Abfall — Pflichten und Fristen (Spanien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für spanische Unternehmen und Selbstständige, die Abfälle erzeugen, Verpackungen in Verkehr bringen oder Elektroaltgeräte entsorgen. Deckt die Registereintragung, das archivo cronológico, den Jahresbericht über gefährliche Abfälle, Lagerfristen, Verbringungen (DI/NT), Verpackungen und Elektroaltgeräte nach der Ley 7/2022 und den zugehörigen Verordnungen ab. Nicht abgedeckt sind Genehmigungen als Abfallbewirtschafter, kontaminierte Böden, Nebenprodukte sowie die eigenen Verfahren der einzelnen Comunidades Autónomas.
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- 11 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 3 Monate seit dem letzten Einsatz
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Die memoria resumen anual für Abfälle einreichen
Bis zum 1. März jedes Jahres übermittelt der Erzeuger gefährlicher Abfälle sowie der zugelassene Entsorger der Comunidad Autónoma die Zusammenfassung der Daten des archivo cronológico des Vorjahres mit dem Mindestinhalt des Anexo XV. Nachweis: elektronische Einreichungsbestätigung. Gilt für Erzeuger gefährlicher Abfälle, zugelassene Entsorger, gewerbliche Transporteure gefährlicher Abfälle, Händler und Makler; wer alle Begleitdokumente über eSIR übermittelt, kann in einigen Comunidades Autónomas davon befreit sein.
jedes Jahr bis zum 1. MärzGesetzliche PflichtLey 7/2022 art. 65 y Anexo XVNur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Abfälle innerhalb der maximalen Lagerfristen abholen lassen
Gefährliche Abfälle dürfen höchstens 6 Monate am Erzeugungsort verbleiben, nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung höchstens 1 Jahr und zur Verwertung höchstens 2 Jahre. Die Abholung durch einen zugelassenen Entsorger ist vor Ablauf der Frist zu planen. Nachweis: documento de identificación (DI) der Verbringung. Gilt für alle Abfallerzeuger: die Frist läuft ab dem Beginn der Lagerung, und die Comunidad Autónoma kann begründete Verlängerungen genehmigen.
alle 6 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtLey 7/2022 art. 21Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Gewerbliche Elektroaltgeräte an zugelassenen Entsorger übergeben
Nicht private Nutzer bleiben für Elektro- und Elektronikgeräte verantwortlich, bis sie an eine Sammelstelle oder einen zugelassenen Entsorger übergeben werden, der den Übergabenachweis ausstellt. Nachweis: Übergabenachweis des Entsorgers und DI der Verbringung. Gilt für Unternehmen und Behörden, die gewerbliche Elektro- und Elektronikgeräte oder gewerblich genutzte Haushaltsgeräte entsorgen; Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² müssen zudem sehr kleine Altgeräte ohne Kaufverpflichtung kostenlos zurücknehmen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateGesetzliche PflichtRD 110/2015 art. 4Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Den plan empresarial de prevención y ecodiseño umsetzen
Produkthersteller, die die Verpackungsschwellen überschreiten, setzen einen fünfjährigen Vermeidungs- und Ökodesignplan um, allein oder über ein Rücknahmesystem (SCRAP). Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Plans ist der Bericht über die Zielerreichung an die Comunidad Autónoma des Gesellschaftssitzes zu senden. Nachweis: der Plan und der eingereichte Abschlussbericht. Gilt ab Überschreiten der Jahresschwellen: 250 t Glas, 50 t Stahl, 30 t Aluminium, 20 t Kunststoff, 20 t Holz, 15 t Karton oder Verbundmaterialien, 300 t bei mehreren Materialien, von denen keines für sich die eigene Schwelle überschreitet.
alle 60 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 1055/2022 art. 18Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Comunicación previa einreichen und ins Abfallregister eintragen lassen
Vor Aufnahme der Tätigkeit reicht der Erzeuger gefährlicher Abfälle oder von mehr als 1.000 t/Jahr nicht gefährlicher Abfälle die comunicación previa bei der Comunidad Autónoma ein, die ihn in das Registro de producción y gestión de residuos einträgt. Die Meldung ist bei jeder wesentlichen Änderung der Tätigkeit zu aktualisieren. Nachweis: Eingangsbestätigung der comunicación und Registriernummer bzw. NIMA. Gilt für Erzeuger gefährlicher Abfälle und für Erzeuger von mehr als 1.000 t/Jahr nicht gefährlicher Abfälle; Formular und Portal unterscheiden sich je nach Comunidad Autónoma.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtLey 7/2022 art. 35 y art. 63Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Für jede Verbringung DI und notificación previa ausstellen
Für jede Abfallverbringung innerhalb Spaniens füllt der Betreiber vor Beginn des Transports das documento de identificación (DI) aus. Für gefährliche Abfälle und für bestimmte nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung oder zu bestimmten Verwertungsverfahren ist zusätzlich eine notificación previa (NT) mindestens 10 Tage im Voraus einzureichen. Nachweis: von allen Beteiligten unterzeichnetes DI und angenommene NT. Gilt für den Betreiber der Verbringung, in der Regel den Erzeuger oder den Zielentsorger; die NT ist für gefährliche Abfälle sowie für nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung oder zu den in Art. 3.2 genannten Verwertungsverfahren erforderlich.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche PflichtRD 553/2020 art. 6 y art. 8Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Ausgebaute Bauteile als Bau- und Abbruchabfall behandeln
Brandschutztüren, Rolltore, Fenster und Metallbauteile, die bei einem Umbau ausgebaut werden, sind kein Abfall des Betriebs: sie sind Bau- und Abbruchabfall, den RD 105/2008 dem Erzeuger der Bauarbeiten zuordnet, der sie einem zugelassenen Entsorger zu übergeben und den Nachweis aufzubewahren hat. In der Praxis wandert die Pflicht zum ausführenden Unternehmen, doch nach dem Papier gefragt wird der Auftraggeber. Das Paket zitiert die Vorschrift, ohne auf die Trennung der Fraktionen einzugehen: dieser Punkt wurde nicht Artikel für Artikel geprüft und gehört vor einer wörtlichen Anwendung im Text nachgelesen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRD 105/2008 sobre producción y gestión de los residuos de construcción y demoliciónNur Spanien - 08
Altbatterien und Akkumulatoren der Sammlung zuführen
Verbrauchte Gerätebatterien, Industriebatterien und Starterakkumulatoren teilen nicht das Schicksal des gewöhnlichen Abfalls: die spanischen Vorschriften zu Batterien und Akkumulatoren verlangen getrennte Sammlung und Übergabe über Sammelstellen und Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung. Das ist eine Dauerpflicht jedes Besitzers und keine Frist: sie tritt bei jedem Austausch ein, und wer die neuen liefert, ist in der Regel zur Rücknahme der alten verpflichtet. Nachweis: Übergabenachweis. Die jährliche Durchsicht prüft die Stellen, an denen sich Batterien sammeln, ohne dass sie jemand abholt.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRD 106/2008 sobre pilas y acumuladores y la gestión ambiental de sus residuosNur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 09
Dem RII-AEE die in Verkehr gebrachten Geräte melden
Der im Abschnitt RII-AEE des Registro Integrado Industrial eingetragene Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten meldet vierteljährlich und elektronisch Stückzahl und Gewicht der auf dem spanischen Markt in Verkehr gebrachten Geräte nach Kategorie. Nachweis: elektronische Eingangsbestätigung der Meldung an das Register. Gilt für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, also Fabrikanten, Importeure und Fernabsatzverkäufer, die Geräte auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen, nicht für bloße Nutzer.
alle 3 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 110/2015 art. 8.4Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 10
In Verkehr gebrachte Verpackungen melden
Der im Verpackungsteil des Registro de Productores de Productos eingetragene Produkthersteller meldet bis zum 31. März die im Vorjahr auf dem spanischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach Material und Kategorie. Nachweis: Einreichungsbestätigung der Jahresmeldung. Gilt für alle Produkthersteller, die Verpackungen auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen, einschließlich ausländischer Fernabsatzverkäufer über einen Bevollmächtigten.
jedes Jahr bis zum 31. MärzGesetzliche PflichtRD 1055/2022 art. 16Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 11
Das archivo cronológico der Abfälle aktuell halten
Menge, Art, LER-Code, Herkunft, Verbleib und Behandlung jedes erzeugten oder bewirtschafteten Abfalls sind zusammen mit den Verbringungsdaten chronologisch zu erfassen. Das Register ist bei jeder Bewegung fortzuschreiben und mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Nachweis: das Register selbst, auch elektronisch, mit den zugehörigen DI. Gilt für Erzeuger gefährlicher Abfälle und Erzeuger von mehr als 10 t/Jahr nicht gefährlicher Abfälle sowie für Entsorger, gewerbliche Transporteure, Händler und Makler.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 3 MonateGesetzliche PflichtLey 7/2022 art. 64Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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