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BrandschutzpflichtenKonformitätspaket

Rauchwarnmelder im Wohnbereich (Deutschland)

Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.

Für alle, die in Deutschland eine Wohnung besitzen, bewohnen oder vermieten. Deckt die beiden Termine ab, auf die es wirklich ankommt — die Funktionsprüfung mindestens einmal jährlich und den Austausch des Geräts spätestens zehn Jahre und sechs Monate nach Inbetriebnahme — dazu die Frage, wo Rauchwarnmelder Pflicht sind, die Aufteilung der Verantwortung zwischen Eigentümer und Mieter sowie die Dokumentation der Prüfung, die vor allem Vermieter brauchen. Brandmeldeanlagen in Betrieben und Kohlenmonoxidmelder sind nicht abgedeckt.

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  • 6 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 12 Monate seit der letzten Inspektion

Vorgesehene Prüfungen

Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.

Version 1Abgedeckte LänderDeutschland
Prüfungen nach Land

Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.

  1. 01

    Klären, wer einbaut und wer wartet

    Einbau und laufende Wartung liegen nicht immer in derselben Hand: Fast überall baut der Eigentümer ein, mehrere Länder weisen die Wartung jedoch dem unmittelbaren Besitzer zu, andere belassen sie beim Eigentümer, der sie vertraglich übertragen kann. Im Mietvertrag festzuhalten, wer was übernimmt, erspart die Diskussion nach einem Schadensfall, wenn derjenige einsteht, der verpflichtet war. Ist eine Fachfirma beauftragt, gehört auch das hinein, samt der Regelung, wie der Mieter den Zutritt ermöglicht.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelLandesbauordnung des jeweiligen LandesNur Deutschland
  2. 02

    Rauchwarnmelder nach 10 Jahren und 6 Monaten austauschen

    Die Frist läuft ab der Inbetriebnahme, nicht ab Kaufdatum und auch nicht ab dem auf der Verpackung aufgedruckten Datum: zehn Jahre plus sechs Monate, danach wird das Gerät ersetzt und nicht repariert. Die optische Messkammer altert und verliert an Empfindlichkeit, selbst wenn der Melder nie ausgelöst hat und die Batterie noch hält. Wer austauscht, richtet sich wie bei der Jahresprüfung nach der Landesbauordnung. Das Datum der Inbetriebnahme beim Anbringen auf dem Gerät zu notieren ist das, was diesen Termin zehn Jahre später beherrschbar macht.

    alle 126 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtDIN 14676-1Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026
  3. 03

    Prüfen, wo Rauchwarnmelder Pflicht sind

    Die Einbaupflicht besteht in allen sechzehn Ländern, steht aber jeweils in der Landesbauordnung, und die Formulierungen unterscheiden sich: In der Regel sind Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen, auszustatten, manche Länder verlangen mehr. Diese Karte zählt die Räume nicht Land für Land auf — maßgeblich ist die Landesbauordnung des eigenen Landes. Eingebaut wird üblicherweise durch den Eigentümer, auch bei vermieteten Wohnungen; eine erneute Prüfung lohnt nach Nutzungsänderung von Räumen oder nach einem Umbau.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtLandesbauordnung des jeweiligen LandesNur Deutschland
  4. 04

    Rauchwarnmelder einmal im Jahr prüfen

    Mindestens einmal jährlich, mit einer Toleranz von plus/minus drei Monaten, ist jeder Melder zu prüfen: Prüftaste, freie Raucheintrittsöffnungen ohne Staub und Spinnweben, kein neues Möbelstück oder Objekt im Umkreis von einem halben Meter. Wer dazu verpflichtet ist, richtet sich nach der Landesbauordnung — in vielen Ländern hält der Mieter das Gerät betriebsbereit, in anderen bleibt es beim Eigentümer — und in beiden Fällen darf eine Fachfirma übernehmen. Die Prüfung hilft, die Betriebsbereitschaft sicherzustellen; sie ersetzt die Pflicht nicht und bescheinigt nichts.

    alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN 14676-1 i.V.m. der LandesbauordnungNur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026
  5. 05

    Die jährliche Prüfung dokumentieren

    Wer die eigene Wohnung prüft, schuldet niemandem einen Nachweis, doch ein Blatt mit Datum, geprüften Räumen und Ergebnis kostet nichts und hilft dem Gedächtnis. Für Vermieter sieht es anders aus: Nach einem Brand stellen Versicherer und Gericht dieselbe Frage — wer hat wann geprüft — und ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage. Übernimmt eine Fachfirma die Prüfung, genügt deren Bericht mit der Liste der Geräte und Seriennummern.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelNur Deutschland
  6. 06

    Stör- und Batteriesignal nicht ignorieren

    Ein einzelner Piepton alle dreißig oder sechzig Sekunden ist kein Defekt des Melders: So meldet er eine fast leere Batterie oder eine Störung. Bei Geräten mit wechselbarer Batterie wird die Zelle getauscht; bei Geräten mit fest verbauter Zehnjahresbatterie bedeutet dieses Signal, dass das Gerät sein Lebensende erreicht hat und ersetzt werden muss. Ihn zum Verstummen von der Decke zu nehmen ist die häufigste Reaktion und der schnellste Weg in den ungeschützten Zustand: Kommt das Signal nachts, Batterie sofort tauschen und den Melder morgens wieder anbringen.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateEmpfohlenNur Deutschland

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