AED — halbautomatische Defibrillatoren (Spanien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für alle, die in Spanien einen AED in einer Sportanlage, einem Einkaufszentrum, einem Hotel, einem Büro oder einem Fahrzeug installiert haben. Das Paket bündelt das Wenige, was RD 365/2009 staatlich vorschreibt — Wartung und Einsatzbereitschaft nach dem Handbuch des Herstellers sicherstellen, die Installation der Behörde der Comunidad Autónoma melden — und die praktischen Fristen, an denen eine Rettung scheitert: abgelaufene Elektroden und Batterie, ignorierter Selbsttest, ein ohne Rücknahme entsorgtes Gerät. Die Intervalle für Elektroden und Batterie stammen von den Herstellern, nicht aus einem Gesetz. Installationspflicht, Registrierung und Schulung unterscheiden sich je nach Comunidad Autónoma: das Paket weist darauf hin, es entscheidet sie nicht.
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- 8 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 24 Monate seit dem letzten Einsatz
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Elektroden des AED austauschen
Elektroden tragen ein aufgedrucktes Verfallsdatum und sind vorher zu ersetzen — und in jedem Fall nach jedem Einsatz, auch wenn kein Schock abgegeben wurde. Marktübliche Modelle nennen meist zwei bis fünf Jahre: das Intervall setzt der Hersteller, nicht ein spanisches Gesetz, und die hier vorgeschlagene Erinnerung nach vierundzwanzig Monaten ist das vorsichtige Ende dieser Spanne. Ein Ersatzsatz lohnt sich: die Elektroden laufen zuerst ab, und ohne sie nützt das Gerät nichts.
alle 24 Monate seit dem letzten EinsatzEmpfohlenRD 365/2009 art. 7; instrucciones del fabricanteNur Spanien - 02
Altbatterien des AED richtig entsorgen
Eine ausgetauschte Batterie gehört nicht in den Hausmüll: sie fällt unter die spanischen Vorschriften zu Batterien und Akkumulatoren, die eine getrennte Sammlung über Sammelstellen und Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung verlangen. Das ist ein Ereignis, kein Intervall: es tritt bei jedem Batteriewechsel ein, und in der Regel nimmt der Lieferant der neuen Batterie die alte mit. Für gebrauchte Elektroden wurde kein eigener Entsorgungsweg ermittelt: es gelten die Angaben des Herstellers und des Entsorgers, der den Rest übernimmt.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtRD 106/2008 sobre pilas y acumuladores y la gestión ambiental de sus residuosNur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 03
Wartung und Einsatzbereitschaft des AED sicherstellen
Wer einen AED installiert — öffentliche Stelle, Unternehmen oder private Einrichtung —, hat dessen Wartung und Erhaltung nach den Anweisungen des Herstellers sicherzustellen: eine Dauerpflicht, keine Frist, und sie gilt ab dem Tag der Installation. Das konkrete Programm (Selbsttests, Kontrollen, Austausch) steht im Gerätehandbuch, das griffbereit bleiben sollte, denn dort stehen die Intervalle. Hilft, Art. 7 des RD 365/2009 einzuhalten, den Artikel zur Wartung; Art. 4 regelt die Meldung der Installation und ist etwas anderes.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtRD 365/2009 art. 7 ('Garantías de mantenimiento')Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 04
Batterie des AED austauschen
Die Batterie ist zu wechseln, bevor die Ladung unter den vom Hersteller genannten Mindestwert fällt — nicht erst bei der ersten Warnung: dann ist das Gerät bereits am Rand. Marktübliche Modelle nennen je nach Technologie und Zahl der Selbsttests zwei bis fünf Jahre; die Erinnerung nach sechsunddreißig Monaten ist ein Mittelweg, keine gesetzliche Pflicht. Nach einem Einsatz mit abgegebenen Schocks gehört die Batterie auch dann geprüft, wenn sie nicht abgelaufen ist.
alle 36 Monate seit dem letzten EinsatzEmpfohlenRD 365/2009 art. 7; instrucciones del fabricanteNur Spanien - 05
Ausgemusterten AED als Elektroaltgerät abgeben
Am Ende der Nutzungsdauer ist das Gerät ein Elektro- und Elektronikaltgerät: der Besitzer bleibt dafür verantwortlich, bis es an eine Sammelstelle oder einen zugelassenen Entsorger übergeben ist, der den Nachweis ausstellt. Ausgelöst wird das bei Außerbetriebnahme, beim Austausch und auch dann, wenn das Gerät als irreparabel verschrottet wird; zuvor die Batterie entnehmen, die ihren eigenen Weg geht. War das Gerät bei der regionalen Behörde gemeldet, ist die Außerbetriebnahme zugleich der Anlass, diese Meldung zu aktualisieren.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtRD 110/2015 sobre residuos de aparatos eléctricos y electrónicos art. 4Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 06
Installation des AED der Comunidad Autónoma melden
RD 365/2009 richtet kein staatliches Register ein: Art. 4.2 verweist auf ein Meldeverfahren, das jede Comunidad Autónoma selbst regelt und das in mehreren Regionen die Form eines Registers mit Standort des Geräts, verantwortlicher Person und Kontaktdaten annimmt. Verpflichtet ist der Inhaber des Ortes, an dem der AED installiert ist; die Meldung ist zu wiederholen, wenn das Gerät umzieht, die Verantwortung wechselt oder es außer Betrieb geht. Das Paket veröffentlicht keinen regionalen Erlass: es sind siebzehn, und das Dossier konnte sie nicht an Primärquellen nachprüfen — maßgeblich ist der Erlass der Comunidad, in der der Standort liegt.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtRD 365/2009 art. 4.2; normativa autonómica de desarrolloNur Spanien - 07
Statusanzeige und Selbsttest des AED kontrollieren
Handelsübliche Geräte führen selbsttätig einen regelmäßigen Selbsttest aus und zeigen das Ergebnis über eine Anzeige oder ein Display: ein regelmäßiger Blick darauf ist der billigste Weg, eine leere Batterie oder einen gelösten Elektrodenstecker rechtzeitig zu bemerken. Die Kontrolle erfolgt visuell, jede am Standort tätige Person kann sie übernehmen, eine Fachkraft ist nicht nötig. Keine spanische Vorschrift legt ein Intervall fest: das hier vorgeschlagene ist Praxis, maßgeblich bleibt das Handbuch des Herstellers.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateEmpfohlenRD 365/2009 art. 7; instrucciones del fabricanteNur Spanien - 08
Nachhalten, wer zur AED-Nutzung geschult ist
RD 365/2009 öffnet die Anwendung des AED für nichtmedizinisches Personal, doch Schulungsanforderungen und deren Auffrischung regelt jede Comunidad Autónoma selbst: wer den Standort führt, muss jederzeit wissen, wie viele geschulte Personen in den Schichten sind und wann deren Nachweise ablaufen. Das ist eine organisatorische Kontrolle — das jährliche Intervall stammt von uns, nicht aus einer Vorschrift — und soll den klassischen Fall rechtzeitig aufdecken: das Gerät ist da, die geschulten Personen sind weg.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelRD 365/2009; normativa autonómica de formaciónNur Spanien
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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