Tragbare Feuerlöscher — Wartung und Entsorgung (Österreich)
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Die tragbaren Feuerlöscher eines österreichischen Betriebs, Geschäfts oder Wohnhauses: Wartung alle zwei Jahre nach TRVB 124 F, Eigenkontrollen dazwischen, ein Verzeichnis der Geräte und die Regeln für das Ende der Nutzungsdauer, samt PFAS-hältiger Löschschäume. Gedacht für jene, die für den Standort geradestehen — Arbeitgeber, Hausverwaltung, Brandschutzbeauftragte —, nicht für die Fachfirma, die wartet. Ortsfeste Löschanlagen, Wandhydranten und Brandmeldeanlagen sind nicht enthalten, sie haben eigene Fristen.
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- 9 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten alle 3 Monate seit der letzten Inspektion
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 12.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
In Italien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Frankreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Deutschland sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Schweiz sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
- 01
Benützten Feuerlöscher sofort instand setzen lassen
Ein ausgelöster Feuerlöscher ist auch nach wenigen Sekunden nicht mehr einsatzbereit und muss sofort wiederbefüllt und überprüft werden, ohne die Zweijahresfrist abzuwarten; dasselbe gilt nach einer Beschädigung, einer größeren Instandsetzung oder bei Zweifeln am Zustand des Geräts. Das ist eine dauernde Pflicht der Betreiberin oder des Betreibers der Arbeitsstätte beziehungsweise des Gebäudes und keine Kalenderfrist: Solange das Gerät fehlt, gehört ein gleichwertiges an seinen Platz. Wiederbefüllung und neuerliche Überprüfung übernimmt die befugte Fachfirma.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtAStV § 13 (Prüfungen); § 42 (Löschhilfen); TRVB 124 FNur Österreich - 02
Löschschäume mit PFOA und C9-C14-PFCA ausscheiden
Die POP-Verordnung der Union und Anhang XVII der REACH-Verordnung verbieten PFOA, seine Salze und C9-C14-PFCA in Feuerlöschschäumen: Die Ersatzfrist ist am 4. Juli 2025 abgelaufen, betroffene Geräte und Lagerbestände sind daher zu ermitteln und zu tauschen, nicht einfach aufzubrauchen. Verpflichtet ist, wer die Geräte und die Konzentrate besitzt; die Zusammensetzung lässt man sich mit dem Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten oder von der wartenden Fachfirma bestätigen. Zu entsorgende Flüssigkeiten (Konzentrate, Premix, Spülwässer) gehen über eine Schiene für gefährliche Abfälle: Eine Einleitung in den Kanal ist nie zulässig. Das Verbot betrifft diese Stoffe; die weiter gefasste europäische PFAS-Beschränkung wird noch geprüft.
laufende PrüfungGesetzliche PflichtVerordnung (EU) 2019/1021 (POP-Verordnung); Anhang XVII REACH — PFOA, ihre Salze und C9-C14-PFCA in FeuerlöschschäumenNur ÖsterreichQuellegeprüft am 12.09.2026 - 03
Alt-Feuerlöscher an den befugten Sammler geben
Ein ausgeschiedener Feuerlöscher ist ein Druckbehälter mit Löschmittel darin: Er gehört weder in den Restmüll noch in den Altmetallcontainer noch in den Keller, sondern zur Fachfirma, die ihn entspannt und zerlegt, oder zu einem befugten Sammler. Schaum-, Nasslösch- und Halongeräte werden als gefährlicher Abfall behandelt, Pulver- und CO2-Geräte als nicht gefährlicher Abfall: So ist es für den deutschen Markt dokumentiert, in Österreich ist die Einstufung vor der Übergabe mit dem Übernehmer abzuklären. Abfallbesitzer ist die Eigentümerschaft des Geräts; die Übernahmebestätigung ist aufzubewahren.
laufende PrüfungEmpfohlenAWG 2002 (Pflichten der Abfallbesitzer); Abfallverzeichnisverordnung 2020Nur Österreich - 04
Feuerlöscher zugänglich und gekennzeichnet halten
Nützlich ist der Feuerlöscher, den man im Dunkeln findet und in wenigen Schritten erreicht: Der Standort bleibt frei von Waren und Möbeln, die Kennzeichnung ist quer durch den Raum sichtbar, das Gerät hängt auf der vorgesehenen Höhe. Das ist eine tägliche organisatorische Pflicht der Betreiberin oder des Betreibers und geht die gesamte Belegschaft an; die halbjährliche Durchsicht prüft die Standorte nach Übersiedlungen, Umbauten und Nutzungsänderungen erneut. Änderungen gehören ins Feuerlöscherverzeichnis.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateBetriebliche RegelNur Österreich - 05
Feuerlöscherverzeichnis aktuell halten
Ein Verzeichnis mit Gerätenummer, Löschmittel, Baujahr, Standort und Datum der letzten Überprüfung ist die Voraussetzung dafür, zu wissen, welches Gerät wann fällig ist, und zu bemerken, wenn eines fehlt. Das ist eine organisatorische Aufgabe des Betriebs oder der Hausverwaltung und keine eigenständige gesetzliche Pflicht, doch ohne sie lässt sich der Zweijahresturnus an einem Standort mit mehr als einer Handvoll Geräten nicht steuern. Aktualisiert wird bei jeder Wartung, jedem Tausch und jeder Umstellung; der jährliche Abgleich prüft das Verzeichnis gegen die tatsächlichen Räume.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateBetriebliche RegelNur Österreich - 06
Belegschaft im Umgang mit Löschhilfen unterweisen
Wer noch nie einen Sicherungsstift gezogen hat, zieht ihn beim ersten Brand nicht: Eine praktische Übung mit jenem Löschertyp, der im Betrieb tatsächlich hängt, ist die Empfehlung, die zur allgemeinen Informations- und Unterweisungspflicht gehört. Der jährliche Turnus ist empfohlene Praxis und keine Frist aus einer österreichischen Vorschrift, die wir überprüfen konnten. Die Unterweisung kann die brandschutzbeauftragte Person, die Feuerwehr oder die wartende Fachfirma abhalten.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenNur Österreich - 07
Feuerlöscher alle zwei Jahre warten lassen
Jeder tragbare Feuerlöscher ist mindestens alle zwei Jahre zu warten und zu überprüfen: Die TRVB 124 F gibt diesen Turnus vor, in Arbeitsstätten verlangt die AStV die Prüfung in jedem zweiten Kalenderjahr und jedenfalls innerhalb von 27 Monaten nach der letzten Prüfung. Verpflichtet ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für die Geräte der Arbeitsstätte, die Eigentümerschaft oder die Hausverwaltung für jene in den allgemeinen Teilen. Durchführen darf das eine befugte Fachfirma oder eine für diesen Löschertyp qualifizierte Person, nie die Belegschaft selbst: Nachweis sind der Überprüfungsbefund und die datierte Prüfplakette am Gerät.
alle 24 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtTRVB 124 F (Erhaltung und Überprüfung tragbarer Feuerlöscher); AStV § 13 (Prüfungen) und § 42 (Löschhilfen)Nur ÖsterreichQuellegeprüft am 12.09.2026 - 08
Feuerlöscher zwischen den Wartungen sichtprüfen
Zwischen zwei Wartungen liegen zwei Jahre: Ein Sichtrundgang je Quartal findet ein Manometer außerhalb des grünen Bereichs, eine gerissene Plombe, eine verstellte Kennzeichnung oder ein verräumtes Gerät deutlich früher. Der Quartalsrhythmus ist gängige Praxis und unsere Empfehlung, keine gesetzliche Frist: Wer eine höhere Brandgefahr hat, verkürzt ihn. Die Sichtprüfung übernimmt eine unterwiesene Person im Betrieb oder die brandschutzbeauftragte Person; sie ersetzt die Wartung durch die Fachfirma in keinem Fall.
alle 3 Monate seit der letzten InspektionEmpfohlenNur Österreich - 09
Feuerlöscher am Ende der Nutzungsdauer tauschen
Ein Feuerlöscher hält nicht ewig: Verbindlich ist die Angabe des Herstellers, die kürzer ausfallen kann, während die an die TRVB 124 F anknüpfende österreichische Praxis eine Außerbetriebnahme spätestens rund zwanzig Jahre nach dem Baujahr nennt. Wir führen die zwanzig Jahre als Empfehlung und nicht als gesetzliche Frist, weil die Quelle nur mittlere Verlässlichkeit hat: Lassen Sie das Grenzjahr vor dem Tausch von der wartenden Fachfirma bestätigen. Der jährliche Abgleich dient dazu, die ältesten Geräte des Bestands rechtzeitig zu erkennen.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenTRVB 124 F; Angaben des Herstellers zur NutzungsdauerNur Österreich
In Vereinigtes Königreich sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Spanien sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Portugal sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Vereinigte Staaten sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
In Anderes Land sind für dieses Produkt keine Prüfungen vorgesehen: Die aufgeführten Prüfungen gelten für andere Länder.
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