Aufzüge — Wartung und Prüfungen (Spanien)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für den Betreiber eines Aufzugs in Spanien — Hausverwaltung, Eigentümer oder Betreiber eines Hotels, Ladens oder Werks. Das Paket plant die beiden Intervalle, die ITC AEM 1 getrennt hält: die Wartungsbesuche des Wartungsunternehmens, die vom Gebäudetyp abhängen, und die wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle, die von der Nutzung abhängt. Dazu kommt, was nach einer negativen Prüfung folgt — sechs Monate für schwere Mängel, sofortige Außerbetriebnahme bei sehr schweren — und die zu führende Dokumentation. Aufzüge tauchen auch knapp im Paket zur Gebäudetechnik auf: hier stehen sie vollständig.
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- 6 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat seit dem letzten Einsatz
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Wiederkehrende Prüfung des Aufzugs veranlassen
Über die Wartung hinaus unterliegt der Aufzug einer wiederkehrenden Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle, die vom wartenden Unternehmen unabhängig ist. Das Intervall richtet sich nach der Nutzung des Gebäudes: zwei Jahre für Aufzüge in Industriegebäuden und Versammlungsstätten, vier Jahre in Gebäuden mit mehr als zwanzig Wohnungen oder mehr als vier bedienten Geschossen, sechs Jahre in allen übrigen Fällen. Der Betreiber muss sie rechtzeitig beantragen: die Erinnerung ist auf den Zweijahresfall eingestellt, den engsten.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 355/2024 ITC AEM 1 art. 11Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 02
Wartungsbesuche am Aufzug durchführen lassen
Der Betreiber des Aufzugs muss einen laufenden Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Wartungsunternehmen haben, das die vorbeugenden Besuche im Takt des Art. 5.4 durchführt: alle vier Monate bei den im Text genannten Wohnhausaufzügen, monatlich in allen übrigen Fällen, wobei zwischen zwei Vor-Ort-Besuchen nicht weniger als 20 und nicht mehr als 45 Tage liegen dürfen. Die Erinnerung ist auf den monatlichen Fall eingestellt, den engsten: wer unter den viermonatlichen Fall fällt, verlängert das Intervall. Achtung: In Kraft ist die ITC AEM 1 des RD 355/2024, die das RD 88/2013 zum 1. Juli 2024 abgelöst hat — die Einstufung der eigenen Anlage ist an Art. 5.4 zu prüfen, nicht an den Tabellen des aufgehobenen Dekrets. Nachweis: gültiger Vertrag und Besuchsaufzeichnung.
jeden Monat seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtRD 355/2024 ITC AEM 1 art. 5.4Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 03
Das Aufzugsbuch aktuell halten
Wartungsbesuche, Prüfberichte, Reparaturen, Einschließungen von Personen und Befreiungen: das rekonstruiert eine Prüfung rückwärts, und nach zwei Jahren erinnert sich niemand mehr daran. Alles in einem einzigen Buch zu bündeln ist eine organisatorische Pflicht des Betreibers oder der Verwaltung, keine Pflicht mit eigenem Intervall: die hier vorgeschlagene jährliche Durchsicht soll die Lücken finden, bevor die Überwachungsstelle sie findet. Nachweis: das Buch selbst samt Anlagen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelRD 355/2024 ITC AEM 1Nur Spanien - 04
Schwere Prüfmängel binnen sechs Monaten beheben
Stellt die wiederkehrende Prüfung schwere Mängel fest, ist die Behebung innerhalb einer Höchstfrist von sechs Monaten ab dem Prüftermin auszuführen: die Frist läuft ab der Prüfung, nicht ab dem Tag, an dem der Bericht die Verwaltung erreicht. Ausgeführt wird sie vom Wartungsunternehmen im Auftrag des Betreibers, der verpflichtet bleibt und die Behebung belegen können muss. Diese Kontrolle schließt, sobald die Behebung dokumentiert ist; hat die Prüfung keine schweren Mängel ergeben, schließt sie sofort.
alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRD 355/2024 ITC AEM 1Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026 - 05
Aufzug bei sehr schwerem Mangel stilllegen
Ein als sehr schwer eingestufter Mangel kennt keine Behebungsfrist: der Aufzug ist sofort außer Betrieb zu nehmen und darf erst wieder fahren, wenn der Mangel behoben und überprüft ist. Das ist eine Dauerpflicht des Betreibers, der die Nutzung tatsächlich verhindern muss — ein vergessener Aushang genügt nicht — und sie gilt auch, wenn das Wartungsunternehmen den Zustand zwischen zwei Prüfungen meldet. Hilft, die geltende ITC AEM 1 (RD 355/2024) einzuhalten: die Nummer des Apartado zur Mangeleinstufung ist an diesem Text zu prüfen, da das oft zitierte Dekret von 2013 seit dem 1. Juli 2024 aufgehoben ist.
- 06
Ersetzte Elektronikbauteile der WEEE-Sammlung zuführen
Steuerschränke, Platinen, Antriebsregler, Tableaus und Anzeigen, die bei einer Reparatur oder Modernisierung ersetzt werden, sind Elektro- und Elektronikgeräte: sie sind an eine Sammelstelle oder einen zugelassenen Entsorger zu übergeben, der den Nachweis ausstellt, und bis dahin bleibt der Besitzer verantwortlich. In der Praxis nimmt sie das ausführende Unternehmen mit: den Nachweis sollte man sich sofort geben lassen, später ist er nicht mehr zu bekommen. Batterien der Notsysteme gehen den Weg der Batterien und Akkumulatoren.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtRD 110/2015 sobre residuos de aparatos eléctricos y electrónicos art. 4Nur SpanienQuellegeprüft am 12.09.2026
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