Brandschutztüren und Feststellanlagen (Deutschland)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Arbeitgeber und Gebäudebetreiber in Deutschland mit Feuer- und Rauchschutzabschlüssen, mit oder ohne Feststellanlage. Deckt die jährliche sicherheitstechnische Prüfung des Abschlusses, die monatliche Funktionsprüfung der Feststellanlage, die jährliche Prüfung durch eine zertifizierte Fachkraft, die Kontrolle des Kennzeichnungsschilds und die Nutzungsdisziplin ab, die verhindert, dass eine Brandschutztür mit einem Keil offen gehalten wird. Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen, die baulichen Anforderungen der Landesbauordnungen und automatische Eingangstüren als solche sind nicht abgedeckt.
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- 6 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Brandschutztüren alle 12 Monate prüfen lassen
Verpflichtet ist der Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber; die Prüfung übernimmt ein Sachkundiger mit einschlägiger Ausbildung für Türen und kraftbetätigte Tore, nicht der allgemeine Haustechniker. Geprüft werden vollständiges selbsttätiges Schließen, Intumeszenzdichtungen, Bänder, Schloss, Schließmittel und bei Toren Antrieb und Sicherheitseinrichtungen. Zwölf Monate sind der längste zulässige Abstand, das Prüfbuch des Herstellers kann jedoch eine kürzere Frist verlangen, die dann vorgeht. Nachweis ist der Prüfbericht, abgelegt bei den Zulassungsunterlagen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtASR A1.7 Abs. 10.2 i.V.m. DIN 14677Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 02
Feststellanlagen monatlich funktionsprüfen
Die monatliche Funktionsprüfung obliegt dem Betreiber oder einer von ihm beauftragten Person und setzt keine besondere Qualifikation voraus: Melder oder Handauslösetaster betätigen und prüfen, ob der Abschluss selbsttätig und vollständig schließt. Nach zwölf aufeinanderfolgenden mängelfreien Prüfungen darf der Abstand auf drei Monate verlängert werden; ein einziger Mangel setzt ihn auf einen Monat zurück. Jede Prüfung ist mit Datum und Ergebnis im Kontrollbuch der Feststellanlage einzutragen — ohne Eintrag ist die Verlängerung nicht belegbar.
jeden Monat seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN 14677-1 i.V.m. der bauaufsichtlichen Zulassung (DIBt)Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 03
Feststellanlagen jährlich durch eine Fachkraft prüfen lassen
Einmal jährlich ist die Feststellanlage durch eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen zu prüfen: Rauchmelder, Energieversorgung, Haftmagnet, Steuerelektronik und Verhalten bei Netzausfall. Das ist eine andere Prüfung als die monatliche Funktionsprüfung und ersetzt sie nicht. Verpflichtet ist der Betreiber, der auch den Prüfbericht aufbewahren muss: Eine fehlende Jahresprüfung ist das Erste, wonach ein Sachverständiger nach einem Brand fragt.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN 14677-2Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 04
Kennzeichnungsschild lesbar halten
Jede Brandschutztür trägt ein Schild mit Hersteller, Typ und Zulassungsnummer: Es belegt, dass es sich tatsächlich um einen Feuerschutzabschluss handelt. Fehlt das Schild, ist es überstrichen oder unleserlich, entfällt die bauaufsichtliche Verwendbarkeit und die Tür ist wie eine gewöhnliche Tür zu behandeln, bis die Dokumentation wiederhergestellt ist. Die Kontrolle obliegt dem Betreiber und gehört zu jeder Prüfung — nach einem Anstrich der Flure ist sie der erste Punkt.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtASR A1.7Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 05
Brandschutztüren nicht mit Keilen offen halten
Eine Brandschutztür, die mit einem Keil, einer Kiste oder einem angelehnten Feuerlöscher offen gehalten wird, trennt nichts mehr: Es ist die häufigste Art, eine Brandschutzinvestition zunichtezumachen. Der Betreiber unterweist das Personal und geht regelmäßig durch Flure und Lager, um improvisierte Feststellungen zu entfernen. Muss eine Tür während der Arbeit tatsächlich offen bleiben, ist die einzige zulässige Lösung eine zugelassene Feststellanlage, die sie bei Melderauslösung selbsttätig schließt.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateBetriebliche RegelASR A1.7Nur Deutschland - 06
Gültigkeit des Fachkraft-Nachweises prüfen
Der Kompetenznachweis einer Fachkraft für Feststellanlagen gilt fünf Jahre und ist danach zu erneuern. Das ist keine Pflicht des Betreibers, wird aber zu seinem Problem, wenn die Jahresprüfung von einer nicht mehr berechtigten Person unterschrieben wurde. Den Nachweis vor dem Einsatz vorlegen zu lassen und ihn einmal jährlich zusammen mit dem Wartungsvertrag durchzusehen, kostet fünf Minuten und erledigt den Punkt. Das gilt auch, wenn der Beauftragte der Errichter der Anlage ist.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelDIN 14677-2Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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