Handfeuerlöscher — Betriebsbereitschaft und Wartung (Schweiz)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Die Handfeuerlöscher eines Schweizer Betriebs, Ladens oder Gebäudes, für die die Brandschutzvorschriften seit 2015 keinen Wartungsturnus mehr vorgeben: Das Paket trennt, was geschuldet ist — die Geräte betriebsbereit zu halten —, von dem, was empfohlen wird, nämlich die Herstellerangabe und die von der Branche genannten drei Jahre. Enthalten sind das Geräteverzeichnis mit den Herstellerangaben, die Eigenkontrollen, der Ersatz am Ende der Nutzungsdauer und die Entsorgung. Es richtet sich an jene, die die Räume betreiben — Inhaberschaft, Sicherheitsbeauftragte, Liegenschaftsverwaltung —, nicht an die wartende Fachfirma.
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- 8 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 3 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Handfeuerlöscher betriebsbereit halten
Im gewerblichen Bereich hat die Betreiberin oder der Betreiber sicherzustellen, dass die Handfeuerlöscher jederzeit betriebsbereit sind: zugänglich, unbeschädigt, gefüllt und innerhalb der vom Hersteller genannten Frist; im privaten Wohnbereich ist dieselbe Sorgfalt empfohlen, nicht vorgeschrieben. Das ist eine dauernde Pflicht und keine Frist: Die Brandschutzvorschriften der VKF in der Ausgabe 2015 geben keinen Wartungsturnus mehr vor, an den sie sich hängen liesse. Verantwortlich ist, wer die Räume betreibt; die Wartung selbst bleibt Sache einer Fachfirma. Zu diesem Punkt liegt nur eine einzige Schweizer Branchenquelle vor: Klären Sie Weitreichendes vorab mit der kantonalen Brandschutzbehörde.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtBrandschutzvorschriften VKF/AICAA, Ausgabe 2015 (BSV 2015)Nur SchweizQuellegeprüft am 12.09.2026 - 02
Handfeuerlöscher im Betrieb sichtprüfen
Zwischen zwei Wartungen können Jahre liegen: Ein Sichtrundgang je Quartal — Manometer im grünen Bereich, Plombe unversehrt, Kennzeichnung sichtbar, Gerät am Platz und ohne Korrosion — ist der praktische Weg, die Pflicht zur Betriebsbereitschaft zu stützen. Der Dreimonatsrhythmus ist unsere Empfehlung und keine Vorschrift: In feuchten, staubigen oder öffentlich zugänglichen Bereichen lohnt sich ein kürzerer. Den Rundgang macht eine unterwiesene Person im Betrieb oder die sicherheitsbeauftragte Person; jeder Befund geht an die Wartungsfirma.
alle 3 Monate seit der letzten InspektionEmpfohlenNur Schweiz - 03
Benützten Handfeuerlöscher sofort füllen lassen
Ein ausgelöster Löscher ist nicht mehr betriebsbereit, auch wenn das Manometer noch im grünen Bereich steht: Er ist ohne Rücksicht auf die Wartungserinnerung wiederzubefüllen und zu prüfen, ebenso nach Sturz, Schlag oder sichtbarem Schaden. Die Zeile folgt unmittelbar aus der Pflicht zur Betriebsbereitschaft und hat deshalb keinen Turnus: Ausgelöst wird sie durch die Situation. Veranlasst wird sie von jenen, die die Räume betreiben, ausgeführt von der Fachfirma; in der Zwischenzeit gehört ein gleichwertiges Gerät an den leeren Platz.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtBrandschutzvorschriften VKF/AICAA, Ausgabe 2015 (BSV 2015)Nur Schweiz - 04
Handfeuerlöscher am Ende der Nutzungsdauer ersetzen
In der Schweiz legt keine Brandschutzvorschrift eine maximale Nutzungsdauer für Handfeuerlöscher fest: Das tut der Hersteller, und wenn die Wartungsfirma ein Gerät nicht mehr wirtschaftlich oder sicher instand setzen kann, ist der Ersatz der Weg. Der jährliche Blick ins Verzeichnis zeigt die Baujahre und erlaubt, die Ersatzbeschaffungen des Folgejahres zu budgetieren. Entschieden wird von jenen, die die Räume betreiben, auf Hinweis der Fachfirma; das ersetzte Gerät folgt anschliessend den Entsorgungsregeln.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenAngaben des Herstellers zur NutzungsdauerNur Schweiz - 05
Handfeuerlöscher nach Herstellerangabe warten lassen
Seit 2015 geben die Brandschutzvorschriften keinen Wartungsturnus für Handfeuerlöscher mehr vor: Verbindlich ist die Angabe des Herstellers, während die Schweizer Löschgerätebranche eine Wartung alle drei Jahre empfiehlt. Die Dreijahres-Erinnerung dieser Zeile ist genau diese Empfehlung und keine gesetzliche Frist: Nennt Ihr Gerät ein kürzeres Intervall, geht die Herstellerangabe vor. Die Wartung führt eine Fachfirma durch; Nachweis sind der Wartungsbeleg und die datierte Prüfetikette am Gerät.
alle 36 Monate seit dem letzten EinsatzEmpfohlenBrandschutzvorschriften VKF/AICAA, Ausgabe 2015 (BSV 2015)Nur SchweizQuellegeprüft am 12.09.2026 - 06
Alt-Handfeuerlöscher der Fachfirma übergeben
Ein ausgemusterter Löscher bleibt ein Druckbehälter mit Löschmittel darin: Er gehört weder in den Kehricht noch in die Metallmulde, sondern zurück zur Fachfirma oder zu einer bewilligten Sammelstelle, die ihn entleert und trennt. Die Abfalleinstufung — besonders bei Schaum- und Halongeräten, die als Sonderabfall mit Begleitschein gelten können — ist vor der Übergabe mit dem Übernehmer zu klären: Er kennt den richtigen Code. Abfallinhaberin ist die Eigentümerschaft des Geräts; den Entsorgungsbeleg aufbewahren.
laufende PrüfungEmpfohlenVVEA/OLED (SR 814.600); VeVA (SR 814.610)Nur Schweiz - 07
Handfeuerlöscher zugänglich und gekennzeichnet halten
Ein Löscher nützt nur, wenn man ihn sofort findet: Der Standort bleibt frei, die Kennzeichnung ist von Weitem sichtbar, das Gerät hängt dort, wo es das Brandschutzkonzept vorsieht — entlang der Fluchtwege und nahe den Gefahrenstellen. Das ist tägliche Organisation jener, die die Räume betreiben, und geht die gesamte Belegschaft an; eine technische Prüfung ist es nicht. Die halbjährliche Durchsicht prüft die Standorte nach Übersiedlungen, Umbauten und Nutzungsänderungen und trägt Änderungen ins Geräteverzeichnis nach.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateBetriebliche RegelNur Schweiz - 08
Herstellerfristen schriftlich festhalten
Wenn das Gesetz keinen Turnus mehr vorgibt, zählt nur die Frist, die der Hersteller auf dem Gerät oder in der Anleitung nennt: Sie wird einmal gelesen und schriftlich festgehalten, zusammen mit Typ, Baujahr und Standort jedes Löschers. Ohne dieses Verzeichnis weiss im Betrieb niemand, wann ein Gerät zur Wartung muss — deshalb ist diese Zeile, obwohl interne Organisation und keine Pflicht, der Angelpunkt des ganzen Pakets. Geführt wird es von jenen, die die Räume betreiben; die Angaben liefern Lieferant oder Wartungsfirma. Der jährliche Abgleich bringt das Verzeichnis mit den tatsächlich vorhandenen Geräten zur Deckung.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelNur Schweiz
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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