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Erste Hilfe & AEDKonformitätspaket

AED und Defibrillatoren (Deutschland)

Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.

Für Unternehmen, Sportvereine und öffentliche Stellen in Deutschland, die bereits einen Defibrillator besitzen oder über die Anschaffung nachdenken. Die erste Zeile sagt, was kommerzielle Seiten meist auslassen: Eine allgemeine Ausstattungspflicht gibt es nicht, nur eine unverbindliche Empfehlung. Der Rest des Pakets deckt die Pflicht ab, die bei vorhandenem Gerät tatsächlich besteht — die sicherheitstechnische Kontrolle mindestens alle zwei Jahre, die Aufbewahrung der Protokolle, die Qualifikation der prüfenden Person, die Ausnahme für Laien-AED mit Selbsttest und die Änderung zum 1. Januar 2027. Ersthelferausbildung und Erste-Hilfe-Organisation sind nicht enthalten; sie stehen im Arbeitsschutzpaket.

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  • 8 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 24 Monate seit der letzten Inspektion

Vorgesehene Prüfungen

Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.

Version 1Abgedeckte LänderDeutschland
Prüfungen nach Land

Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.

  1. 01

    Auf die automatische Selbsttest-Übermittlung ab 2027 vorbereiten

    Ab dem 1. Januar 2027 müssen neue Laien-AED, die die STK-Ausnahme über den Selbsttest in Anspruch nehmen, die Selbsttestergebnisse zusätzlich dokumentieren und automatisch an den Betreiber übermitteln: eine Fernüberwachung statt einer bloßen Statusanzeige. Wer jetzt ein Gerät beschafft, hat einen Grund mehr zu prüfen, ob das gewählte Modell das kann. Für bereits installierte Geräte dient der Termin als Prüfpunkt: klären, ob der eigene Bestand unter die neue Regel fällt und wie andernfalls die Ausnahme erhalten bleibt.

    bis zum 01.01.2027Gesetzliche Pflicht§ 12 MPBetreibV (Fassung m.W.v. 20.02.2025)Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026
  2. 02

    STK-Protokolle fünf Jahre aufbewahren

    Das Protokoll jeder sicherheitstechnischen Kontrolle ist vom Betreiber fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Medizinprodukte-Aufsicht auf Verlangen vorzulegen. Sinnvoll ist die Ablage zusammen mit Seriennummer und Datum der Inbetriebnahme, denn von diesem Datum läuft die Frist der nächsten STK. Wechselt das Gerät den Standort oder das Unternehmen, wandert die Dokumentation mit: Verantwortlich ist, wer es zum Prüfzeitpunkt betreibt.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche Pflicht§ 12 MPBetreibVNur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026
  3. 03

    STK des AED mindestens alle 2 Jahre durchführen lassen

    Wer einen Defibrillator besitzt, ist dessen Betreiber im Sinne der MPBetreibV und muss ihn mindestens alle zwei Jahre einer sicherheitstechnischen Kontrolle unterziehen lassen. Die Frist endet mit Ablauf des Monats der Inbetriebnahme oder der letzten STK und ist vorzuziehen, wenn die Einsatzbedingungen es erfordern. Durchgeführt wird sie von einem qualifizierten Servicetechniker oder vom Herstellerservice, nicht vom eigenen Personal. Nachweis ist das STK-Protokoll: Ohne dieses lässt sich die Pflicht nicht belegen.

    alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche Pflicht§ 12 MPBetreibVNur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026
  4. 04

    Altbatterien bei einer Rücknahmestelle abgeben

    Erreicht die Batterie des Defibrillators das Lebensende — abgelaufen, erschöpft oder weil das Gerät ausgesondert wird —, greift die allgemeine unentgeltliche Rücknahmepflicht des Batteriegesetzes: Hersteller und Vertreiber müssen sie kostenlos zurücknehmen. Lithiumbatterien unter 500 Gramm, wie bei AED üblich, können an den üblichen Sammelstellen in Supermärkten, Baumärkten und Tankstellen abgegeben werden. In den Restmüll gehören sie in keinem Fall. Der Gesetzestext wurde bei der Erstellung dieser Karte nicht erneut eingesehen; der Rahmen geht in die EU-Batterieverordnung über, daher lohnt die Rückfrage beim Lieferanten.

    laufende PrüfungGesetzliche PflichtBattG; Verordnung (EU) 2023/1542Nur Deutschland
  5. 05

    Klären, dass keine Ausstattungspflicht besteht

    Kein deutsches Gesetz verpflichtet ein Unternehmen, ein Büro oder einen Sportverein zur Anschaffung eines Defibrillators: Die DGUV empfiehlt ihn bei erhöhter Gefährdung, starkem Publikumsverkehr oder Hilfsfristen über zehn Minuten, das ist eine Empfehlung und keine Vorschrift. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der Erste-Hilfe-Organisation. Dieser Punkt dient dazu, die Entscheidung — anschaffen oder nicht — schriftlich festzuhalten und bei Standort-, Personal- oder Tätigkeitsänderungen erneut zu prüfen; verbindlich ist dagegen die Ausbildung der Ersthelfer.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenDGUV Information 204-010 (Empfehlung, nicht verbindlich)Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026
  6. 06

    Laien-AED mit Selbsttest laufend in Augenschein nehmen

    Ein zur Anwendung durch Laien bestimmter AED in einem öffentlich zugänglichen Gebäude — Versammlungsstätte, Verkaufsstätte, Büro, Verwaltungs- oder Gerichtsgebäude — ist von der STK ausgenommen, wenn er über eine Selbsttestfunktion verfügt und der Betreiber ihn ständig in Augenschein nimmt. Die Ausnahme trägt nur, solange diese Sichtkontrolle tatsächlich stattfindet: Statusanzeige, Unversehrtheit des Wandkastens, vorhandene und nicht abgelaufene Elektroden. Fehlt der Selbsttest oder unterbleibt die Sichtkontrolle, gilt wieder die zweijährliche STK-Pflicht.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 1 MonateGesetzliche Pflicht§ 12 MPBetreibV (Ausnahmeregelung)Nur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026
  7. 07

    Verfallsdaten von Elektroden und Batterie überwachen

    Elektroden und Batterie laufen ab, auch wenn der Defibrillator nie zum Einsatz kommt, und kein deutsches Gesetz nennt dafür eine Frist: Maßgeblich sind die aufgedruckten Daten und die Herstellerangaben, die sich je Modell unterscheiden. Der Betreiber notiert Seriennummer, Elektrodentyp und Verfallsdatum und tauscht rechtzeitig; Elektroden sind zudem nach jeder Anwendung zu ersetzen. Sechs Monate sind die empfohlene Frequenz, diese Liste erneut durchzusehen, kein gesetzlicher Turnus.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateEmpfohlenNur Deutschland
  8. 08

    STK nur durch qualifizierte Personen durchführen lassen

    Die sicherheitstechnische Kontrolle darf nur ausführen, wer die Voraussetzungen des § 5 MPBetreibV erfüllt: Ausbildung, Kenntnis des Gerätetyps und geeignete Messmittel. In der Praxis sind das der Herstellerservice oder eine autorisierte Werkstatt; der Betreiber darf sie auch mit eigener Elektrofachkraft nicht selbst vornehmen. Vor Abschluss eines Servicevertrags lohnt die Frage, worauf die Firma ihre Qualifikation stützt: Es ist der Betreiber und nicht der Dienstleister, der einsteht, wenn die Kontrolle von einer nicht berechtigten Person durchgeführt wurde.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 24 MonateGesetzliche Pflicht§ 5 i.V.m. § 12 MPBetreibVNur DeutschlandQuellegeprüft am 12.09.2026

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