Gebäudetechnik — Wartungen und Prüfungen (Spanien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen, die eine Immobilie in Spanien betreiben. Deckt die gesetzlichen Fristen für raumlufttechnische Anlagen (RITE), Niederspannungsanlagen (REBT), Brandschutzanlagen (RIPCI), Aufzüge (ITC AEM 1), Druckgeräte und Gasanlagen ab. Nicht abgedeckt sind die Bauwerksprüfung (ITE bzw. IEE), der Energieausweis, die Legionellenprävention sowie kommunale Satzungen und ergänzende Vorschriften der Comunidades Autónomas.
Fragen zu diesem Produkt?
Fragen Sie, was in den Handbüchern steht, wie oft gewartet werden muss und was dafür nötig ist.
Was er bereits zur Hand hat
- Keine Handbücher auf dieser Seite
- 13 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat seit dem letzten Einsatz
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Fünfjährige Prüfungen der Brandschutzanlagen durchführen
Alle fünf Jahre werden die langfristigen Arbeiten des Anexo II ausgeführt: Druckprüfung des Netzes der Wandhydranten und Hydranten nach UNE-EN 671-3, Austausch von Schläuchen, die die Prüfung nicht bestehen, und in jedem Fall spätestens alle 20 Jahre, Prüfung der Melder an einer repräsentativen Stichprobe sowie Dichtheitsprüfung der durch ortsfeste Gaslöschanlagen geschützten Räume. Nachweis: Fünfjahresbericht des Wartungsunternehmens. Gilt für Gebäude mit Wandhydrantennetz, Hydranten oder ortsfesten Löschanlagen; die fünfjährige Wiederholungsprüfung der Feuerlöscher ist nicht enthalten und wird von der Feuerlöscher-Vorlage abgedeckt.
alle 60 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 513/2017 (RIPCI) Anexo IINur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Gas-Verbrauchsanlage prüfen lassen
Bei Verbrauchsanlagen, die aus einem leitungsgebundenen Verteilnetz für Erdgas oder Flüssiggas versorgt werden, obliegt die fünfjährige wiederkehrende Prüfung dem Netzbetreiber, der sie innerhalb des Kalenderjahres durchzuführen hat, in dem die Fünfjahresfrist abläuft, und die Kosten auf den Nutzer umlegt. Für nicht netzgebundene Anlagen, also Flüssiggas aus Tank oder Flaschen, gilt stattdessen eine fünfjährige wiederkehrende Revision, die der Inhaber oder Nutzer von einem zugelassenen Errichterunternehmen durchführen lassen muss. Nachweis: Bescheinigung der wiederkehrenden Prüfung oder Revision. Gilt für Einzel- und Gemeinschaftsanlagen; die Revision reicht von der llave de usuario bis einschließlich der Gasgeräte, wenn die installierte Leistung bis 70 kW beträgt, und bis zur llave de conexión ohne die Geräte, wenn sie darüber liegt.
alle 60 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 919/2006 ITC-ICG 07 ap. 4.1Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Jährliche Wartung der Brandschutzanlagen durchführen
Mindestens einmal jährlich führt ein zugelassenes Wartungsunternehmen die Funktionsprüfungen des Anexo II durch: Durchfluss- und Druckprüfung der Wandhydranten und Hydranten, Funktionsprüfung von Melde- und Alarmanlagen, Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung und Kontrolle der ortsfesten Löschanlagen. Nachweis: Jahresbericht des Wartungsunternehmens und aktualisiertes Register. Gilt für alle Brandschutzanlagen nach RIPCI: die jährliche Wartung ist einem bei der Comunidad Autónoma eingetragenen zugelassenen Wartungsunternehmen zu übertragen.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 513/2017 (RIPCI) art. 21 y Anexo IINur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Intervalle der Tabla 3.1 für Kessel und Geräte einhalten
Das Mindestwartungsintervall von Kesseln und Warmwasserbereitern ist nicht von vornherein jährlich: Tabla 3.1 der IT 3.3 legt es nach Gerät, Leistung und Gebäudenutzung fest. Gas-Warmwasserbereiter bis 24,4 kW alle 5 Jahre in Wohnungen und alle 2 Jahre in anderen Nutzungen; Gas-Warmwasserbereiter zwischen 24,4 und 70 kW sowie wandhängende Gaskessel bis 70 kW alle 2 Jahre in Wohnungen und jährlich in anderen Nutzungen; alle übrigen Heizungsanlagen ab 70 kW jährlich, unabhängig von der Nutzung. Verlangt die Betriebs- und Wartungsanleitung des Geräts mehr, gilt die Anleitung. Verpflichtet ist der Betreiber der Anlage, ausführen darf ein Wartungsunternehmen oder ein nach RITE zugelassener Installateur, und die Erinnerung steht hier auf dem jährlichen Fall: wer in ein längeres Feld fällt, verlängert das Intervall.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 1027/2007 (RITE) IT 3.3, Tabla 3.1Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 05
Druckgeräte prüfen lassen
Der Betreiber untersucht das Gerät mindestens einmal jährlich und kontrolliert dabei Oberflächenzustand und Korrosion, Verankerungen, Dichtheit, Manometer und Thermometer, Ventile und Sicherheitseinrichtungen, Kondensatableitung und Kennschilder; zugleich veranlasst er die wiederkehrenden Prüfungen des Anexo III: Stufe A im Betrieb obliegt einem zugelassenen Errichterunternehmen für Druckgeräte, die Stufen B und C außer Betrieb und mit Druckprüfung einer zugelassenen Prüfstelle. Gerätedokumentation und Geräteregister sind aktuell zu halten. Nachweis: Prüfprotokolle und Gerätedokumentation. Gilt für Druckgeräte der Kategorien I-IV des RD 709/2015 oder gleichgestellte Geräte mit den Fristen des Anexo III: Tabla 1, Behälter für Gase und Flüssigkeiten, Stufe A alle 4, 3 oder 2 Jahre, Stufe B alle 8, 6 oder 4 Jahre je nach Kategorie und Fluidgruppe, Stufe C alle 12 Jahre, für I-2 und II-2 nicht verpflichtend; Tabla 2, Dampf- oder Heißwassererzeuger, Stufe A jährlich, Stufe B alle 3 Jahre, Stufe C alle 6 Jahre; Tabla 3, Rohrleitungen, Stufe B alle 12 oder 6 Jahre und Stufe C alle 12 Jahre für die Kategorien I-1, II-1 und III-1; Feuerlöscher unterliegen einer eigenen Regelung mit nur Stufe C alle fünf Jahre und 20 Jahren Nutzungsdauer, Kältebehälter werden nach RD 552/2019 geprüft.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 809/2021 art. 6, art. 9.5 y Anexo IIINur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Wartung der raumlufttechnischen Anlage durchführen (RITE)
Der Betreiber einer wärmetechnischen Anlage, also Heizung, Klimatisierung oder Warmwasserbereitung, lässt die vorbeugenden Wartungsarbeiten der IT 3 von einem zugelassenen Wartungsunternehmen ausführen und bewahrt das Wartungsregister mindestens fünf Jahre auf. Ab 70 kW ist ein Wartungsvertrag zwingend. Nachweis: Wartungsvertrag und Register der Wartungsarbeiten. Gilt für alle dem RITE unterliegenden Anlagen: ab 70 kW sehen die Tabellen der IT 3 monatliche, vierteljährliche und halbjährliche Arbeiten vor, unterhalb dieser Schwelle ist das Intervall dagegen nicht von vornherein jährlich — es ergibt sich aus Tabla 3.1 der IT 3.3 je nach Gerät, Leistung und Gebäudenutzung, und die eigens dieser Tabelle gewidmete Kontrolle nennt es.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 1027/2007 (RITE) art. 26 y art. 27; IT 3Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Wärmeerzeuger auf Energieeffizienz prüfen lassen
Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung über 70 kW unterliegen unabhängig vom Brennstoff alle 4 Jahre einer Energieeffizienz-Inspektion durch eine zugelassene Fachkraft oder Stelle, die einen Bericht mit der Bewertung ausstellt: akzeptabel, bedingt oder negativ. Nachweis: Bericht der Energieeffizienz-Inspektion. Gilt für Heizungssysteme sowie kombinierte Anlagen aus Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung mit Wärmeerzeugern über 70 kW Nennleistung, ausgenommen Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung bis 70 kW; ist die Anlage für Wärme und Kälte gemeinsam ausgeführt, etwa als Wärmepumpe, erfolgt die Prüfung nach IT 4.2.2.
alle 48 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 1027/2007 (RITE) art. 31; IT 4.2.1 y IT 4.3.1Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
Wiederkehrende Prüfung der Niederspannungsanlage veranlassen
Niederspannungsanlagen, für die eine Erstprüfung erforderlich war, unterliegen alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung durch eine zugelassene Prüfstelle (OCA), die eine Bescheinigung mit dem Ergebnis ausstellt. Nachweis: Bescheinigung der wiederkehrenden Prüfung durch die OCA. Gilt für Anlagen, die nach ITC-BT-05 Abschnitt 4.1 einer Erstprüfung bedurften: projektpflichtige Industrieanlagen über 100 kW installierter Leistung, Versammlungsstätten, Räume der Brand- oder Explosionsgefahrklasse I außer Parkhäusern unter 25 Stellplätzen, Nassräume über 25 kW, Schwimmbäder über 10 kW, Operations- und Eingriffsräume, Außenbeleuchtung über 5 kW sowie projektpflichtige Ladestationen für Elektrofahrzeuge; Gemeinschaftsanlagen von Wohngebäuden mit mehr als 100 kW installierter Gesamtleistung werden alle 10 Jahre geprüft.
alle 60 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 842/2002 (REBT) ITC-BT-05 ap. 4Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 09
Flüssiggas-Flaschenlager prüfen lassen
Wer ein Lager- und Verteilzentrum für Flüssiggasflaschen betreibt, hat es alle zwei Jahre von einer Kontrollstelle prüfen zu lassen. Das Intervall ist einheitlich: es gilt für Zentren der ersten bis fünften Kategorie gleichermaßen und hängt entgegen verbreiteter Darstellung nicht von der Lagerkapazität ab. Verpflichtet ist der Inhaber des Zentrums; die Prüfung führt die Kontrollstelle durch, nicht das Errichterunternehmen. Nachweis: Prüfbericht der Kontrollstelle.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 919/2006 ITC-ICG 02 ap. 5Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 10
Kälteerzeuger auf Energieeffizienz prüfen lassen
Klimaanlagen mit Kälteerzeugern über 70 kW installierter Nennleistung unterliegen alle 4 Jahre einer Energieeffizienz-Inspektion. Überschreitet die Anlage fünfzehn Jahre ab dem ersten Zertifikat, wird zusätzlich die gesamte wärmetechnische Anlage geprüft; diese Prüfung wiederholt sich dann alle fünfzehn Jahre. Nachweis: Bericht der Energieeffizienz-Inspektion. Gilt für Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit Kälteerzeugern über 70 kW installierter Nennleistung, ermittelt als Summe der Kälteerzeugungsleistungen.
alle 48 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 1027/2007 (RITE) art. 31; IT 4.2.2 y IT 4.3.2Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 11
Regelmäßige Wartung des Aufzugs veranlassen
Das Wartungsunternehmen führt monatlich einen vorbeugenden Wartungsbesuch vor Ort durch, wobei zwischen zwei Besuchen nicht weniger als 20 und nicht mehr als 45 Tage liegen dürfen. Der Eigentümer muss einen gültigen Wartungsvertrag haben, um die Anlage in Betrieb halten zu dürfen. Nachweis: Wartungsvertrag und Register der Wartungsbesuche. Gilt für alle in Betrieb befindlichen Aufzüge: der Besuch erfolgt alle vier Monate bei Aufzügen in Einfamilienhäusern und bei Aufzügen mit EG- oder EU-Konformitätserklärung in Wohngebäuden mit höchstens drei Haltestellen, die insgesamt nicht mehr als 20 Wohnungen bedienen, für alle übrigen monatlich.
jeden Monat seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 355/2024 ITC AEM 1 art. 5.4Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 12
Wiederkehrende Prüfung des Aufzugs veranlassen
Der Aufzug wird wiederkehrend von einer Prüfstelle geprüft, die nicht vom Wartungsunternehmen beauftragt werden darf. Ohne gültige wiederkehrende Prüfung muss der Eigentümer die Nutzung der Anlage unterbinden. Nachweis: Prüfbescheinigung der Prüfstelle. Gilt alle 2 Jahre für Aufzüge in Industriegebäuden oder in Versammlungsstätten, alle 4 Jahre für Aufzüge in Gebäuden mit mehr als zwanzig Wohnungen oder mehr als vier bedienten Geschossen und alle 6 Jahre für alle übrigen, einschließlich Einfamilienhäusern.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 355/2024 ITC AEM 1 art. 11Nur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 13
Vierteljährliche Prüfung der Brandschutzanlagen durchführen
Alle drei Monate werden die Prüfungen des Anexo II an Melde- und Alarmanlagen, Wandhydranten (BIE), Hydranten, ortsfesten Löschanlagen und der Beschilderung durchgeführt und dabei Zustand, Zugänglichkeit und Kennzeichnung kontrolliert. Je nach Ausrüstung können sie vom Betreiber oder vom Wartungsunternehmen ausgeführt werden; die unterzeichneten actas sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Nachweis: datierter Eintrag im Brandschutz-Wartungsregister. Gilt für Gebäude und Betriebe mit Brandschutzanlagen nach RIPCI; die vierteljährliche Kontrolle der Feuerlöscher ist bereits durch die eigene Feuerlöscher-Vorlage abgedeckt.
alle 3 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 513/2017 (RIPCI) art. 21 y Anexo IINur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
Stimmt etwas auf dieser Seite nicht?
Helfen Sie uns, sie korrekt zu halten: Jede Meldung wird von einer Person gelesen.