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Technische AnlagenKonformitätspaket

Feuerungsanlagen und Fahrzeuge — wiederkehrende Fristen (Österreich)

Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.

Für Liegenschaftseigentümer, Hausverwaltungen und Fahrzeughalter in Österreich. Deckt die wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen und die Kehrung des Rauchfangs durch den Rauchfangkehrer (geregelt in den Landesgesetzen auf Grundlage der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, hier am Beispiel Wien), die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG und die Winterausrüstung ab. NICHT abgedeckt sind gewerbliche Kesselanlagen nach dem EG-K (siehe Kit Abfall und Umwelt), Prozessgasanlagen und bautechnische Vorgaben zur Energieeffizienz.

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Vorgesehene Prüfungen

Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.

Version 2Abgedeckte LänderÖsterreich
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