Sicherheitsbeleuchtung (Deutschland)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Arbeitgeber und Gebäudebetreiber in Deutschland mit Sicherheitsbeleuchtung und beleuchteten Rettungszeichen. Deckt die monatliche Kurzprüfung, die jährliche Prüfung über die volle Bemessungsbetriebsdauer, die deutsche 15-Sekunden-Anforderung auf Fluchtwegen, die arbeitstägliche Kontrolle der Anzeigen an der Zentrale, das Prüfbuch und den Batterietausch ab. Die lichttechnische Auslegung der Anlage, die Vorgaben einzelner Sonderbauverordnungen und die Sicherheitsbeleuchtung temporärer Baustellen sind nicht abgedeckt.
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- 7 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Bedarf und Umfang der Sicherheitsbeleuchtung prüfen
Wo Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist und wie weit sie reichen muss, lässt sich nicht nach Augenmaß entscheiden: Es ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, aus der ASR A3.4/3 und bei vielen Gebäuden zusätzlich aus Baugenehmigung oder einschlägiger Sonderbauverordnung. Diese Karte nennt weder Schwellen noch Flächen; sie sind in der geltenden Fassung der ASR A3.4/3 nachzulesen. Die Überprüfung wiederholt sich nach jeder Layoutänderung, jedem neuen Bereich und jeder Änderung der Fluchtwege, denn dort entstehen die ungedeckten Abschnitte.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtArbStättV Anhang Nr. 3.4 i.V.m. ASR A3.4/3Nur Deutschland - 02
Jährlich die Bemessungsbetriebsdauer prüfen
Einmal jährlich wird die Anlage über die gesamte Bemessungsbetriebsdauer geprüft — mindestens eine Stunde nach DIN EN 1838, drei Stunden, wo die Planung es vorsieht — um zu sehen, ob die Batterien tatsächlich bis zum Ende tragen. Der Test wird außerhalb der Betriebszeit gestartet, weil das Gebäude währenddessen ohne Reserve ist und die Batterien danach Ladezeit brauchen. Durchgeführt wird er vom Betreiber oder einer Fachfirma; das Ergebnis mit den vorzeitig ausgefallenen Leuchten ist schriftlich festzuhalten.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN EN 50172 i.V.m. DIN EN 1838Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 03
15-Sekunden-Anforderung auf Fluchtwegen prüfen
In Deutschland müssen Fluchtwege binnen fünfzehn Sekunden nach Netzausfall die volle Sicherheitsbeleuchtungsstärke erreichen: Die ASR A3.4/3 ist strenger als die europäische Norm allein, die fünfzig Prozent in fünf und hundert Prozent in sechzig Sekunden genügen lässt. Das ist eine Anlagenanforderung und keine Wartung: Sie ist bei der Planung, beim Austausch der Zentrale oder einer Leuchtengruppe und bei jeder Änderung der Fluchtwegführung nachzuweisen. Nachgewiesen wird sie durch eine Elektrofachkraft; der gemessene Wert gehört in die Anlagendokumentation.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtASR A3.4/3Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 04
Batterien nach Herstellerangabe ersetzen
Die Batterien der Zentrale und die der Einzelbatterieleuchten haben eine begrenzte Lebensdauer, und kein deutsches Gesetz nennt eine Austauschfrist: Maßgeblich sind die Angaben der Hersteller von Zentrale und Leuchten. Das praktische Signal liefert die jährliche Betriebsdauerprüfung: Fällt eine Leuchtengruppe vorzeitig aus, sind diese Batterien am Ende, auch wenn der Kalender etwas anderes sagt. Den Tausch übernimmt eine Elektrofachkraft, und das Datum gehört ins Prüfbuch, damit es beim nächsten Mal einen Bezugspunkt gibt.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenNur Deutschland - 05
Monatliche Kurzprüfung durchführen
Einmal im Monat wird für etwa eine Minute ein Netzausfall simuliert und geprüft, ob jede Sicherheitsleuchte und jedes Rettungszeichen anläuft. Verpflichtet ist der Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber; die Prüfung darf eingewiesenes Personal durchführen, Eingriffe in die Anlage bleiben einer Elektrofachkraft vorbehalten. Anlagen mit automatischer Prüfeinrichtung prüfen selbsttätig, das Ergebnis ist dennoch zu lesen und zu dokumentieren: Ein automatischer Test, den niemand ansieht, belegt nichts.
jeden Monat seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN EN 50172 (DIN VDE V 0108-100)Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 06
Anzeigen der Zentrale arbeitstäglich kontrollieren
An jedem Arbeitstag muss jemand die Anzeigen an der Zentrale oder an den Versorgungsverteilern ansehen und bemerken, ob eine Störung gemeldet ist: eine interne Routine von dreißig Sekunden, kein technischer Eingriff. Beauftragt ist eine Person des Betreibers — Pförtner, Bereichsleitung, wer das Gebäude aufschließt — und sie muss nur den Betriebs- vom Störungsmelder unterscheiden können. Störungen gehen an die Elektrofachkraft oder die Wartungsfirma und werden nicht vor Ort behoben.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateBetriebliche RegelDIN EN 50172 (DIN VDE V 0108-100)Nur Deutschland - 07
Prüfbuch der Sicherheitsbeleuchtung führen
Alle Prüfungen — monatlich, jährlich, außerordentlich nach einer Änderung — kommen in ein einziges Prüfbuch mit Datum, Ergebnis, festgestellten Mängeln und ergriffenen Maßnahmen. Das ist die organisatorische Pflicht, die den Rest zusammenhält: Ohne Prüfbuch sehen eine durchgeführte und eine vergessene Prüfung gleich aus. Das Prüfbuch darf auf Papier oder als Export der automatischen Prüfeinrichtung geführt werden, solange es für Prüfende verfügbar bleibt und auch getauschte Leuchten festhält.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelDIN EN 50172 (DIN VDE V 0108-100)Nur Deutschland
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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