; Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 über 3.500 kg sowie Anhänger O2 ohne Wohnanhänger, O3 und O4 werden bis 10 Jahre jährlich und danach halbjährlich geprüft.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 920/2017 art. 6Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Das visado der tarjeta de transporte einreichen
Die Transportgenehmigung, die tarjeta de transporte, hat keine feste Laufzeit, unterliegt aber einem wiederkehrenden visado, mit dem die Verwaltung prüft, ob das Unternehmen weiterhin tatsächlich tätig ist und finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und vorschriftsmäßige Fahrzeuge nachweist. Das visado wird in dem Monat eingereicht, den der ministerielle Kalender nach der letzten Ziffer der Steuernummer zuweist, in der Praxis alle zwei Jahre; werden die Anforderungen nicht binnen zehn Tagen nachgewiesen, verliert die Genehmigung automatisch ihre Gültigkeit, eine Wiederherstellung ist innerhalb eines Jahres möglich. Nachweis: Bestätigung des visado und aktualisierte Karte. Gilt für Unternehmen mit Genehmigungen für den öffentlichen oder werkseigenen Güter- oder Personenverkehr sowie für Genehmigungen als operador de transporte.
alle 24 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 1211/1990 (ROTT) art. 45 y art. 46Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Den Fahrtenschreiber kalibrieren und prüfen lassen
Der eingebaute Fahrtenschreiber ist mindestens alle zwei Jahre von einer zugelassenen Werkstatt zu prüfen; kontrolliert werden Einbau, Funktion, Typgenehmigungszeichen, Unversehrtheit der Plomben und das Fehlen von Manipulationseinrichtungen. Nachweis: aktualisiertes Einbauschild und Bescheinigung der Werkstatt. Gilt für Fahrzeuge mit Fahrtenschreiberpflicht, im Allgemeinen Güterverkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Personenverkehr mit mehr als 9 Sitzplätzen, vorbehaltlich der Ausnahmen der Verordnung (EG) 561/2006.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 22 y art. 23Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Fahrtenschreiberdaten auslesen und aufbewahren
Das Unternehmen liest die Daten des Fahrzeugspeichers und der Fahrerkarten regelmäßig aus, bewahrt sie auf und stellt sie der Behörde auf Verlangen zur Verfügung; Schaublätter und Ausdrucke sind mindestens ein Jahr nach ihrer Verwendung aufzubewahren. Die in Spanien üblichen Intervalle von 28 und 90 Tagen ergeben sich nicht aus der Verordnung (EU) 165/2014, die kein Ausleseintervall festlegt: sie sind anhand der spanischen Durchführungsvorschriften zu prüfen, bevor sie als verbindliche Frist behandelt werden. Nachweis: archivierte Auslesedateien und Ausleseregister. Gilt für Unternehmen, die fahrtenschreiberpflichtige Fahrer beschäftigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 33Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
- 01
Den Fahrtenschreiber kalibrieren und prüfen lassen
Der eingebaute Fahrtenschreiber ist mindestens alle zwei Jahre von einer zugelassenen Werkstatt zu prüfen; kontrolliert werden Einbau, Funktion, Typgenehmigungszeichen, Unversehrtheit der Plomben und das Fehlen von Manipulationseinrichtungen. Nachweis: aktualisiertes Einbauschild und Bescheinigung der Werkstatt. Gilt für Fahrzeuge mit Fahrtenschreiberpflicht, im Allgemeinen Güterverkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Personenverkehr mit mehr als 9 Sitzplätzen, vorbehaltlich der Ausnahmen der Verordnung (EG) 561/2006.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 22 y art. 23Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Fahrtenschreiberdaten auslesen und aufbewahren
Das Unternehmen liest die Daten des Fahrzeugspeichers und der Fahrerkarten regelmäßig aus, bewahrt sie auf und stellt sie der Behörde auf Verlangen zur Verfügung; Schaublätter und Ausdrucke sind mindestens ein Jahr nach ihrer Verwendung aufzubewahren. Die in Spanien üblichen Intervalle von 28 und 90 Tagen ergeben sich nicht aus der Verordnung (EU) 165/2014, die kein Ausleseintervall festlegt: sie sind anhand der spanischen Durchführungsvorschriften zu prüfen, bevor sie als verbindliche Frist behandelt werden. Nachweis: archivierte Auslesedateien und Ausleseregister. Gilt für Unternehmen, die fahrtenschreiberpflichtige Fahrer beschäftigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtRegulation (EU) 165/2014 art. 33Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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