Luft und Feuerungsanlagen — periodische Kontrollen (Schweiz)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für alle, die in der Schweiz Feuerungsanlagen (Öl-, Gas- und Holzheizkessel), Industrieanlagen mit Luftemissionen oder Kälteanlagen und Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln betreiben. Abgedeckt sind die periodische Feuerungskontrolle nach LRV, die Emissionsmessungen an stationären Anlagen, die Dichtigkeitskontrolle der Kältemittel nach ChemRRV und die Meldepflicht für Anlagen. NICHT abgedeckt sind die kantonalen Energievorschriften für Gebäude (MuKEn), der Brandschutz der Wärmeerzeuger und die hydraulische Inbetriebnahme.
Fragen zu diesem Produkt?
Fragen Sie, was in den Handbüchern steht, wie oft gewartet werden muss und was dafür nötig ist.
Was er bereits zur Hand hat
- Keine Handbücher auf dieser Seite
- 9 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 3 Monate ab der Installation
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Gasfeuerung kontrollieren lassen
Die periodische Emissionskontrolle der Gasfeuerung erfolgt alle vier Jahre mit vereinfachten Messmitteln. Nachweis: der an die Gemeinde oder die zentrale Meldestelle übermittelte Kontrollbericht. Gilt für Gasfeuerungen bis 1'000 kW (im Kanton Zürich Sache der Gemeinde); oberhalb dieser Schwelle ist der Kanton mit kürzeren Intervallen zuständig.
alle 48 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtLRV/OPair (SR 814.318.142.1) Art. 13 und Anhang 3Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Kälteanlage dem BAFU innert drei Monaten melden
Wer eine stationäre Anlage mit mehr als 3 kg Kältemittel in oder ausser Betrieb nimmt, muss dies dem BAFU innert drei Monaten melden, unter Angabe von Datum, Inhaberschaft, Fachfirma, Typ, Standort und Kälteleistung der Anlage sowie Art und Menge des Kältemittels; Änderungen von Standort, Leistung, Kältemittel oder Inhaberschaft sind umgehend zu melden. Nachweis: die Meldebestätigung und die an der Anlage angebrachte Identifikationsnummer. Gilt für Inhaberinnen und Inhaber ortsfester, dauerhafter oder temporärer Anlagen einschliesslich Wärmepumpen — seit dem 1. Juni 2019 für jedes Kältemittel über 3 kg, ausgenommen Anlagen der Landesverteidigung; die Meldung erfolgt über das BAFU-Portal.
alle 3 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtChemRRV/ORRChim (SR 814.81) Anhang 2.10 Ziff. 5.1Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Dichtigkeitskontrolle des Kältekreislaufs jährlich wiederholen
Nach der ersten Kontrolle muss die Dichtigkeitsprüfung jährlich sowie bei jedem Eingriff in den Kältekreislauf und bei jeder Wartung wiederholt werden. Festgestellte Undichtigkeiten müssen umgehend behoben werden, mit erneuter Dichtigkeitskontrolle nach Abschluss der Reparatur. Gilt für ortsfeste, vor Ort montierte Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel; bei werkseitigen hermetischen Kompaktgeräten gilt der Zyklus 6 Jahre, dann 4 Jahre, danach alle 2 Jahre.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtChemRRV/ORRChim (SR 814.81) Anhang 2.10 Ziff. 3.4 Abs. 1 e 2Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Emissionen des Holzheizkessels messen lassen
Periodische Emissionsmessung des zentralen Holzheizkessels gemäss den Messempfehlungen des BAFU; Einzelraumfeuerungen unterliegen nur einer Sichtkontrolle. Nachweis: der Messbericht. Gilt für Holzheizkessel, im Kanton Zürich bis 70 kW Sache der Gemeinde; das Intervall ist kantonal und nicht einheitlich — Zürich verlangt alle 2 Jahre eine Messung, der Thurgau alle 4 — es ist daher mit Gemeinde oder Kanton zu bestätigen.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtLRV/OPair (SR 814.318.142.1) Art. 13 und Anhang 3Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 05
Ölfeuerung kontrollieren lassen
Die periodische Emissionskontrolle der Ölfeuerung erfolgt alle zwei Jahre durch den amtlichen Kontrolleur oder eine von der Gemeinde zugelassene Fachfirma. Nachweis: der an die Behörde übermittelte Kontrollbericht. Gilt für Ölfeuerungsanlagen; im Kanton Zürich sind Anlagen bis 1'000 kW Sache der Gemeinde, grössere Anlagen Sache des Kantons.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtLRV/OPair (SR 814.318.142.1) Art. 13 und Anhang 3Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Abnahmemessung der neuen Feuerungsanlage durchführen lassen
Nach der Inbetriebnahme oder Sanierung einer Feuerungsanlage lässt die Eigentümerschaft die erste Messung innert zwölf Monaten durch die zuständige Kontrollstelle durchführen. Nachweis: das vom amtlichen Kontrolleur ausgestellte Abnahmeprotokoll. Gilt für alle neuen oder sanierten ortsfesten Feuerungsanlagen; die Abnahme ist in der Regel dem amtlichen Kontrolleur der Gemeinde vorbehalten.
alle 12 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtLRV/OPair (SR 814.318.142.1) Art. 13 Abs. 2Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Emissionsmessungen der Industrieanlage wiederholen lassen
Stationäre Industrieanlagen mit Emissionsgrenzwerten müssen periodisch, in der Regel alle drei Jahre, durch eine anerkannte Messstelle neu gemessen werden. Nachweis: der an das kantonale Amt für Umwelt übermittelte Messbericht. Gilt für Betriebe mit stationären Anlagen, die Grenzwerten unterstehen (Lackieren, Oberflächenbehandlung, Giessereien, industrielle Feuerungen); das genaue Intervall wird im Einzelfall in der kantonalen Verfügung festgelegt.
alle 36 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtLRV/OPair (SR 814.318.142.1) Art. 13Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 08
Erste Dichtigkeitskontrolle der Kälteanlage durchführen
Vor Ort zusammengebaute Anlagen mit mehr als 3 kg ozonschichtabbauendem oder in der Luft stabilem Kältemittel müssen zwei Jahre nach der Inbetriebnahme erstmals durch eine Person mit Fachbewilligung auf Dichtigkeit kontrolliert werden. Nachweis: der Eintrag im Wartungsheft. Gilt für ortsfeste, vor Ort montierte Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg solcher Kältemittel; bei werkseitig hergestellten hermetischen Kompaktgeräten erfolgt die erste Kontrolle nach 6 Jahren, die zweite 4 Jahre später, danach alle 2 Jahre.
alle 24 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtChemRRV/ORRChim (SR 814.81) Anhang 2.10 Ziff. 3.4 Abs. 1Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 09
Kantonale Vorschriften zu Heizung und Emissionen prüfen
Neben der eidgenössischen LRV hat jeder Kanton eigene Vorschriften zu Sanierungspflicht, Ersatz fossiler Anlagen, Meldepflicht und Zuständigkeit für die Feuerungskontrolle. Die Informationen des kantonalen Umwelt- oder Energieamts und der eigenen Gemeinde jährlich durchsehen. Gilt für alle Inhaberinnen und Inhaber von Feuerungsanlagen in der Schweiz; Leistungsschwellen, Kontrollmodell und Sanierungspflichten unterscheiden sich zwischen den 26 Kantonen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenLRV/OPair (SR 814.318.142.1) Art. 13; kantonale Luftreinhalte- und EnergiegesetzgebungNur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
Stimmt etwas auf dieser Seite nicht?
Helfen Sie uns, sie korrekt zu halten: Jede Meldung wird von einer Person gelesen.