Arbeitsschutz — PRL (Spanien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für jedes spanische Unternehmen mit Beschäftigten. Deckt die wiederkehrenden Pflichten der Ley 31/1995 und des RD 39/1997 ab: Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Unterweisung, Notfallmaßnahmen und Räumungsübungen, Prüfung von Arbeitsmitteln und PSA, Sitzungen des comité de seguridad y salud und Audits des Präventionssystems. Nicht abgedeckt sind branchenspezifische Pflichten wie Bauwesen, krebserzeugende Stoffe, ATEX und die Koordinierung von Unternehmenstätigkeiten sowie Gleichstellungspläne und Entgeltregister.
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- 9 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 3 Monate seit dem letzten Einsatz
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
Der Arbeitgeber gewährleistet den Beschäftigten eine regelmäßige Überwachung des Gesundheitszustands entsprechend den Gefährdungen des Arbeitsplatzes durch das medizinische Personal des Präventionsdienstes. Sie ist für die Beschäftigten grundsätzlich freiwillig, außer in den gesetzlich zwingenden Fällen. Nachweis: Eignungsbescheinigungen und Register der angebotenen und abgelehnten Untersuchungen. Gilt für alle Beschäftigten: der konkrete Turnus ergibt sich aus dem für die Gefährdung geltenden medizinischen Protokoll, in den meisten Fällen jährlich und häufiger bei Lärm, Asbest, krebserzeugenden oder biologischen Arbeitsstoffen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtLey 31/1995 art. 22Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Unterweisung der Beschäftigten im Arbeitsschutz sicherstellen
Jede beschäftigte Person erhält eine ausreichende theoretische und praktische Unterweisung zu den Gefährdungen ihres Arbeitsplatzes: bei der Einstellung, bei einem Aufgabenwechsel, bei Einführung neuer Technologien und bei Bedarf in Abständen wiederholt, niemals auf eigene Kosten. Nachweis: unterzeichnete Unterweisungsnachweise und Schulungsregister. Gilt für alle Beschäftigten einschließlich befristet Beschäftigter und Leiharbeitskräfte; im Bauwesen und in anderen Branchen schreiben Tarifverträge wie der Convenio General del Sector de la Construcción mit der TPC-Karte eigene Stundenumfänge und Auffrischungen vor.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtLey 31/1995 art. 19Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Zustand der Arbeitsmittel prüfen
Arbeitsmittel, die verschleißfördernden Einflüssen ausgesetzt sind, sind durch fachkundiges Personal wiederkehrend und außerordentlich zu prüfen sowie nach jeder Montage oder jedem Standortwechsel zu kontrollieren. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und der Behörde über die gesamte Nutzungsdauer des Arbeitsmittels bereitzuhalten; die angegebene Aufbewahrungsdauer ist daher ein Mindestwert. Nachweis: Prüfberichte der Arbeitsmittel. Gilt für alle verschleißanfälligen Arbeitsmittel wie Maschinen, Leitern, Gerüste und Hebezeuge; die besonderen Industrievorschriften mit eigenen Prüfungen für Druckgeräte, Flurförderzeuge und Krane bleiben unberührt.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRD 1215/1997 art. 4Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Gefährdungsbeurteilung und Präventionsplanung überprüfen
Der Arbeitgeber aktualisiert die Gefährdungsbeurteilung, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, neue Arbeitsmittel oder Stoffe eingeführt werden, Gesundheitsschäden eintreten oder wiederkehrende Prüfungen zeigen, dass die Maßnahmen unzureichend sind, und in jedem Fall in dem mit den Arbeitnehmervertretern vereinbarten Turnus. Die hier gesetzte jährliche Überprüfung ist Praxis der Präventionsdienste und keine gesetzliche Frist. Nachweis: datierte Gefährdungsbeurteilung und aktualisierter Präventionsplan. Gilt für alle Unternehmen mit Beschäftigten, auch dort, wo der Inhaber die Präventionsaufgaben selbst übernimmt.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtLey 31/1995 art. 16; RD 39/1997 art. 6Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Ausgegebene PSA prüfen und ersetzen
Regelmäßig prüfen, ob die ausgegebene PSA unbeschädigt ist, innerhalb der vom Hersteller angegebenen Nutzungsdauer liegt und zu den beurteilten Gefährdungen passt; abgelaufene oder beschädigte Ausrüstung ersetzen und jede Ausgabe dokumentieren. Der jährliche Turnus ist eine Empfehlung, sofern der Hersteller keine kürzeren Fristen vorgibt. Nachweis: von den Beschäftigten unterzeichnetes Register der PSA-Ausgabe und Prüfkarten. Gilt für Unternehmen, die Beschäftigten PSA zur Verfügung stellen; PSA gegen Absturz und Atemschutzgeräte haben eigene, vom Hersteller festgelegte Prüfungen und Fristen, häufig mit jährlicher Prüfung durch eine befähigte Person.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRD 773/1997 art. 3 y art. 7Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Die jährliche Räumungsübung durchführen
Tätigkeiten, die der Norma Básica de Autoprotección unterliegen, führen mindestens einmal jährlich eine Notfallübung durch und werten deren Ergebnisse aus; alle übrigen Arbeitgeber müssen das Funktionieren der Notfallmaßnahmen in jedem Fall regelmäßig überprüfen. Nachweis: Übungsprotokoll mit Datum, Teilnehmenden, Räumungszeiten und festgestellten Mängeln. Gilt für die Tätigkeiten des Anexo I des RD 393/2007 und die von den Comunidades Autónomas ergänzten Tätigkeiten; für andere Unternehmen verlangt Art. 20 der Ley 31/1995 nur eine regelmäßige Überprüfung der Notfallmaßnahmen ohne Angabe eines Turnus.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 393/2007 Norma Básica de Autoprotección, cap. 3.6.4; Ley 31/1995 art. 20Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Den plan de autoprotección überprüfen
Der plan de autoprotección ist in Abständen von höchstens drei Jahren zu überprüfen und bei jeder wesentlichen Änderung der Tätigkeit, des Gebäudes oder der Vorschriften zu aktualisieren; die für den Katastrophenschutz relevanten Daten sind in das zuständige Verwaltungsregister einzutragen. Nachweis: vom fachkundigen Techniker unterzeichneter Plan und Bestätigung der Registereintragung. Gilt für die Tätigkeiten des Anexo I des RD 393/2007, etwa Veranstaltungsstätten, Gebäude ab bestimmten Kapazitäten oder Höhen und Industrietätigkeiten oberhalb der Schwellen, sowie für die von den Comunidades Autónomas ergänzten Tätigkeiten.
alle 36 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 393/2007 Norma Básica de Autoprotección, cap. 3.7 y art. 5Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
Das comité de seguridad y salud einberufen
Das comité de seguridad y salud tritt vierteljährlich zusammen sowie immer dann, wenn eine der darin vertretenen Seiten dies verlangt. Über die behandelten Themen, Beschlüsse und Verantwortlichen ist ein Protokoll zu führen. Nachweis: unterzeichnetes Sitzungsprotokoll. Gilt für Unternehmen oder Arbeitsstätten mit 50 oder mehr Beschäftigten; unterhalb dieser Schwelle nimmt der delegado de prevención die Aufgaben ohne Pflicht zu vierteljährlichen Sitzungen wahr.
alle 3 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtLey 31/1995 art. 38.3Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 09
Das Präventionssystem auditieren lassen
Unternehmen, die nicht die gesamte Präventionstätigkeit an einen externen Präventionsdienst übertragen haben, lassen ihr System extern auditieren, zu wiederholen alle vier Jahre und bei Tätigkeiten des Anexo I des RD 39/1997 alle zwei Jahre. Das erste Audit ist innerhalb von zwölf Monaten nach Vorliegen der Präventionsplanung durchzuführen. Nachweis: vom akkreditierten Auditor unterzeichneter Auditbericht. Gilt für Unternehmen mit ganz oder teilweise eigenen Präventionsressourcen; Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ohne Tätigkeiten des Anexo I können das Audit durch eine Anzeige bei der Arbeitsbehörde ersetzen, wenn das Präventionssystem offensichtlich wirksam und wenig komplex ist.
alle 48 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 39/1997 art. 29 y art. 30Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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