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Persönliche DokumenteKonformitätspaket

Persönliche Dokumente — Fristen und Verlängerungen

Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.

Für Privatpersonen und Familien, die in Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Portugal, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten leben oder dorthin reisen. Umfasst Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Aufenthaltstitel, Gesundheitskarte und Europäische Krankenversicherungskarte sowie zwei wiederkehrende italienische Fristen, die ISEE-Einkommensbescheinigung und das sportmedizinische Attest. NICHT enthalten sind Touristenvisa, ETIAS und ESTA, Unternehmensdokumente und einmalige Personenstandsurkunden.

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  • 13 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jedes Jahr bis zum 15. Januar

Vorgesehene Prüfungen

Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.

Version 1Abgedeckte LänderAlle Länder
Prüfungen nach Land

Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.

  1. 01

    Personalausweis verlängern (Deutschland)

    Den neuen Ausweis vor Ablauf beim Bürgeramt beantragen: Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab einem Alter von 24 Jahren und 6 Jahre darunter, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Nachweis ist der neue Personalausweis. Gilt für Einwohner Deutschlands, für die die Ausweispflicht gilt.

    alle 120 Monate ab der InstallationGesetzliche Pflicht§ 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026
  2. 02

    Gesundheitskarte und EHIC erneuern

    Das Ablaufdatum der Gesundheitskarte prüfen, die auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) trägt, und eine neue anfordern, falls sie nicht automatisch zugestellt wird. Nachweis ist die neue Karte mit Steuernummer und aktualisiertem Gültigkeitsdatum. Gilt für Versicherte des nationalen Gesundheitsdienstes in Italien und für EHIC-Inhaber in den übrigen EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz: In Italien wird die Karte in der Regel vor Ablauf automatisch an die Wohnanschrift versandt.

    alle 72 Monate ab der InstallationEmpfohlenRegolamento (CE) 883/2004 e Regolamento (CE) 987/2009 sul coordinamento dei sistemi di sicurezza sociale; in IT D.M. Economia 11 marzo 2004Nur Europäische UnionQuellegeprüft am 11.09.2026
  3. 03

    Reisepass verlängern

    Den neuen Reisepass vor Ablauf beantragen: In Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Portugal, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten beträgt die Gültigkeit für Erwachsene 10 Jahre. Nachweis ist das neue Passbuch mit aktualisiertem Ablaufdatum. Gilt für Erwachsene mit zehnjähriger Gültigkeit; für italienische Minderjährige gilt der Pass von 3 bis 18 Jahren 5 Jahre und unter 3 Jahren 3 Jahre, in den übrigen EU-Ländern gelten ähnliche Regeln, in den Vereinigten Staaten sind Pässe für unter 16-Jährige 5 Jahre gültig.

    alle 120 Monate ab der InstallationGesetzliche PflichtIT: L. 21 novembre 1967 n. 1185 e D.P.R. 437/1974; UE: Regolamento (CE) 2252/2004 sulle caratteristiche di sicurezza dei passaportiQuellegeprüft am 11.09.2026
  4. 04

    Aufenthaltstitel verlängern

    Den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels vor dessen Ablauf mit dem im jeweiligen Land vorgesehenen Vorlauf stellen: in Italien mindestens 60 Tage vorher bei zweijährigen Titeln. Nachweis sind die Empfangsbestätigung des Antrags und der neue Aufenthaltstitel. Gilt für Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel: In Italien ist der Antrag bei zweijährigen Titeln mindestens 60 Tage vor Ablauf zu stellen, bei längerer Laufzeit 90 Tage und in den übrigen Fällen 30 Tage. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.

    laufende Prüfung, Bestätigung alle 6 MonateGesetzliche PflichtIT: D.Lgs. 25 luglio 1998 n. 286 (Testo unico immigrazione) art. 5 comma 4 e D.P.R. 394/1999 art. 13; UE: Direttiva 2003/109/CE per i soggiornanti di lungo periodoQuelle
  5. 05

    Führerschein umtauschen (Deutschland)

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet: Bei Ablauf wird bei der Fahrerlaubnisbehörde ein neues Dokument beantragt, für die Klasse B und vergleichbare Klassen ohne erneute ärztliche Untersuchung. Nachweis ist der neue Führerschein im Scheckkartenformat. Gilt für ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Dokumente; für ältere Papier-, Rosa- oder Graufüherscheine legt die Anlage 8e FeV die Umtauschfristen nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr fest.

    alle 180 Monate ab der InstallationGesetzliche Pflicht§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV); Anlage 8e FeV per i termini di cambio dei vecchi documentiNur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026

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