Elektro, Brandschutz und Aufzüge — periodische Kontrollen (Schweiz)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Eigentümerschaften, Liegenschaftsverwaltungen und Betriebe in der Schweiz. Abgedeckt sind die periodische Kontrolle der Niederspannungsinstallationen mit Sicherheitsnachweis (SiNa) nach NIV, die Kontrolle der Blitzschutzsysteme, die Wartung von Brandmeldeanlagen und Sicherheitsbeleuchtung nach den VKF-Brandschutzvorschriften, der organisatorische Brandschutz und die Aufzugswartung. Zu tragbaren Feuerlöschern steht hier nur die Grundregel — seit 2015 geben die Vorschriften keinen Wartungsturnus mehr vor —, alles Weitere übernimmt das eigene Feuerlöscher-Paket; NICHT abgedeckt sind Prozess-Sprinkleranlagen und statische Überprüfungen des Gebäudes.
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- 8 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jeden Monat seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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Periodische Kontrolle der Elektroinstallation veranlassen (Betriebe)
Werkstätten, Büros, Verkaufsgeschäfte, Landwirtschaftsbetriebe und feuergefährdete Räume lassen die Elektroinstallation alle zehn Jahre kontrollieren und reichen den SiNa beim Netzbetreiber ein. Nachweis: der SiNa mit Messprotokoll und der Liste der behobenen Mängel. Gilt mit abgestuften Perioden: 10 Jahre für Werkstätten, Büros, Verkaufsgeschäfte, Kirchen, feuergefährdete Räume, Landwirtschaftsbetriebe und Schreinereien; 5 Jahre für Räume mit grossem Personenaufkommen (Warenhäuser, Schulen, Kinos, Pflegeheime, Restaurants, Hotels, Arztpraxen); 3 Jahre für Tankstellen; 1 Jahr für Baustellen, temporäre Installationen und Marktstände. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 120 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtNIV/OIBT (SR 734.27) Art. 36 und Art. 37, AnhangNur SchweizQuelle - 02
Sicherheitsbeleuchtung monatlich prüfen
Die Betriebsbereitschaft der Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung monatlich prüfen, auch bei Einzelbatterieleuchten mit zentraler Statusanzeige und Selbsttesteinrichtung, und zusätzlich einmal jährlich den Ladezustand der Batterien kontrollieren. Nachweis: das Kontrollbuch der Sicherheitsbeleuchtung. Gilt für Gebäude mit vorgeschriebener Sicherheitsbeleuchtung (Räume mit grossem Personenaufkommen, Hotels, Schulen, Hochhäuser, Einstellhallen).
jeden Monat seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtVKF-Brandschutzrichtlinie 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung» Ziff. 4.3; SN EN 50172 Ziff. 7.2Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Blitzschutzsystem kontrollieren lassen
Die Funktion des Blitzschutzsystems ist periodisch zu überprüfen: vorgeschriebene Anlagen durch eine akkreditierte Inspektionsstelle, freiwillige Anlagen durch eine VKF-zertifizierte Fachperson für äusseren Blitzschutz. Nachweis: der Inspektionsbericht. Gilt für Gebäude mit vorgeschriebenem oder freiwilligem Blitzschutz: Im Kanton Zürich werden vorgeschriebene Anlagen der Klassen II und III alle 10 Jahre kontrolliert, Anlagen der Klasse I sowie Anlagen mit Korrosions- oder Umwelteinflüssen alle 3 Jahre, freiwillige Anlagen mindestens alle 10 Jahre.
alle 120 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtVKF-Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme» (Brandschutzvorschriften 2015); VKF-Brandschutznorm Art. 43; ZH: GVZ-Weisung 20-06 vom 1. Januar 2015 (§ 14 Abs. 2 FFG, §§ 1 und 7 VVB)Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Periodische Kontrolle der Elektroinstallation veranlassen (Wohnbauten)
Die Eigentümerschaft eines Wohngebäudes lässt die Niederspannungsinstallation durch ein unabhängiges Kontrollorgan prüfen und reicht den Sicherheitsnachweis (SiNa) beim Netzbetreiber ein, der vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich dazu auffordert. Nachweis: der unterzeichnete SiNa mit Messprotokoll. Gilt für Wohnbauten mit einer angegebenen Kontrollperiode von 20 Jahren, die beim Netzbetreiber zu bestätigen ist. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 240 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtNIV/OIBT (SR 734.27) Art. 36 und Art. 37, AnhangNur SchweizQuelle - 05
Brandschutzkonzept und Notfallorganisation aktuell halten
Das Brandschutzkonzept des Gebäudes, die Evakuationspläne, die brandschutzbeauftragte Person (sofern verlangt) und das Kontrollbuch der Eigenkontrollen aktuell halten sowie die Instruktion des Personals und die Übungen durchführen und dokumentieren, mit einer jährlichen Überprüfung. Nachweis: das betriebliche Brandschutz-Kontrollbuch. Gilt für Gebäude und Betriebe mit organisatorischen Brandschutzpflichten gemäss Risikokategorie und Verfügung der kantonalen Brandschutzbehörde.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateGesetzliche PflichtVKF-Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinie Organisatorischer Brandschutz (Brandschutzvorschriften 2015)Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 06
Brandmeldeanlage warten lassen
Die Eigentümerschaft stellt die dauernde Betriebsbereitschaft der Anlage sicher und regelt Wartung und Reparaturen vertraglich; die Wartung erfolgt durch eine VKF-anerkannte Fachfirma nach den vorgegebenen Intervallen von Hersteller und SES-Richtlinie, und die Ergebnisse sind schriftlich mitzuteilen. Den Kontrollturnus vorgeschriebener Anlagen legt die kantonale Brandschutzbehörde nach Art, Grösse und Nutzung des Gebäudes fest. Nachweis: der unterzeichnete Wartungsbericht. Gilt für Gebäude mit vorgeschriebener oder freiwillig installierter und auf die Alarmzentrale aufgeschalteter Brandmeldeanlage; freiwillige Anlagen unterliegen keinen periodischen Kontrollen der Behörde, wohl aber der Wartungspflicht der Eigentümerschaft.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtVKF-Brandschutzvorschriften 2015, Brandschutzrichtlinie Brandmeldeanlagen; SES-Richtlinie für Brandmeldeanlagen (1.7.2021); kantonale Brandschutzweisungen (Beispiel: SZ, Ziff. 7.3 und 8.1)Nur SchweizQuellegeprüft am 11.09.2026 - 07
Aufzug periodisch warten lassen
Die Eigentümerschaft beziehungsweise der Betreiber verantwortet die Betriebssicherheit des Aufzugs und erfüllt die Sorgfaltspflicht mit einem Wartungsvertrag mit einer Fachfirma, nach den Intervallen der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers. Nachweis: die Wartungsberichte und das Anlagenbuch. Gilt für Eigentümerschaften und Betreiber von Aufzügen in der Schweiz; für bestehende Anlagen gelten zusätzlich die Massnahmen zur Sicherheitsaufrüstung (SNEL/SIA 370.080) und die kantonalen Bauvorschriften. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtAufzugsverordnung (SR 930.112)Nur SchweizQuelle - 08
Kein gesetzlicher Wartungsturnus für Handfeuerlöscher
Seit der Ausgabe 2015 geben die VKF-Brandschutzvorschriften keinen Wartungsturnus für Handfeuerlöscher mehr vor: Verbindlich ist die Angabe des Herstellers, ergänzend empfiehlt die Schweizer Löschgerätebranche eine Wartung alle drei Jahre. Die Betreiberin oder der Betreiber muss die Geräte weiterhin betriebsbereit halten, doch eine zahlenmässige Frist gibt es nicht: Jede als Pflicht genannte Frist ist entweder auf den Hersteller oder auf die Branchenempfehlung zurückzuführen. Der jährliche Blick dient dazu, diese Fristen im Geräteverzeichnis nachzulesen. Zu diesem Punkt liegt nur eine einzige Schweizer Branchenquelle vor; die operative Tiefe steht im eigenen Feuerlöscher-Paket.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenBrandschutzvorschriften VKF/AICAA, Ausgabe 2015 (BSV 2015); Empfehlung Löschgeräteverband Schweiz (LGVS)Nur SchweizQuellegeprüft am 12.09.2026
In Österreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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