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FahrzeugpflichtenKonformitätspaket

Fuhrpark — Halterpflichten (Deutschland)

Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.

Für Unternehmen in Deutschland, die Beschäftigten Fahrzeuge zur Verfügung stellen oder gewerblichen Verkehr betreiben. Deckt die Hauptuntersuchung von Nutzfahrzeugen, die Sicherheitsprüfung, die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70, die Führerscheinkontrolle, die jährliche Fahrerunterweisung und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern nach BKrFQG ab. Nicht abgedeckt sind Fahrtenschreiber und Lenkzeiten, ADR sowie die Besteuerung des Dienstwagens.

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  • 6 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 6 Monate seit der letzten Inspektion

Vorgesehene Prüfungen

Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.

Version 1Abgedeckte LänderDeutschland
Prüfungen nach Land

Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.

  1. 01

    Jährliche UVV-Prüfung der betrieblichen Fahrzeuge durchführen lassen

    Der Unternehmer lässt Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen, was Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit umfasst. Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren; in der Praxis wird die Prüfung mit HU oder Wartung verbunden, ist aber gesondert zu dokumentieren, weil sie auch Aufbauten, Ladung, Zurrpunkte und Ausrüstung erfasst. Gilt für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge, auch für Dienstwagen mit gültiger HU: die HU ersetzt die UVV-Prüfung nicht.

    alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDGUV Vorschrift 70 § 57Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026
  2. 02

    Fahrer mindestens einmal jährlich unterweisen

    Beschäftigte, die betriebliche Fahrzeuge führen, sind vor der ersten Nutzung und danach mindestens einmal jährlich über die spezifischen Gefährdungen zu unterweisen (Umgang mit dem Fahrzeug, Beladung und Ladungssicherung, Verhalten bei Panne und Unfall). Nachweis ist der unterschriebene Unterweisungsnachweis; nach § 35 der DGUV Vorschrift 70 darf das Führen nur Versicherten übertragen werden, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, unterwiesen und zuverlässig sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Gilt für alle Beschäftigten, die betriebliche Fahrzeuge nutzen, einschließlich persönlich zugewiesener Dienstwagen.

    alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtArbSchG § 12 i.V.m. DGUV Vorschrift 1 § 4 und DGUV Vorschrift 70 § 35Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026
  3. 03

    Berufskraftfahrer alle 5 Jahre 35 Stunden weiterbilden lassen

    Berufskraftfahrer der Klassen C/CE/C1/C1E und D/DE/D1/D1E absolvieren alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Unterrichtseinheiten in Modulen von mindestens 7 Einheiten; die Frist kann an den Ablauf des Führerscheins angeglichen werden, sofern der Zeitraum nicht kürzer als 3 und nicht länger als 7 Jahre ist. Nachweis sind die Schlüsselzahl 95 im Führerschein oder der Fahrerqualifizierungsnachweis sowie die Teilnahmebescheinigungen der Module. Gilt nur für die gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung; nicht für Fahrer von Dienstwagen oder Fahrzeugen bis 3,5 t und nicht für die Ausnahmen des § 1 Abs. 2 BKrFQG.

    alle 60 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtBKrFQG § 5 (durata di 35 Unterrichtseinheiten: BKrFQV)Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026
  4. 04

    Führerscheine der Fahrer halbjährlich kontrollieren

    Wer einem Beschäftigten ein Fahrzeug überlässt, muss sich vergewissern, dass dieser eine gültige Fahrerlaubnis besitzt; § 31 Abs. 2 StVZO schreibt keine wiederkehrende Kontrolle vor, doch Rechtsprechung und Versicherungspraxis sehen die halbjährliche Sichtkontrolle des Originals mit Datum und Unterschrift als Sorgfaltsmaßstab gegen den Vorwurf des Organisationsverschuldens. Nachweis ist der Kontrollnachweis. Gilt für Unternehmen, die Dienstwagen oder Poolfahrzeuge überlassen; die Übertragung der Kontrolle auf einen internen Verantwortlichen bedarf der Schriftform und bleibt unter Aufsicht der Geschäftsleitung.

    alle 6 Monate seit der letzten InspektionEmpfohlenStVG § 21 i.V.m. StVZO § 31 Abs. 2Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026
  5. 05

    Nutzfahrzeuge alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung vorführen

    Der Halter führt Lkw über 3,5 t, Kraftomnibusse und Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen alle 12 Monate bei einer anerkannten Überwachungsorganisation zur Hauptuntersuchung vor. Nachweis sind der Untersuchungsbericht und die aktualisierte Prüfplakette. Gilt für Lkw über 3,5 t, Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen mit Fahrer; Lkw bis 3,5 t folgen der regulären Frist von 24 Monaten.

    alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtStVZO § 29 i.V.m. Anlage VIII Nr. 2Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026
  6. 06

    Sicherheitsprüfung an schweren Fahrzeugen durchführen lassen

    Bei Lkw über 7,5 t, Anhängern über 10 t und Kraftomnibussen tritt die Sicherheitsprüfung von Bremsen, Fahrgestell, Lenkung und Verbindungseinrichtungen neben die Hauptuntersuchung, im Regelfall halbjährlich und bei älteren Omnibussen bis zu vierteljährlich. Nachweis ist das Prüfprotokoll der SP; vor dem Setzen einer Frist für einen Omnibus ist die Zeile der Anlage VIII für dessen Kategorie zu lesen, da die Frist 3, 6 oder 9 Monate betragen kann. Gilt für Lkw über 7,5 t, Anhänger über 10 t und Kraftomnibusse, nicht für leichte Fahrzeuge.

    alle 6 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtStVZO § 29 i.V.m. Anlage VIII und Anlage VIIIaNur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026

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