Fahrzeuge — periodische Prüfung und Wartung (Schweiz)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Privatpersonen und Betriebe mit in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen. Abgedeckt sind die periodische Motorfahrzeugprüfung (MFK) nach VTS, die Abgaswartung samt Wartungsdokument und die saisonale Bereifung. NICHT abgedeckt sind die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Autobahnvignette, Fahrtschreiber und die Pflichten nach ARV 1 und ARV 2 für berufsmässige Fahrzeugführende sowie die ADR/SDR-Pflichten für Gefahrguttransporte.
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- 4 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jedes Jahr bis zum 1. November
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Abgaswartung durchführen lassen
Fahrzeuge ohne anerkanntes OBD-System müssen periodisch in einer Garage der Abgaswartung unterzogen werden, die das bei der Prüfung vorzuweisende Wartungsdokument nachführt. Nachweis: das ausgefüllte und gestempelte Abgaswartungsdokument. Gilt nicht für Fahrzeuge mit anerkanntem OBD-System: Seit dem 1. Januar 2013 sind leichte Benzin- und Gasfahrzeuge ab Euro 3, leichte Dieselfahrzeuge ab Euro 4 und schwere Fahrzeuge ab Euro 4 mit Inverkehrsetzung nach dem 30. September 2006 befreit, also praktisch alle ab 2013 immatrikulierten Personenwagen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 24 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtVRV/OCR (SR 741.11) Art. 59aNur SchweizQuelle - 02
Personenwagen zur ersten periodischen Prüfung bringen
Leichte Personenwagen und Motorräder werden fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, spätestens jedoch nach sechs Jahren, erstmals periodisch geprüft; das Aufgebot kommt vom kantonalen Strassenverkehrsamt. Nachweis: der Prüfbericht und der abgestempelte Fahrzeugausweis. Gilt für leichte Personenwagen bis 3,5 t und Motorräder; Lieferwagen werden erstmals nach vier Jahren aufgeboten.
alle 60 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtVTS/OETV (SR 741.41) Art. 33Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Winterreifen vor der kalten Jahreszeit montieren
In der Schweiz besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht, doch die fahrzeugführende Person haftet für den Zustand des Fahrzeugs und kann gebüsst werden oder Versicherungsleistungen gekürzt erhalten, wenn sie auf Schnee oder Eis mit ungeeigneten Reifen fährt. Die Reifen Anfang November wechseln und die Profiltiefe prüfen (mindestens 4 mm empfohlen). Gilt für alle Fahrzeuge, die im Winter in der Schweiz verkehren; eine ausdrückliche Pflicht besteht nur dort, wo die Signalisation sie vorschreibt (Schneeketten), oder in einzelnen Nachbarländern. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
jedes Jahr bis zum 1. NovemberEmpfohlenSVG/LCStr (SR 741.01) Art. 29; VTS/OETV (SR 741.41) Art. 58Nur SchweizQuelle - 04
Fahrzeug erneut zur periodischen Prüfung bringen
Nach der ersten Prüfung wird der Personenwagen nach drei Jahren erneut geprüft, danach alle zwei Jahre: Die erste mit dem Zweijahresturnus berechnete Frist ist deshalb einmal manuell zu korrigieren. Nachweis: der Prüfbericht des Strassenverkehrsamts. Gilt für leichte Personenwagen und Motorräder; Lieferwagen werden nach 4 Jahren, dann nach 3, dann alle 2 Jahre geprüft, Lastwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h haben kürzere, bis auf ein Jahr sinkende Intervalle, Lastwagen bis 45 km/h 4 Jahre, dann 3, dann alle 2 Jahre.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtVTS/OETV (SR 741.41) Art. 33Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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