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UmweltKonformitätspaket

Emissionen und industrieller Umweltschutz (Spanien)

Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.

Für spanische Unternehmen mit potenziell luftverunreinigenden Tätigkeiten (APCA), Kälte- oder Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen, Abwassereinleitungen oder lärmintensivem Betrieb. Deckt die APCA-Genehmigung oder -Anzeige, wiederkehrende Emissionsmessungen durch eine zugelassene Prüfstelle (OCA), das Emissionsregister, die PRTR-Meldung, Dichtheitsprüfungen bei fluorierten Gasen, die Einleitgenehmigung und die Lärmkontrolle ab. Nicht abgedeckt sind die autorización ambiental integrada als Ganzes, die Umweltverträglichkeitsprüfung und branchenspezifische Emissionsgrenzwerte.

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  • 11 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jedes Jahr bis zum 31. März

Vorgesehene Prüfungen

Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.

Version 1Abgedeckte LänderEuropäische Union
Prüfungen nach Land

Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.

  1. 01

    Register der Einrichtungen mit fluorierten Gasen führen

    Für jede dichtheitsprüfpflichtige Einrichtung führt der Betreiber ein Register mit Menge und Art des eingefüllten Gases, den zurückgewonnenen Mengen, den Prüfergebnissen und den Angaben zum ausführenden Unternehmen oder Techniker. Das Register ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Nachweis: Register der Einrichtung, in Papierform oder elektronisch. Gilt für Betreiber von Einrichtungen, die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/573 der Dichtheitsprüfung unterliegen.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtRegulation (EU) 2024/573 art. 7Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
  2. 02

    Dichtheitsprüfung bei fluorierten Treibhausgasen durchführen

    Der Betreiber von Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen lässt die Dichtheit durch zertifiziertes Personal prüfen, mit einem Turnus, der sich nach der Füllmenge in Tonnen CO2-Äquivalent richtet. Festgestellte Lecks sind zu reparieren und die Prüfung ist nach mindestens 24 Betriebsstunden und innerhalb von 1 Monat zu wiederholen. Nachweis: vom zertifizierten Techniker unterzeichneter Prüfbericht. Gilt für Einrichtungen mit mindestens 5 t CO2-Äq. an Gasen des Anhangs I oder mindestens 1 kg an Gasen des Anhangs II, alle 12 Monate von 5 bis unter 50 t CO2-Äq., alle 6 Monate von 50 bis unter 500 t und alle 3 Monate ab 500 t, wobei sich die Intervalle bei installiertem Leckage-Erkennungssystem verdoppeln; hermetisch geschlossene Einrichtungen unter 10 t CO2-Äq. und bestimmte elektrische Betriebsmittel sind ausgenommen.

    alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRegulation (EU) 2024/573 art. 5; RD 115/2017Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026

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