Organisatorischer und anlagentechnischer Brandschutz (Deutschland)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Arbeitgeber und Gebäudebetreiber in Deutschland. Deckt die Brandschutzordnung nach DIN 14096, die jährliche Brandschutzunterweisung, die Brandschutzhelfer, Räumungsübungen und die Instandhaltung brandschutztechnischer Anlagen ab: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen und Wandhydranten. Seit der Erweiterung vom September 2026 enthält es zusätzlich die Produktfristen, die ein Betreiber jedes Jahr trifft: Feuerlöscher, Brandschutztüren, Feststellanlagen, die monatliche Kontrolle der Wandhydranten und die deutsche 15-Sekunden-Anforderung auf Fluchtwegen. Wer einen größeren Bestand betreut, findet die Einzelheiten in den eigenen Paketen (de-feuerloescher, de-brandschutztueren, de-wandhydranten, de-notbeleuchtung); Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen und die baulichen Anforderungen der einzelnen Landesbauordnungen sind weiterhin nicht abgedeckt.
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Was er bereits zur Hand hat
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- 17 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Wandhydranten monatlich kontrollieren
Einmal im Monat prüft der Betreiber oder eine beauftragte Person, ob jeder Wandhydrant ohne Umräumen erreichbar ist, der Schrank sich öffnen lässt, die Kennzeichnung sichtbar ist und Haspel, Schlauch, Strahlrohr und Ventil keine offensichtlichen Schäden zeigen. Eine Qualifikation ist nicht nötig: Es ist ein Kontrollgang zusätzlich zur jährlichen Prüfung durch die Fachfirma. Das Festgestellte gehört notiert, denn der durch eine Palette verstellte Hydrant ist der häufigste Mangel.
jeden Monat seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN 14462:2023-07Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 02
Brandschutzhelfer ausbilden und 5 % vorhalten
Der Arbeitgeber muss über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Brandschutzhelfer verfügen: ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend, unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb; die Ausbildung umfasst einen theoretischen Teil und eine praktische Löschübung. Nachweis ist die jährlich überprüfte Liste der benannten Personen mit ihren Ausbildungsnachweisen. Gilt für alle Betriebe mit Beschäftigten; bei erhöhter Brandgefährdung ist der Anteil auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zu erhöhen, in Kleinstbetrieben ist mindestens eine ausgebildete Person je Schicht erforderlich.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtASR A2.2 Punkt 7.3 i.V.m. ArbSchG § 10Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
15-Sekunden-Anforderung auf Fluchtwegen prüfen
In Deutschland müssen Fluchtwege binnen fünfzehn Sekunden nach Netzausfall die volle Sicherheitsbeleuchtungsstärke erreichen: Die ASR A3.4/3 ist strenger als die europäische Norm allein, die fünfzig Prozent in fünf und hundert Prozent in sechzig Sekunden genügen lässt. Das ist eine Anlagenanforderung und keine Wartung: Sie ist bei der Planung, beim Austausch der Zentrale oder einer Leuchtengruppe und bei jeder Änderung der Fluchtwegführung durch eine Elektrofachkraft nachzuweisen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtASR A3.4/3Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 04
Feststellanlagen monatlich funktionsprüfen
Die monatliche Funktionsprüfung obliegt dem Betreiber oder einer beauftragten Person und setzt keine besondere Qualifikation voraus: Melder oder Handauslösetaster betätigen und prüfen, ob der Abschluss selbsttätig und vollständig schließt. Nach zwölf aufeinanderfolgenden mängelfreien Prüfungen darf der Abstand auf drei Monate wechseln, ein einziger Mangel setzt ihn zurück. Jede Prüfung ist mit Datum und Ergebnis im Kontrollbuch einzutragen.
jeden Monat seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN 14677-1 i.V.m. der bauaufsichtlichen Zulassung (DIBt)Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 05
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen jährlich warten lassen
Der Betreiber lässt die RWA mindestens einmal jährlich durch eine Fachfirma warten, mit Auslöseprobe sowie Prüfung von Notstromversorgung und Antrieben, ergänzt um außerordentliche Prüfungen nach Brand, Sturm oder Änderungen. Nachweis ist der im Prüfbuch der Anlage eingetragene Wartungsbericht. Gilt für Gebäude mit RWA nach Baugenehmigung oder Sonderbauverordnung (Sicherheitstreppenräume, Hallen, Garagen); die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen kommt zur Wartung hinzu und erfolgt nach der Prüfverordnung des Landes in der Regel alle drei Jahre. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDIN 18232-2 / VdS 2098 i.V.m. Landesbauordnung und Prüfverordnung des LandesNur DeutschlandQuelle - 06
Brandmeldeanlage jährlich durch Fachfirma warten lassen
Die jährliche Wartung durch eine nach DIN 14675 zertifizierte Fachfirma umfasst die Sichtprüfung der gesamten Anlage, das Auslösen aller Melder, die Kontrolle der richtigen Anzeige am Feuerwehr-Bedienfeld, Funktionsproben von Alarmierungen und Ansteuerungen sowie die Prüfung der Sicherheitsstromversorgung. Nachweis ist der Wartungsbericht der Fachfirma. Gilt für Gebäude mit Brandmeldeanlage; Notstromakkumulatoren sind spätestens nach 4 Jahren zu tauschen, diese Frist ist anhand der Anlagendokumentation zu bestätigen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDIN 14675-1 i.V.m. DIN VDE 0833-1Nur DeutschlandQuelle - 07
Feststellanlagen jährlich durch eine Fachkraft prüfen lassen
Einmal jährlich ist die Feststellanlage durch eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen zu prüfen, deren Kompetenznachweis fünf Jahre gilt: Melder, Energieversorgung, Haftmagnet, Steuerelektronik und Verhalten bei Netzausfall. Das ist eine andere Prüfung als die monatliche Funktionsprüfung und ersetzt sie nicht. Verpflichtet ist der Betreiber, der den Prüfbericht bei den Unterlagen des Abschlusses ablegt.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN 14677-2Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 08
Brandschutztüren alle 12 Monate prüfen lassen
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sind höchstens alle zwölf Monate durch einen Sachkundigen mit einschlägiger Ausbildung für kraftbetätigte Tore zu prüfen, beauftragt vom Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber. Geprüft werden vollständiges selbsttätiges Schließen, Intumeszenzdichtungen, Bänder, Schloss und Schließmittel. Verlangt das Prüfbuch des Herstellers eine kürzere Frist, geht diese vor. Das eigene Paket de-brandschutztueren ergänzt Feststellanlagen und Nutzungsdisziplin.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtASR A1.7 Abs. 10.2 i.V.m. DIN 14677Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 09
Wandhydranten jährlich prüfen lassen
Die jährliche Prüfung durch eine Fachfirma umfasst den allgemeinen Zustand, die Gängigkeit der Bauteile, die Messung von Ruhe- und Fließdruck sowie die Kontrolle von Schlauchhaspel und Schlauch; die Druckprüfung des Schlauchs wird alle 5 Jahre wiederholt. Nachweis ist der Prüfbericht mit den gemessenen Druckwerten. Gilt für Gebäude mit Wandhydranten nach Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept; die Druckprüfung erfordert bei öffentlichem Netz die Mitwirkung des Wasserversorgers. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDIN 14462 i.V.m. DIN EN 671-3Nur DeutschlandQuelle - 10
Brandschutzhelfer alle 3 bis 5 Jahre auffrischen
Es wird empfohlen, die Unterweisung der Brandschutzhelfer mit praktischer Löschübung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen: das ist eine Empfehlung und keine gesetzliche Frist, die Qualifikation läuft formal nicht ab. Nachweis ist der Auffrischungsnachweis mit dem Datum der Löschübung; 36 Monate sind der vorsichtige Rand der Spanne. Gilt für jeden benannten Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung ist der Abstand zu verkürzen.
alle 36 Monate seit der letzten InspektionEmpfohlenASR A2.2 Punkt 7.3; DGUV Information 205-023Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026 - 11
Räumungsübung durchführen
Die Räumungsabläufe sind in angemessenen Abständen zu üben, wobei Datum, Dauer, festgestellte Schwachstellen und Abhilfemaßnahmen festzuhalten sind. Nachweis ist der Übungsbericht. Gilt, wenn ein Flucht- und Rettungsplan vorliegt; für Schulen, Krankenhäuser, Hotels und Versammlungsstätten schreiben Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen häufig feste, oft jährliche Intervalle vor. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 24 MonateEmpfohlenArbSchG § 10; ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)Nur DeutschlandQuelle - 12
Monatliche Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung durchführen
Einmal im Monat simuliert der Betreiber einen Netzausfall und prüft, ob alle Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten anlaufen, und trägt Ergebnis und Datum in das Prüfbuch der Anlage ein. Zusätzlich sind eine arbeitstägliche Sichtkontrolle der Versorgung und eine wöchentliche Batterieprobe vorgesehen, die als interne Routine zu führen sind. Gilt für Gebäude mit Sicherheitsbeleuchtung nach ASR A3.4/7 oder Baugenehmigung; Anlagen mit automatischer Prüfeinrichtung prüfen selbsttätig, das Ergebnis ist dennoch zu kontrollieren und zu dokumentieren. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
jeden Monat seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100Nur DeutschlandQuelle - 13
Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre prüfen lassen
Verpflichtet ist der Arbeitgeber oder Betreiber der Arbeitsstätte; die Prüfung übernimmt eine sachkundige Person nach DIN 14406-4, in der Regel der Herstellerservice oder eine Fachfirma, und ist nicht selbst zu bescheinigen. Zwei Jahre sind der längste zulässige Abstand: Ein beschädigtes oder ausgelöstes Gerät ist sofort zu prüfen. Nachweis sind die datierte Prüfplakette am Gerät und der Prüfnachweis der Fachfirma. Das eigene Paket de-feuerloescher ergänzt Innere Prüfung, Druckprüfung und die Entsorgungsregeln.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN 14406-4 i.V.m. ASR A2.2 und ArbStättVNur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026 - 14
Beschäftigte jährlich im Brandschutz unterweisen
Beschäftigte sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich über Fluchtwege, Alarmierung, Verhalten im Brandfall und den Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen, inhaltlich auf Basis der Brandschutzordnung. Nachweis ist der unterschriebene Unterweisungsnachweis. Gilt für alle Beschäftigten einschließlich Leiharbeitnehmern und dauerhaft im Betrieb tätigem Fremdpersonal.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtArbSchG § 12 i.V.m. DGUV Vorschrift 1 § 4 (contenuti secondo ASR A2.2)Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026 - 15
Jährlichen Betriebsdauertest der Sicherheitsbeleuchtung durchführen
Einmal jährlich prüft der Betreiber die Anlage über die gesamte Bemessungsbetriebsdauer, in der Regel 1 oder 3 Stunden, manuell gestartet und außerhalb der Betriebszeit, damit das Gebäude nie ohne Reserve bleibt. Ergebnis und Datum sind im Prüfbuch festzuhalten. Gilt für dieselben Gebäude wie die monatliche Funktionsprüfung. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100Nur DeutschlandQuelle - 16
Brandschutzordnung alle 2 Jahre überprüfen lassen
Der Arbeitgeber hält die Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C) aktuell und lässt sie mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüfen, wobei die Überprüfung schriftlich zu dokumentieren ist. Nachweis ist das aktualisierte Dokument mit datiertem und unterschriebenem Prüfvermerk. Gilt in der Regel für Gebäude mit Publikumsverkehr, Produktionsbetriebe und immer dann, wenn Baugenehmigung oder Gefährdungsbeurteilung es verlangen; Teil C betrifft nur Personal mit besonderen Brandschutzaufgaben. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN 14096 i.V.m. ArbSchG § 10 und ASR A2.2Nur DeutschlandQuelle - 17
Brandmeldeanlage vierteljährlich inspizieren
Vierteljährlich sind Anzeigen, Alarmübertragung, Energieversorgung und Störungen der Brandmeldeanlage zu prüfen; die Inspektion darf auch durch eingewiesenes Personal des Betreibers erfolgen. Nachweis ist der Eintrag im Betriebsbuch der BMA. Gilt für Gebäude mit BMA nach Baugenehmigung, Sonderbauverordnung oder Vorgabe des Versicherers; die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen erfolgt in der Regel alle drei Jahre, richtet sich aber nach der Prüfverordnung des Landes. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 3 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDIN 14675-1 i.V.m. DIN VDE 0833-1Nur DeutschlandQuelle
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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