Brandmeldeanlagen und Wandhydranten — RIPCI (Spanien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Betreiber von Gebäuden oder Betrieben in Spanien mit Brandmelderzentrale, Handfeuermeldern, ausgerüsteten Wandhydranten (BIE) oder Hydranten. Das Paket plant die periodischen Kontrollen der Tabla I des RIPCI, die jährliche Wartung der Tabla II — die nur ein zugelassenes Wartungsunternehmen ausführen darf — und die beiden langen Fristen, die regelmäßig vergessen werden: die Prüfung von Meldern nach Ablauf der Nutzungsdauer und den Austausch der Schläuche. Feuerlöscher haben ein eigenes Paket, ebenso Sicherheitsbeleuchtung und nachleuchtende Kennzeichnung.
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- 7 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 3 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Melder nach Ablauf der Nutzungsdauer prüfen
Nennt der Hersteller keine abweichende Nutzungsdauer, setzt das RIPCI sie mit zehn Jahren ab Inbetriebnahme an; nach dieser Schwelle wird eine repräsentative Stichprobe der Melder geprüft, und die Prüfung wiederholt sich alle fünf Jahre. Ausgeführt wird sie vom zugelassenen Wartungsunternehmen, das die gewählte Stichprobe und das Ergebnis dokumentiert; verpflichtet ist der Betreiber der Anlage. Das ist die Frist, die sich nie selbst meldet, denn kein Alarm ertönt, wenn ein Melder altert: die Erinnerung läuft ab dem Datum der Inbetriebnahme.
alle 120 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtRD 513/2017 (RIPCI) Anexo II, Tabla IINur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 02
Jährliche Wartung der Wandhydranten durchführen lassen
Für ausgerüstete Wandhydranten nennt Tabla II ausdrücklich UNE-EN 671-3: jährliche Inspektion und Wartung von Schrank, Schlauch, Strahlrohr, Ventil und Verschraubungen samt Funktionsprüfung unter Druck. Auch hier ist die Arbeit einem zugelassenen Wartungsunternehmen oder dem Herstellerpersonal vorbehalten, während die Pflicht, sie ausführen zu lassen und das Protokoll aufzubewahren, beim Betreiber der Anlage liegt. Druckprüfungen im langen Zyklus und der Schlauchwechsel folgen eigenen Intervallen.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 513/2017 (RIPCI) Anexo II, Tabla II; UNE-EN 671-3Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 03
Halbjährliche RIPCI-Kontrollen durchführen (Tabla I)
Tabla I kennt nicht nur ein Intervall: neben der vierteljährlichen Spalte steht eine halbjährliche, die jene Elemente zusammenfasst, deren Kontrolle die Verordnung im Sechsmonatsabstand vorsieht. Es gilt dasselbe Regime wie für die andere Spalte — Betreiber, eigenes Personal, Wartungsunternehmen oder Hersteller dürfen sie ausführen — und sie ist mit Datum und Ergebnis festzuhalten. Diese Zeile gibt es, weil eine Anlage, die nur die vierteljährliche Runde dreht, die halbe Tabelle offen lässt: welche Elemente das sind, steht in der für die Anlage geltenden Tabla I.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 513/2017 (RIPCI) Anexo II, Tabla INur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 04
Jährliche Wartung der Brandmeldeanlage durchführen lassen
Einmal jährlich werden an den Melder- und Alarmzentralen die programmierten Abläufe nach UNE-EN 23007-14 gefahren, die Tabla II ausdrücklich nennt: Prüfung der Meldelinien, der Energieversorgungen, der Alarmübertragung und der von der Zentrale angesteuerten Einrichtungen. Auf dieser Stufe darf der Betreiber nicht selbst tätig werden: Anexo II behält die Arbeit einem zugelassenen Wartungsunternehmen oder dem Herstellerpersonal vor. Nachweis: das Jahresprotokoll, das auch die außer Betrieb vorgefundenen Punkte ausweist.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 513/2017 (RIPCI) Anexo II, Tabla II; UNE-EN 23007-14Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 05
Schläuche der Wandhydranten austauschen
Feuerlöschschläuche sind mindestens alle zwanzig Jahre zu ersetzen, es sei denn, der Hersteller bescheinigt für genau diese Schläuche eine längere Haltbarkeit: eine der wenigen RIPCI-Fristen, die in Jahren statt in Monaten steht, und sie wird fällig, wenn die Anlage längst mehrfach den Wartungsbetrieb gewechselt hat. Ausgeführt wird der Austausch vom zugelassenen Wartungsunternehmen auf Verlangen des Betreibers; die Herstellerbescheinigung gehört, falls vorhanden, zum Protokoll, denn nur sie rechtfertigt einen über zwanzig Jahre alten Schlauch. Die periodischen Druckprüfungen bleiben und können einen früheren Austausch erzwingen.
alle 240 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtRD 513/2017 (RIPCI) Anexo II, Tabla II; UNE-EN 671-3Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 06
Vierteljährliche RIPCI-Kontrollen durchführen (Tabla I)
Alle drei Monate werden die Elemente geprüft, die Tabla I des Anexo II dieser Spalte zuordnet: Anzeigeleuchten und Sicherungen der Zentrale, Handfeuermelder, Versorgungsbatterien, optische und akustische Signalgeber, Zugänglichkeit und Kennzeichnung der Wandhydranten und Hydranten. Tabla I lässt zu, dass der Betreiber oder sein Personal sie ausführt, ebenso das Wartungsunternehmen oder der Hersteller; verpflichtet bleibt der Betreiber. Welche Elemente in dieser und welche in der halbjährlichen Spalte stehen, sagt die Tabelle — gelesen an der tatsächlich vorhandenen Anlage.
alle 3 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 513/2017 (RIPCI) Anexo II, Tabla INur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 07
Ausgebaute Zentralen und Melder als Altgeräte abgeben
Ersetzte Zentralen, Module, Handmelder und Brandmelder sind Elektro- und Elektronikgeräte: der gewerbliche Nutzer bleibt dafür verantwortlich, bis sie an eine Sammelstelle oder einen zugelassenen Entsorger übergeben sind, der den Nachweis ausstellt. Ausgelöst wird das bei jedem Austausch, nicht erst beim Rückbau der Anlage — mitgenommen wird das Material in der Regel vom Wartungsunternehmen, samt Begleitpapier. Die Pufferbatterien der Zentrale gehen den Weg der Batterien und Akkumulatoren.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtRD 110/2015 sobre residuos de aparatos eléctricos y electrónicos art. 4Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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