Auto — Hauptuntersuchung, Steuer, Versicherung und Saisonpflichten
Eine Liste von Prüfungen und Pflichten mit ihrem Turnus, bereit für Ihre Agenda.
Für Halter eines privaten Pkw in Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Spanien, Portugal oder den Vereinigten Staaten. Umfasst die wiederkehrende Hauptuntersuchung Land für Land, die Kfz-Steuer, wo es sie gibt, die Versicherung, die Inspektion nach Kilometerstand sowie die saisonalen Pflichten zu Reifen und Schneeketten. NICHT enthalten sind Nutzfahrzeuge über 3,5 t, Busse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer, Oldtimer und die Verlängerung des Führerscheins, die im Kit für persönliche Dokumente steht.
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- 16 vorgesehene Prüfungen, am häufigsten jedes Jahr bis zum 1. Oktober
Vorgesehene Prüfungen
Informative Übersicht, geprüft am 11.09.2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Maßgeblich ist die zitierte Vorschrift. Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn.
Manche Prüfungen sind nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben: Wählen Sie Ihr Land, die Liste passt sich an.
- 01
Hauptuntersuchung des Fahrzeugs durchführen lassen (Italien)
Das Fahrzeug innerhalb von vier Jahren nach der Erstzulassung und danach alle zwei Jahre einer zugelassenen Prüfstelle oder der Motorizzazione vorführen. Nachweis sind die Prüfplakette auf dem Fahrzeugschein und der Eintrag im nationalen Fahrzeugregister. Gilt für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 t; Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen, Fahrzeuge über 3,5 t, Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Krankenwagen werden dagegen jährlich geprüft.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtD.Lgs. 30 aprile 1992 n. 285 (Codice della Strada) art. 80Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Winterreifen montieren oder Schneeketten mitführen (Italien)
Auf Straßen, für die der Straßenbaulastträger eine Anordnung erlassen hat, ist vom 15. November bis zum 15. April mit Winterreifen zu fahren oder es sind zugelassene Schneeketten mitzuführen. Nachweis sind die Kennzeichnung M+S oder 3PMSF auf den Reifen und die tatsächlich mitgeführten Ketten. Gilt nur für Streckenabschnitte, für die der Straßenbaulastträger eine Anordnung erlassen hat: Die Daten 15. November bis 15. April stammen aus der ministeriellen Richtlinie, einzelne Anordnungen, insbesondere im Gebirge sowie im Aostatal, in Südtirol und im Trentino, können den Zeitraum vorziehen oder verlängern.
jedes Jahr bis zum 15. NovemberGesetzliche PflichtD.Lgs. 285/1992 (Codice della Strada) art. 6 comma 4 lett. f-bis); Direttiva MIT 16 gennaio 2013 prot. 1580Nur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Kfz-Steuer bezahlen (Italien)
Die regionale Kfz-Steuer ist alle zwölf Monate bis zum Ende des Monats zu zahlen, der auf den Ablauf des vorherigen Zeitraums folgt, über pagoPA, ACI, Tabakläden oder Online-Banking. Nachweis ist der Zahlungsbeleg. Gilt für Halter von in Italien zugelassenen Fahrzeugen: Höhe und Vergünstigungen werden regional festgelegt, Friaul-Julisch Venetien, Sardinien und die autonomen Provinzen verwalten die Steuer selbst, und Elektroautos sind in fast allen Regionen die ersten fünf Jahre befreit.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtD.P.R. 5 febbraio 1953 n. 39 (Testo unico delle tasse automobilistiche); leggi regionali di attuazioneNur ItalienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 05
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026
- 01
Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 02
Contrôle technique durchführen lassen (Frankreich)
Der erste Contrôle technique ist in den sechs Monaten vor dem vierten Jahrestag der Erstzulassung fällig und danach alle zwei Jahre in einer anerkannten Prüfstelle zu wiederholen. Nachweis sind der Prüfbericht und der Stempel auf dem Certificat d'immatriculation. Gilt für Voitures particulières und Camionnettes: Beim Verkauf eines über vier Jahre alten Fahrzeugs darf die Prüfung nicht älter als sechs Monate sein, für Véhicules de collection beträgt der Abstand fünf Jahre.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtCode de la route art. R323-22Nur FrankreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026
- 01
Situative Winterreifenpflicht beachten (Deutschland)
In Deutschland gibt es kein Anfangs- und Enddatum: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte muss das Fahrzeug Reifen mit der Kennzeichnung 3PMSF, der Schneeflocke im Berg, haben. Reifen und Profiltiefe zu Beginn der kalten Jahreszeit prüfen und die Kaufunterlagen aufbewahren. Gilt für alle Fahrzeuge in Deutschland: Es gibt kein Kalenderfenster, das Datum 1. Oktober dient nur als saisonale Erinnerung, die Reifen vor dem ersten Frost zu prüfen.
jedes Jahr bis zum 1. OktoberGesetzliche Pflicht§ 2 Abs. 3a StVO in Verbindung mit § 36 Abs. 4 StVZONur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Hauptuntersuchung durchführen lassen (Deutschland)
Die erste Hauptuntersuchung ist 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, danach alle 24 Monate bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Nachweis sind die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen und der Untersuchungsbericht. Gilt für Pkw bis 3,5 t mit deutscher Zulassung; Mietwagen ohne Fahrer und bestimmte Nutzfahrzeuge haben einen Abstand von 12 Monaten.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche Pflicht§ 29 StVZO und Anlage VIII StVZO Nr. 2.1Nur DeutschlandQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 04
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026
- 01
Fahrzeug zur Motorfahrzeugkontrolle vorführen (Schweiz)
Die erste Prüfung ist 5 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung fällig (spätestens innerhalb von 6 Jahren), die zweite 3 Jahre später und danach alle 2 Jahre beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Nachweis sind der Fahrzeugausweis mit dem Datum der letzten Kontrolle und der Prüfbericht. Gilt für in der Schweiz zugelassene Personenwagen und Motorräder: Das Aufgebot kommt vom kantonalen Strassenverkehrsamt, der tatsächliche Termin hängt daher vom Kanton ab und kann sich verschieben. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtVerordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41) Art. 33Nur SchweizQuelle - 02
Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 03
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026
- 01
Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 02
§57a-Begutachtung durchführen lassen (Pickerl, Österreich)
Die erste Begutachtung ist 3 Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach nach weiteren 2 Jahren und anschließend jährlich, in einer ermächtigten Werkstatt oder bei einem Autofahrerclub. Nachweis sind das Prüfgutachten und das Pickerl an der Windschutzscheibe. Gilt für Pkw der Klasse M1, Krafträder der Klasse L sowie leichte Anhänger O1 und O2 mit österreichischer Zulassung, mit einer Toleranz von einem Monat vor und bis zu vier Kalendermonaten nach dem gelochten Monat; ab dem 19. Mai 2027 gilt für Pkw der Klasse M1 der Zyklus 4-2-2-2-1, ausgenommen Taxis und Einsatzfahrzeuge.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche Pflicht§ 57a Kraftfahrgesetz 1967 (KFG)Nur ÖsterreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Situative Winterreifenpflicht beachten (Österreich)
Vom 1. November bis zum 15. April dürfen Pkw bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen an allen Rädern oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern gefahren werden. Nachweis sind die Kennzeichnung M+S oder 3PMSF und die geforderte Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen. Gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 in Österreich: Die Pflicht ist situativ und greift bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, nicht allein aufgrund des Datums, während sie für Lkw über 3,5 t im genannten Zeitraum ausnahmslos gilt.
jedes Jahr bis zum 1. NovemberGesetzliche Pflicht§ 102 Abs. 8a Kraftfahrgesetz 1967 (KFG)Nur ÖsterreichQuellegeprüft am 11.09.2026
- 01
Vehicle Tax erneuern (Vereinigtes Königreich)
Die Vehicle Tax vor Ablauf jährlich bei der DVLA erneuern, per Lastschrift auch halbjährlich oder monatlich, oder das Fahrzeug als SORN abmelden, wenn es nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Nachweis sind die Zahlungsbestätigung der DVLA und der Online-Eintrag zur Vehicle Tax. Gilt für im Vereinigten Königreich zugelassene Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen gehalten oder genutzt werden: Steht das Fahrzeug abseits der Straße, in einer Garage oder auf einer Privateinfahrt, ist eine SORN abzugeben und keine Steuer fällig.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtVehicle Excise and Registration Act 1994Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 03
MOT-Prüfung durchführen lassen (Vereinigtes Königreich)
Die erste MOT ist bis zum dritten Jahrestag der Zulassung fällig, danach jährlich am Jahrestag der letzten MOT, in einer von der DVSA anerkannten Prüfstelle. Nachweis sind die MOT-Bescheinigung und der Online-Eintrag in der DVSA-Datenbank. Gilt für im Vereinigten Königreich zugelassene Fahrzeuge: Oldtimer über 40 Jahre ohne wesentliche Änderungen sind befreit, müssen aber entsprechend erklärt werden, während einzelne Sonderklassen die erste MOT schon nach einem Jahr benötigen.
alle 12 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtRoad Traffic Act 1988 s.45; The Motor Vehicles (Tests) Regulations 1981Nur Vereinigtes KönigreichQuellegeprüft am 11.09.2026 - 04
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026
- 01
ITV-Prüfung bestehen (Spanien)
Private Pkw sind bis zu einem Alter von 4 Jahren befreit, danach ist die ITV bis zum Alter von 10 Jahren alle 2 Jahre und darüber hinaus jährlich fällig. Nachweis sind die abgestempelte ITV-Karte und die Plakette an der Windschutzscheibe. Gilt für privat genutzte Turismos der Klasse M1 mit spanischer Zulassung: Nach dem zehnten Jahr wird der Turnus jährlich und ist auf 12 Monate umzustellen, für Oldtimer gelten erleichterte Regeln.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtReal Decreto 920/2017, de 23 de octubre, art. 6 y Anexo INur SpanienQuellegeprüft am 11.09.2026 - 02
Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 03
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026
- 01
IPO-Prüfung durchführen lassen (Portugal)
Leichte Personenkraftwagen müssen die erste IPO mit Vollendung des 4. Jahres seit der Erstzulassung ablegen, danach alle 2 Jahre bis zum 8. Jahr und anschließend jährlich. Nachweis sind das Prüfblatt und der Eintrag im IMT-System. Gilt für in Portugal zugelassene Ligeiros de passageiros: Ab einem Alter von 8 Jahren wird der Turnus jährlich, und die Vorführung ist in den 90 Tagen vor Tag und Monat der Zulassung möglich. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 24 Monate seit der letzten InspektionGesetzliche PflichtDecreto-Lei n.º 144/2012, de 11 de julho (regime jurídico das inspeções técnicas de veículos), art. 5.ºNur PortugalQuelle - 02
Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 03
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026
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Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 02
Staatliche Fahrzeugprüfung prüfen (Vereinigte Staaten)
In den Vereinigten Staaten gibt es keine bundesweite Hauptuntersuchung: Jeder Bundesstaat entscheidet, ob und in welchem Abstand er eine Safety Inspection oder einen Emissions Test verlangt. Die Regeln des eigenen DMV prüfen und die ausgestellte Bescheinigung oder Plakette aufbewahren. Gilt für in den Vereinigten Staaten zugelassene Fahrzeuge: Einige Bundesstaaten, etwa Florida und Montana, verlangen gar keine wiederkehrende Prüfung, andere eine jährliche Safety Inspection oder einen zweijährlichen Emissions Test nur in bestimmten Countys.
laufende Prüfung, Bestätigung alle 12 MonateEmpfohlenNormativa statale (es. Texas Transportation Code ch. 548; New York VTL art. 5; California Smog Check Program, Health & Safety Code)Nur Vereinigte StaatenQuellegeprüft am 11.09.2026 - 03
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026
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Planmäßige Inspektion nach Kilometerstand durchführen
Die vom Hersteller vorgesehene planmäßige Wartung (Öl, Filter, Kontrollen) beim angegebenen Kilometerstand oder nach der Höchstfrist durchführen, je nachdem, was zuerst eintritt. Nachweis sind das abgestempelte Serviceheft oder der digitale Eintrag der Werkstatt. Gilt für alle Fahrzeuge: Das Intervall von 15.000 km ist ein typischer Wert, viele Hersteller setzen 10.000, 20.000 oder 30.000 km an oder variable, vom Steuergerät berechnete Intervalle, daher den Wert aus dem eigenen Serviceheft eintragen. Turnus anhand der zitierten Quelle zu bestätigen.
alle 15000 kmEmpfohlenPiano di manutenzione del costruttore; Regolamento (UE) 2018/858 art. 61 per l'accesso alle informazioni di riparazione e manutenzioneQuelle - 02
Kfz-Haftpflichtversicherung erneuern
Die Kfz-Haftpflichtdeckung ist im gesamten EWR Pflicht und muss bei Ablauf erneuert werden, in der Regel jährlich. Nachweis sind die gültige Police oder Versicherungsbestätigung und der Beleg über die Prämienzahlung. Gilt für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt oder auch nur auf öffentlichem Grund abgestellt ist: In Italien gibt es die automatische Nachfrist nicht mehr, ab dem Tag nach Ablauf besteht kein Schutz, abgesehen von den fünfzehn Tagen vertraglicher Kulanz.
alle 12 Monate seit dem letzten EinsatzGesetzliche PflichtDirective (EU) 2021/2118 amending Directive 2009/103/EC on motor insurance; in IT D.Lgs. 209/2005 art. 122Quellegeprüft am 11.09.2026
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